Hunderte Porno-Bilder und Videos von Kindern – Angeklagter erhält Bewährung in Schwandorf

Von Jan Lange · 1. August 2026 um 19:00

Die Zahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte hat zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. Ein solcher Fall wurde am Donnerstag am Amtsgericht Schwandorf verhandelt. Der Angeklagte kam am Ende mit einem „blauen Auge“ davon.

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Gleich mehrere Straftaten hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten, der aus dem östlichen Teil des Landkreises Schwandorf kommt, vorgeworfen. Zum einen soll der heute 24-Jährige vor drei Jahren zwei minderjährige Mädchen genötigt haben, ihm Nacktbilder von sich zu senden. Die Geschädigten hatten dem jungen Mann zuvor bereits einige solcher Bilder zugeschickt. Mit diesen setzte er sie dann unter Druck, um weitere Nacktaufnahmen zu erhalten. Die beiden Mädchen erstatteten in der Folge Anzeige bei der Polizei.

Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll mehrere Lichtbilder oder Screenshots mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten angefertigt und verbreitet haben. Die Dateien zeigten unter anderem minderjährige Mädchen mit entblößten Brüsten oder Intimbereich. Darüber hinaus soll der 24-Jährige Hunderte kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten hatten die Ermittler zwei Mobiltelefone sowie ein Tablet sichergestellt, auf denen die besagten Dateien gespeichert waren.

Angeklagter räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein

Nach einem knapp 20-minütigen Rechtsgespräch erklärte Verteidiger Philipp Pruy im Namen seines Mandaten, dass der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich einräume. Er bereue die Taten und wolle sich auch bei den Geschädigten entschuldigen. Außerdem sei er zu einer Sexualtherapie bereit. Darüber hinaus wollte der 24-Jährige keine weitere Erklärung zu seinem Geständnis abgeben.

Der Angeklagte erklärte sich ebenso damit einverstanden, dass die sichergestellten Mobiltelefone und das Tablet entschädigungslos vernichtet werden. Richterin Katharina Bauer hatte ihm zuvor darauf hingewiesen, dass sich seine Zustimmung strafmildernd auswirken werde.

Bilder und Videos zeigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

Aufgrund seines Geständnisses mussten die beiden Mädchen, die er mit Nacktbildern unter Druck gesetzt hatte, vor Gericht nicht mehr aussagen. Als Zeugen wurden in der Folge nur noch die ermittelnde Polizeibeamtin und die Sachverständige, die die sichergestellten Geräte ausgewertet hatte, befragt. Sie bestätigten, dass auf den Handys und dem Tablets die pornografischen Dateien gefunden und dass sie teilweise weitergeleitet wurden. Die Bilder und Videos würden in einigen Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die Polizeibeamtin erklärte auch, dass sie nach einer Anzeige in Brandenburg über die Vorwürfe informiert worden sei und daraufhin entsprechende Ermittlungen gegen den Angeklagten eingeleitet habe.

Die Staatsanwältin sah durch das Geständnis und die Zeugenaussagen die Vorwürfe als bestätigt an. Zu seinen Gunsten rechnete sie dem Angeklagten an, dass er sich bei den Geschädigten entschuldigt und keine Vorstrafen habe. Zu seinen Lasten wertete sie, dass auf den Dateien teilweise schwere Missbräuche an Kindern zu sehen seien. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Außerdem forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro sowie die Verpflichtung zu einer Therapie.

Angeklagter muss ambulante Therapie absolvieren

Richterin Katharina Bauer folgte der Forderung der Staatsanwältin weitgehend. Sie verurteilte den Angeklagten zu seiner Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. Auch sie wertete das Geständnis, seine Entschuldigung und die Tatsache, dass er Ersttäter ist, zu seinen Gunsten.

Die Bewährungszeit legte sie auf drei Jahre fest, wobei der Angeklagte zwei Jahre einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekommt. Außerdem müsse er eine ambulante Therapie absolvieren, die er nicht ohne Zustimmung des Gerichts und seines Bewährungshelfers beenden könne. Daneben muss der 24-Jährige eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen, die ans BRK Amberg-Sulzbach gehen soll. „Sie sollen spüren, dass es so nicht geht“, meinte die Richterin zum Angeklagten.

Da sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Sollte der 24-Jährige gegen die Bewährungsauflagen verstoßen oder neue Taten begehen, müsse er ab sofort damit rechnen, dass die Bewährung aufgehoben werde und er ins Gefängnis gehen müsse, ermahnte die Richterin am Ende den Angeklagten.