Gast vor Disko in Schwandorf die Nase zertrümmert: Angeklagter fehlt zweimal vor Gericht

Von Philipp Breu · 27. Juli 2026 um 11:00

Die deutsche Justiz schreibt manchmal ungewöhnliche Geschichten. Eine solche spielte sich nun am Amtsgericht Schwandorf beziehungsweise am Landgericht Amberg ab. Im Mittelpunkt stehen eine zertrümmerte Nase, ein Strafbefehl, zwei Einsprüche und zwei Gerichtsverhandlungen ohne Angeklagten.

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Aber von vorne: Am 1. Juli 2025 soll ein portugiesischer Gastarbeiter zusammen mit einem Begleiter einen Partygast vor der Disko Puzzles übel zugerichtet haben. Wie die Polizei damals schilderte, sollen die Männer zunächst in einen Streit geraten sein. Der Begleiter des Portugiesen soll den gemeinsamen Kontrahenten schließlich mit einem Schlag zu Boden gebracht haben. Anschließend sollen beide weiter auf den am Boden liegenden Mann eingeprügelt haben. Der damals 30-Jährige erlitt unter anderem eine zertrümmerte Nase, war nach eigenen Aussagen mehrere Wochen nicht arbeitsfähig.

Während sich der Begleiter in einem gesonderten Prozess für seine Tat verantworten muss, wurde dem Portugiesen ein Strafbefehl zugestellt. Dieser wird meist wegen weniger schwerer Taten eingesetzt und bietet eine Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne mündliche Gerichtsverhandlung abzuschließen.

Pflichtverteidiger legte Einspruch ein

So weit so gut, doch dazu sollte es letztlich nicht kommen. Denn im Strafbefehl drohte dem Gastarbeiter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro. Das wiederum macht nach deutschem Recht die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich. Da der Beschuldigte selbst keinen Anwalt gewählt hatte, wurde durch das Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt. Die rechtliche Vertretung des Portugiesen übernahm Rechtsanwalt Uwe Pohl. Der legte einen sogenannten fristwahrenden Einspruch ein. Damit sicherte er seinem Mandanten das Recht, den Strafbefehl anzufechten, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

So musste sich am 28. April dieses Jahres das Amtsgericht Schwandorf mit dem Fall beschäftigen. Doch der Angeklagte erschien nicht. Richterin Katharina Bauer unterbrach die Sitzung sofort und räumte dem Mann eine Frist von 15 Minuten ein, innerhalb derer er noch erscheinen konnte. Doch auch nach dieser Viertelstunde war der Platz neben Verteidiger Uwe Pohl immer noch leer. Er selbst habe keinen Kontakt zu seinem Mandanten gehabt, erklärte der Anwalt damals. Und so blieb der Richterin nichts anderes übrig, als die Verhandlung schon nach wenigen Minuten zu beenden.

Strafbefehl dürfte nun rechtskräftig werden

Da der Angeklagte unentschuldigt nicht erschien und nicht vom persönlichen Erscheinen entbunden war, wurde der Einspruch verworfen. Doch auch damit war die Sache nicht erledigt. Denn Anwalt Pohl legte erneut Rechtsmittel ein – um seinem Mandanten eine weitere Möglichkeit zu geben, sich vor Gericht zur Sache zu äußern.

Am Dienstag wurde der Fall nun am Landgericht Amberg als nächsthöhere Instanz verhandelt. Doch auch hier das gleiche Bild. Wieder erschien der Angeklagte nicht, wieder wartete die Richterin – in diesem Fall Jacqueline Sachse – die obligatorischen 15 Minuten. Und wieder blieb der Platz neben dem Anwalt leer.

Die Staatsanwaltschaft, diesmal vertreten durch Oberstaatsanwalt Holger Bluhm, beantragte, die Entscheidung des Amtsgerichts zu bestätigen. Dem kam das Gericht auch nach. Der Strafbefehl dürfte nun rechtskräftig werden, denn Verteidiger Pohl erklärte nach Prozessende, wohl keine weiteren Rechtsmittel einlegen zu wollen. Ob der Angeklagte bislang jemals persönlich von den Verfahren Kenntnis hatte, ist unklar. Der Strafbefehl sowie die Ladungen wurden jeweils lediglich an einen Zustellungsbevollmächtigten übergeben. Wo sich der Gastarbeiter gegenwärtig aufhält, ist nicht bekannt.