Nach Schlägerei vor Schwandorfer Diskothek: Angeklagter fehlte beim Gerichtsprozess

Von Jan Lange · 29. April 2026 um 19:00

Erst Mitte April waren ein Vater (51) und sein Sohn (27) wegen einer Schlägerei vor der Schwandorfer Diskothek Puzzles am Amtsgericht Schwandorf verurteilt worden. Nun sollte ein weiterer Vorfall, bei dem ebenfalls die Fäuste flogen, verhandelt werden. Doch der Prozess war schneller beendet als gedacht.

Der Angeklagte, ein gebürtiger Portugiese, sollte sich am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen einer Schlägerei am 1. Juni 2025 verantworten. Doch dem 30-Jährigen schien dies nicht so wichtig zu sein, denn der Mann erschien nicht zur Verhandlung.

Als der Prozess Punkt 10.30 Uhr im Saal 3 des Amtsgerichtes beginnen sollte, saß der Angeklagte nicht auf dem für ihn vorgesehenen Platz. Richterin Katharina Bauer unterbrach die Sitzung sofort wieder und räumte dem Mann eine Frist von 15 Minuten ein, in denen er noch vor Gericht erscheinen konnte. Doch auch nach dieser Viertelstunde war der Platz neben Verteidiger Uwe Pohl immer noch leer. Er selbst habe keinen Kontakt zu seinem Mandaten gehabt, erklärte der Anwalt. Und so blieb der Richterin nichts anderes übrig, als die Verhandlung schon nach wenigen Minuten um 10.49 Uhr zu beenden.

Mit den Fäusten auf das Opfer eingeschlagen

Der Staatsanwalt hatte zuvor die Verwerfung des Einspruchs des Angeklagten gefordert. Dem musste die Richterin nun nachkommen, denn laut Strafprozessordnung darf eine Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nicht stattfinden.

Dem 30-Jährigen wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, an einer Schlägerei in der Nacht zum 1. Juni 2025 vor der Diskothek Puzzles am Schwandorfer Marktplatz beteiligt gewesen zu sein. Damals soll laut Polizei ein 30-jähriger Mann aus Schwandorf in einen Streit mit zwei anderen Disco-Besuchern geraten sein. Der Konflikt soll eskaliert sein und die der damals 29-jährige Angeklagte und sein Begleiter sollen auf den Schwandorfer eingeschlagen haben. Der Begleiter des Angeklagten habe laut Staatsanwaltschaft ohne rechtfertigenden Grund dem Opfer mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen, so dass der Geschädigte zu Boden fiel.

Als der Geschädigte am Boden gelegen habe, hätten laut Anklage die beiden Angreifer weiter mit den Fäusten auf das Gesicht ihres Opfers eingeschlagen. Dabei soll der 30-jährige Schwandorfer eine zertrümmerte Nase sowie starke Schmerzen erlitten haben. Er sei mehrere Wochen nicht arbeitsfähig gewesen. Der Angeklagte und sein Begleiter hätten die schweren Verletzungen des Geschädigten billigend in Kauf genommen. Beim Angeklagten sei in der Tatnacht eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt worden, die einen Wert von 0,66 Promille ergab.

30-jähriger Portugiese kann noch Rechtsmittel einlegen

Während sich der Begleiter des Angeklagten in einem gesonderten Prozess seiner Tat verantworten muss, sollte am Dienstag über die Beteiligung des 30-jährigen Portugiesen geurteilt werden. Das Amtsgericht hatte zuvor am 24. Februar 2026 einen Strafbefehl erlassen. In dem wurde gegen den Mann eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängt. Dagegen hatte der gebürtige Portugiese, der in der Region als Gastarbeiter tätig ist, Einspruch eingelegt. So sollte es nun zur Gerichtsverhandlung kommen.

Da der Angeklagte aber nicht vor Gericht erschien, mussten auch die geladenen Zeugen wieder unverrichteter Dinge gehen. Gegen die Verwerfung seines Einspruchs kann der Angeklagte noch Rechtsmittel einlegen. Sollte er dies nicht tun, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Auf die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung habe sein Nichterscheinen keine Auswirkung, erklärte Richterin Bauer auf Nachfrage der MZ.