Wilde Szenen in Schwandorfer Disco „Puzzles“: Schlugen Vater und Sohn auf Gäste ein?

Fliegende Fäuste und Gläser, abgebrochene Zähne, Schnittwunden und Prellungen: Anfang August 2024 sollen sich in der Disco „Puzzles“ am Schwandorfer Marktplatz brenzlige Szenen abgespielt haben. Seit Mittwoch muss sich das Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen. Angeklagt sind zwei Iraker. Sie sollen auf mehrere Partygäste eingeprügelt und diese verletzt haben. Doch das sind nicht die einzigen Vorwürfe, mit denen sich der 51-jährige Vater und sein 26-jähriger Sohn konfrontiert sehen.
Die Verhandlung begann holprig. Erst verspätete sich ein Schöffe um ganze 45 Minuten, dann war auch noch ein Zeuge so betrunken, dass er nicht vernehmungsfähig war – um 9 Uhr morgens wohlgemerkt. Was bei einigen weiteren Zeugen für Gelächter sorgte, fand Vorsitzende Richterin Kathrin Heitzer gar nicht lustig. Mit gehörig Verzögerung konnte sie das Verfahren um kurz vor 10 Uhr dann doch noch eröffnen. Doch recht viel passierte an diesem Mittwoch nicht.
Streit soll von 51-Jährigen ausgegangen sein
Staatsanwältin Jasmin Hertel trug zunächst die Anklageschrift vor. Und die hatte es durchaus in sich. Am frühen Morgen des 3. Augusts 2024 soll es in der Disco Puzzles zu einer handfesten Auseinandersetzung mit mehreren Personen gekommen sein. Im Mittelpunkt standen wohl zwei Iraker, die sich nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten müssen.
Der Streit soll von dem 51-jährigen Vater ausgegangen sein. Dieser habe laut Anklage gegen 2.30 Uhr die Tanzfläche aufgesucht und versucht, mit einer jungen Frau zu tanzen. Das fanden deren Begleiter, ihr Lebensgefährte und ein Bekannter, gar nicht witzig.
Opfer erlitt mehrere Wunden und Hämatome
Es entwickelte sich laut Anklage zunächst eine kleine Rangelei, dann soll der 51-Jährige dem Lebensgefährten der Frau ins Gesicht geschlagen haben. Der ließ sich das offenbar nicht gefallen und soll wiederum ein Trinkglas ins Gesicht des Angeklagten geworfen haben.
Das bekam dessen Sohn, der zweite Mann auf der Anklagebank, mit. Auch er soll sich schließlich eingemischt und auf den Kontrahenten seines Vaters eingeprügelt haben. Wie es in der Anklage weiter heißt, richtete das Duo den jungen Mann erheblich zu und ließ auch nicht von ihm ab, als er bereits schützend am Boden kauerte. Das Opfer erlitt mehrere Wunden und Hämatome. Außerdem brachen ihm drei Schneidezähne ab.
Die Freundin des Geschädigten und auch dessen Bekannter versuchten laut Anklage derweil, die beiden Täter von weiteren Schlägen abzuhalten. Auch sie erlitten kleinere Verletzungen. Erst als weitere Partygäste dazwischen gingen, löste sich der Tumult auf.
Auch vor der Bar „Offline“ negativ aufgefallen?
Doch das ist nicht alles. Wenige Monate später sollen die beiden Iraker erneut negativ aufgefallen sein. Wie die Staatsanwältin weiter ausführte, sollen sie vor der damaligen Bar „Offline“ am Adolf-Kolping-Platz mit einem Türsteher aneinandergeraten sein. Dieser hatte wegen eines Vorfalls zuvor Hausverbote verhängt. Laut Anklage entwickelte sich auch hier eine Rangelei, die letztlich mit Schlägen gegen den Türsteher endete.
Beide Verfahren wurden am Mittwoch zusammengelegt. Neben dem Pärchen und dessen Bekannten, die im Puzzles geschlagen wurden, waren auch der im anderen Fall angegriffene Türsteher sowie mehrere Partygäste und Polizisten als Zeugen geladen. Gegen Mittag wurden aber alle unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt. Das lag aber nicht daran, dass sich die Parteien zwischenzeitlich einig wurden und deshalb keine Zeugen mehr nötig waren.
Am 9. und 10. April sollen Zeugen aussagen
Zwar gab es zunächst ein Rechtsgespräch zwischen den beiden Strafverteidigern Shervin Ameri und Dr. Gunther Haberl sowie der Staatsanwältin und der Kammer. Darin wurden aber erstmal nur die einzelnen Standpunkte klar gemacht. Die beiden Anwälte erklärten, dass ihre Mandanten grundsätzlich bereit wären, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu leisten.
Außerdem ließ Haberl nicht unerwähnt, dass auch sein Mandant bei der Schlägerei im Puzzles erheblich verletzt worden sei. Schließlich habe dieser ein Glas ins Gesicht geworfen bekommen. Auch das sollte man im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigen. Staatsanwältin Hertel sagte, dass man ohne die Befragung der Geschädigten nicht weiterkomme. Außerdem könne sie sich für den 51-Jährigen auch keine Strafe unter zwei Jahren vorstellen, sollte dieser nicht gestehen.
Weil einer der beiden Verteidiger dann einen anderen Termin wahrnehmen musste, blieb es zunächst dabei. Die Sitzung wurde unterbrochen und soll nun am 9. und 10. April fortgesetzt werden. Dann sollen auch die vielen Zeugen aussagen, um abschließend zu klären, was in jener Nacht im Puzzles und auch Monate später vor dem Offline wirklich passiert ist.