Benteler in Schwandorf: Klagen gegen Kündigungen reißen nicht ab

Von Philipp Breu · 24. März 2026 um 19:00

Am Arbeitsgericht in Schwandorf geht es momentan zu wie im Taubenschlag. Mehr Gerichtsverhandlungen gab es selten, man spricht sogar von Rekordmonaten. Und immer wieder taucht auch der Name Benteler auf der Sitzungsliste auf. Der Automobilzulieferer, der in der Großen Kreisstadt ein bedeutender Arbeitgeber ist, steht vor einer ungewissen Zukunft. Darauf reagierte der Konzern mit einem erheblichen Personalabbau. Doch die Belegschaft will sich das offenbar nicht gefallen lassen.

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Etwa zehn Benteler-Mitarbeiter wurden in den vergangenen drei Wochen schon am Arbeitsgericht in Schwandorf vorstellig. Ein Großteil von ihnen hatte die betriebsbedingten Kündigungen angefochten, die der Konzern seit Januar ausgesprochen hat. Wegen Auftragseinbrüchen sah sich der Hersteller von Komponenten und Modulen für Fahrwerke, Karosserien, Motor- und Abgassysteme sowie Batteriespeichersysteme für Elektrofahrzeuge dazu gezwungen, 80 Mitarbeiter in Schwandorf zu entlassen.

Wie berichtet, setzt Benteler bei den Entlassungen auf die sogenannte Sozialauswahl. Das bedeutet, dass verschiedene Faktoren darüber entscheiden, wer gehen muss und wer nicht. Dazu zählen Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder oder der Grad der Behinderung.

Die Mitarbeiter, das kristallisierte sich bei den Gerichtsverhandlungen heraus, wurden anhand eines Punktesystems bewertet. Je mehr Punkte, desto schutzwürdiger der Angestellte. Vor allem die Anwendung des Sozialplans sorgte bislang für Verdruss. Einige Kläger konnten schlichtweg nicht nachvollziehen, warum sie gehen müssen, während ein vergleichbarer Kollege bleiben darf.

Die meisten Güteverhandlungen am Arbeitsgericht scheiterten bisher

Die Fronten scheinen verhärtet. Die zunächst anberaumten Güteverhandlungen scheiterten fast durch die Bank. Nur zweimal konnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bislang auf einen Vergleich einigen. Einer der Kläger akzeptierte bei seiner Verhandlung am 16. März nach einem kurzen Schlagabtausch die Kündigung und die damit einhergehende Abfindung. Ein anderer klagte nicht gegen eine Entlassung, sondern wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch hier wurden sich beide Parteien nach zuvor zähem Ringen einig.

Bei allen anderen Verhandlungen war das anders. Die Kläger pochten auf höhere Abfindungen und vor allem auf Arbeitsplatzerhaltung – und ließen sich davon auch nicht abbringen. Die Angst unter den Betroffenen vor einer längeren Arbeitslosigkeit war vor Gericht spürbar, auch angesichts der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation in ganz Deutschland.

Doch auch die Arbeitgeberseite blieb stur. Sie argumentierte, dass zusammen mit dem Betriebsrat nun mal ein Sozialplan ausgearbeitet wurde, der keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse biete. Auch die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen stand für die Benteler-Vertreter aufgrund des hohen Auftragsrückgangs nicht zur Debatte. Man habe den Mitarbeitern bereits eine Liste mit Unternehmen im Umkreis ausgehändigt, die auf der Suche nach Personal seien.

Kammertermine finden teilweise erst im September statt

Weil zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite keine Einigung erzielt werden konnte, blieb den Vorsitzenden Richtern Ferdinand Hagelstein und Dietmar Striegan keine andere Möglichkeit, als Kammertermine anzuberaumen. An diesen werden jeweils ein hauptamtlicher und zwei ehrenamtliche Richter teilnehmen. Doch das Schwandorfer Arbeitsgericht scheint momentan mehr als ausgelastet zu sein. Die ersten Hauptverhandlungen in der Causa Benteler wurden für Anfang Juli terminiert, weitere folgen erst Anfang August bzw. Ende September.

Bis dahin hängen die betroffenen Mitarbeiter in der Luft. Denn bis eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der einzelnen Kündigungen vorliegt, ist unklar, ob diese tatsächlich wirksam sind. Fest steht jedoch: Die Angestellten würden zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterbezahlt – auch dann, wenn sie vom Arbeitgeber freigestellt werden. So erklärt es der Schwandorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Kurt Mieschala, der bereits einen der Benteler-Kläger bei der Güteverhandlung vor Gericht vertreten hat.

Je nach Betriebszugehörigkeit würden unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, habe er grundsätzlich drei Wochen Zeit, dagegen Klage einzureichen. Eine solche Klage setze die Kündigung jedoch nicht automatisch außer Kraft. „Beim Arbeitgeber besteht dann aber ein sogenanntes Annahmeverzugsrisiko“, schildert Mieschala. Das bedeute, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Angestellten unter Umständen Gehalt nachzahlen müsse, wenn das Gericht die Kündigung später als unwirksam einstuft – auch über die eigentliche Kündigungsfrist hinaus.

Annahmeverzug liege grundsätzlich vor, wenn der Arbeitgeber die angebotene vertragliche Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und -willig ist. Im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen könne sich daraus ein entsprechender Anspruch auf Annahmeverzugslohn ergeben.

Rechtsanwalt progonostiziert: Es könnte knifflig werden

Ob die gekündigten Mitarbeiter vor Gericht Erfolg haben werden, ist bis zu den Hauptverhandlungen völlig offen. Rechtsanwalt Mieschala prognostiziert aber, dass es durchaus knifflig sein dürfte, die Kündigungen anzugreifen. Denn es gebe nun mal einen Sozialplan, der zusammen mit dem Betriebsrat aufgestellt wurde. Darin seien auch Abfindungen festgelegt, die laut dem Juristen sogar über das Regelmaß hinausgingen. „Und es ist ja auch kein Geheimnis, dass es der Automobilbranche wirklich schlecht geht“, so Mieschala.

Die Firma Benteler äußerte sich auf konkrete Nachfragen der MZ nicht. Ein Pressesprecher verwies lediglich erneut darauf, dass man zu laufenden Prozessen sowie zu individuellen Einzelfällen keine weiteren Angaben machen könne. In der Causa geht es am Schwandorfer Arbeitsgericht übrigens noch in dieser Woche weiter. Für Mittwoch, 25. März, stehen erneut zwei Kündigungsschutzklagen gegen den Schwandorfer Automobilzulieferer auf der Sitzungsliste. Wie üblich, sind zunächst wieder Güteverhandlungen angesetzt.