Nach Diebestour in Schwandorf: Verurteilter Autoknacker fehlt vor Gericht – das hat Folgen

In erster Instanz ist er dem Gefängnis noch knapp entkommen, nun wandert er aber definitiv in Haft. Ein 36-Jähriger hätte sich am Mittwoch eigentlich vor dem Landgericht Amberg verantworten müssen. Er wurde im vergangenen Jahr bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er mit zwei Komplizen mehrere Autos in Schwandorf aufgebrochen hatte. Bei seiner Berufungsverhandlung fehlte der gebürtige Litauer nun – das hat Konsequenzen.
Wie berichtet, musste sich der 36-Jährige zusammen mit zwei anderen Männern schon einmal vor dem Amtsgericht Amberg verantworten. Schwerer Bandendiebstahl und Sachbeschädigung lautete der Vorwurf, der sich im Laufe des Prozesses auch bestätigen sollte.
Das Trio aus Litauen hatte am 24. September 2024 drei Autos aufgebrochen und dabei unter anderem Sonnenbrillen, Sporttaschen und Bargeld erbeutet. Die Fahrzeuge waren auf dem Park&Ride-Parkplatz am Schwandorfer Bahnhof abgestellt.
Mit Bolzenschneider Scheiben eingeschlagen
Die drei Männer gingen bei ihrem Diebeszug brachial vor. Mit einem Bolzenschneider schlugen sie die Scheiben ein und gelangten so ans Diebesgut. Was die Männer zu diesen Taten ritt, blieb in erster Instanz allerdings nebulös. Eine Rolle dürfte sicherlich der zuvor konsumierte Wodka gespielt haben. Alle drei Männer waren zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert. Dementsprechen groß waren auch die Erinnerungslücken vor Gericht.
Eigentlich seien die Männer laut eigener Aussage zum Tatzeitpunkt auf Arbeitssuche gewesen. Sie hätten sich zuvor in Berlin aufgehalten und die Anreise in die Oberpfalz auf sich genommen, um ihre Arbeitskraft in einem Großbetrieb im Landkreis Schwandorf anzubieten. Doch es kam anders.
Vor dem Amberger Amtsgericht zeigte sich das Diebestrio geständig. Ein damals 45-Jähriger Mann nahm zunächst die Schuld alleine auf sich, doch seine beiden Komplizen knickten ein, gaben die Tat ebenfalls zu und entschuldigten sich.
Das bewahrte jedoch keinen der Männer vor einer Freiheitsstrafe. Der damals 45-Jährige kam, auch aufgrund seiner Vorstrafen, am schlechtesten Weg. Wie damals vor Gericht bekannt wurde, saß der Mann in seinem Heimatland bereits 20 Jahre wegen Mordes und Erpressung im Gefängnis. Richterin Kathrin Rieger verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Damit war auch klar, dass der Beschuldigte erneut hinter Gitter muss. Denn eine Freiheitsstrafe jenseits der Grenze von zwei Jahren kann laut Strafgesetzbuch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Staatsanwaltschaft legte Berufung ein
Die beiden anderen Männer kamen besser davon. Der eine, ein damals 46-Jähriger selbstständiger Handwerker, war bis dato offenbar ein unbeschriebenes Blatt. Weil er keine Vorstrafen hatte, bekam er eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der andere, ein damals 35-Jähriger, entkam dem Gefängnis gerade noch so. Er hatte bereits einige Vorstrafen gesammelt. Dennoch ließ Richterin Rieger Gnade walten. Sie verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit war die Sache für die Beschuldigten jedoch nicht erledigt.
Denn die Staatsanwaltschaft war mit dem Richterspruch offenbar nicht zufrieden und legte in allen drei Fällen Berufung ein. Deshalb musste sich das Landgericht Amberg nun mit dem Fall beschäftigen.
Nun muss er im Gefängnis auf seinen Prozess warten
Wie am Mittwochmorgen vor Prozessbeginn bekannt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft zwei der drei Berufungen im Vorfeld allerdings zurückgezogen. Somit ging es nur noch um das Urteil, das in erster Instanz gegen den damals 35-Jährigen verhängt worden war.
Doch der blieb der Verhandlung fern. Auf Antrag von Staatsanwalt Fabian Poxleitner setzte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Jacqueline Sachse die Hauptverhandlung vorläufig aus. Außerdem wurde Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Damit muss der Mann nun im Gefängnis einsitzen, bis die Hauptverhandlung erneut durchgeführt wird. Wann der Prozess wieder stattfindet, steht noch nicht fest.