Mann betrieb Schießstand im Kreis Schwandorf – Nun darf er keine Waffen mehr führen

Ein Mann, der ehemals im südlichen Landkreis Schwandorf als Jäger und Schießstandbetreiber aktiv war, klagte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Ihm wurde durch das Landratsamt Schwandorf die Betriebserlaubnis für seinen Schießstand entzogen.
Richterin Martina Westermaier machte schnell deutlich, dass sie keine Erfolgsaussichten für das Verfahren sehe, woraufhin die Klage zurückgenommen wurde. Unklar ist nun, wie es mit dem Stand weitergehen soll.
Nach einer unangekündigten Routinekontrolle wurde dem Mann die Grundlage seiner langjährigen Leidenschaft entzogen: Einen Großteil seines Lebens hatte er verschiedene Waffenerlaubnisse innegehabt. Ende 2024 fand man bei einer Kontrolle mehrere Waffen nicht vorschriftsgemäß verwahrt vor. Das Landratsamt Schwandorf verpflichtete ihn daraufhin zur Abgabe seiner Waffen und Lizenzen einschließlich der Betriebserlaubnis für seine Schießanlage.
Probleme beim Verkauf des Schießstands
Der Mann hatte bereits gegen diese Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg geklagt und auch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eingereicht. Sowohl hinsichtlich des Waffenbesitzes als auch der Betriebserlaubnis kassierte er dort aber eine Absage.
Dennoch reichte der ehemalige Hobbyschütze nun erneut Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Anlass dafür waren laut Angaben seines Anwalts Michael Jobst anhaltende Schwierigkeiten beim Verkauf des Schießstands, der sich noch im Besitz des Mannes befindet. Mehrere Interessenten gebe es für den Ankauf, erläuterte der Anwalt. Aktuell habe der Kläger jedoch keine Möglichkeit, den potenziellen Käufern den Schießstand praktisch vorzuführen.
Inhaber zeigte sich tief betroffen
Der Inhaber habe bereits dem Landratsamt gegenüber seine Absicht ausgedrückt, die Anlage nicht mehr zu öffnen und stattdessen nur den Verkauf abzuwickeln. Ohne die Betriebserlaubnis könne er dies aber schwer bewerkstelligen. Die Richterin zeigte sich daraufhin verständnisvoll und wies auf die Möglichkeit hin, mit dem Landratsamt eine Lösung auszuhandeln. Mit Hinblick auf den Beschluss des VGH München sehe sie jedoch keine Möglichkeit, an der Anordnung des Landratsamts zu rütteln.
Der Mann zeigte sich durch die Zurückweisung seines Anliegens getroffen und betonte, dass er sein ganzes Leben lang große Umsicht bewiesen habe. An seinem Stand sei im Gegensatz zu anderen niemals etwas vorgefallen. Das Landratsamt gab indes auf eine Presseanfrage hin zur Auskunft, dass die Funktionen der Anlage auch ohne Schussabgabe getestet werden könnten.