Anleger aus Kreis Schwandorf geprellt: 73-Jähriger muss lange hinter Gitter

Wegen Anlagebetrugs und Urkundenfälschung in mehreren Fällen musste sich ein 73-jähriger selbstständiger Handelsvertreter vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme räumte er zumindest in einem Anklagepunkt die Vorwürfe ein. Trotzdem wurde er von Richterin Kathrin Heitzer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verdonnert.
Bereits im Februar musste sich das Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen. Zu einer Beweisaufnahme kam es damals allerdings nicht. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dieter Spieß, hatte gleich zu Beginn der Verhandlung ein graphologisches Gutachten angefordert, das beweisen sollte, dass sämtliche Unterschriften auf den eingereichten Anträgen von den Geschädigten selbst stammten. Daraufhin war die Verhandlung ausgesetzt worden.
Mehrere Sparer waren betroffen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, 2012 und 2018 als selbstständiger Handelsvertreter mehrere Sparer betrogen und in diesem Zusammenhang auch Unterschriften der Anleger gefälscht zu haben. In einem Fall soll dem Angeklagten im Februar 2012 in seinem Büro von einem Anleger-Ehepaar ein Geldbetrag von 30.000 Euro in bar übergeben worden sein, um das Geld auf zwei Bausparverträge einzuzahlen. Dazu sei es jedoch trotz mehrfachen persönlichen Versicherungen gegenüber den Sparern nicht gekommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Im November 2018 soll der 73-Jährige einen Antrag auf Teilung und Kündigung eines Teilbetrags an die Bausparkasse eingereicht haben. Die Unterschrift auf dem betreffenden Antrag soll jedoch gefälscht worden sein. Demnach sollen 4890 Euro auf ein Konto überwiesen worden sein, auf das der Angeklagte Zugriff gehabt haben soll.
In einem dritten Fall soll der Beschuldigte erneut einen Antrag auf Kündigung eines Bausparvertrages eingereicht haben. Auch diesmal soll die Unterschrift nicht vom Kunden getätigt worden sein. Auch hierbei soll ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 2426 Euro auf ein Konto überwiesen worden sein, auf das der Angeklagte Zugriff gehabt haben soll.
In den letztgenannten Fällen wurden die Auszahlungsbeträge auf Konten einer Bekannten des Angeklagten und seiner damaligen Mitarbeiterin überwiesen, wie sich vor Gericht herausstellte. Beide Kontoinhaberinnen wollen davon nichts gewusst haben, wie sie als Zeugen vor Gericht erklärten.
Warten auf die 30.000 Euro
Die Bekannte des Beschuldigten erklärte, das Konto beim Abschluss eines Bausparvertrages eröffnet zu haben. Da sie das Konto allerdings nicht nutzte, habe sie die EC-Karte einschließlich PIN bei den Bausparunterlagen im Büro des Angeklagten hinterlegt.
Dessen Mitarbeiterin will erst von der Überweisung auf ihr Konto erfahren haben, als der Beschuldigte sie dazu aufgefordert habe, sich den betreffenden Betrag auszahlen zu lassen und ihm zu übergeben. Dieses Vorgehen sei mit ihr vorher nicht abgesprochen worden, wie die Mitarbeiterin versicherte.
Während zwei Anleger ihr Geld vom Beschuldigten inzwischen erhalten haben, wartet das Anleger-Ehepaar bisher vergeblich auf Rückzahlung der 30.000 Euro.
Die Kriminalpolizei Amberg hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen auch mit dem Geldinstitut Kontakt aufgenommen. Dort hätten daraufhin interne Revisionen stattgefunden. Dabei seien mehrere Unstimmigkeiten festgestellt worden, so der Sachbearbeiter vor Gericht.
Die Vorgehensweise des Beschuldigten sei meistens dieselbe gewesen. Er habe seinen Kunden gesagt, dass man Änderungen bei den Verträgen machen müsse. Dabei seien Blankounterschriften geleistet worden. In mehreren Fällen seien Gelder ausbezahlt worden. Der Schriftensachverständige Rolf Berty konnte nach den Untersuchungen der Unterschriftskopien wegen ihrer „nicht sonderlich guten Qualität“ keine abschließende Bewertung abgeben.
Anleger immer wieder hingehalten
Mit einem hatte der Angeklagte bei seinem Vorgehen allerdings nicht gerechnet. Das Anleger-Ehepaar hatte mehrere Telefonate und Gespräche mit dem Angeklagten auf dem Handy mitgeschnitten, nachdem es vom Angeklagten bei den wiederholten Forderungen nach Rückzahlung der 30.000 Euro immer wieder hingehalten wurde.
Alle aufgezeichneten Gespräche wurden im Gerichtssaal wiedergegeben. In einem Gespräch gestand der Angeklagte schließlich, dass er das Geld nicht wie vereinbart in den Bausparvertrag einbezahlt habe. Ihm blieb schließlich nichts anderes übrig, als in diesem Fall die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einzuräumen. „Ich weiß nicht, wie ich es sagen soll. Es stimmt so, wie es die Familie gesagt hat. Ich habe das Geld für mich selbst verwendet“, so der 73-Jährige in seinem Geständnis. Alle anderen Vorwürfe bestritt er dagegen weiterhin ab.
Staatsanwalt: Angeklagter habe die Leute „ausgezuzelt“
„Das Gesicht des Betrugs ist ein ehrliches“ – mit dieser Aussage begann Staatsanwalt Johannes Weiß sein Plädoyer. Damit verwies er auf das große Vertrauen, das die Anleger dem Angeklagten entgegengebracht hätten. Er habe Leute, die ihn als Freund angesehen hätten, regelrecht „ausgezuzelt“. Seine Einlassungen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft seien gespickt gewesen von Widersprüchen und immer wieder dem aktuellen Prozess-Stand angepasst worden. Er habe mit seinen Betrügereien Menschen in finanzielle Nöte gebracht. Weiß sah deswegen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten als tat- und schuldangemessen an.
Verteidiger Dieter Spieß vertrat in seinem Plädoyer dagegen die Ansicht, dass seinem Mandanten die Urkundenfälschungen nicht nachzuweisen seien. Des Weiteren hätten die Geschädigten bezüglich der Anklagepunkte zwei und drei ihr Geld inzwischen erhalten. Er forderte, die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und zwei Monaten zu beschränken und diese zur Bewährung auszusetzen.
Richterin bescheinigt dem Angeklagten hohe kriminelle Energie
Richterin Kathrin Heitzer sprach den 73-Jährigen in allen Punkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Dabei werden sechs Monate nach Bestimmungen der Menschenrechtskonvention wegen der Länge des Verfahrens bereits als vollstreckt angesehen. Gleichzeitig ordnete sie eine Wertersatzeinziehung von 30.000 Euro an.
„Wir waren heute zwei Stunden lang in einer Märchenstunde“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sie unterstellte dem Angeklagten eine hohe kriminelle Energie. Die Urkundenfälschung könne ihm jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden.