Elf Pakete aus Zustellzentrum Neunburg geklaut: Angeklagter (29) bestreitet Großteil der Taten

Von Ralf Gohlke · 6. November 2025 um 11:00

Bereits Anfang August diesen Jahres sollte sich ein 29-jähriger Bulgare vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten: Ihm wurde vorgeworfen, als Zusteller elf Pakete aus dem Paketzustellzentrum in Neunburg entwendet zu haben – und dabei einen Schaden von 18.600 Euro verursacht zu haben. Nun wurde der Prozess neu aufgerollt.

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In der Anklageschrift Anfang August hieß es, die Taten seien zwischen November 2023 und Februar 2024 verübt worden. In den Paketen hätten sich vor allem Handys und ähnlich hochwertige Elektronikgeräte befunden. Erwischt worden war der 29-Jährige, der zum Tatzeitpunkt im südöstlichen Landkreis Schwandorf wohnte, weil ein interner Ermittler der Post einen Verdacht hatte und diesen mit einem sogenannten Fangpaket erhärten wollte. Dieses versprühte beim Öffnen schwarze Farbe.

Soweit war die erste Verhandlung unter Vorsitz von Richter Christian Eckl im August auch relativ reibungslos verlaufen. Allerdings wollte der Angeklagte damals nur den Diebstahl von drei Handys einräumen. Alle weiteren Taten stritt er vehement ab.

Verhandlung wurde im August ausgesetzt

Um nachvollziehen zu können, ob es nicht bereits vor November 2023 zu Diebstählen gekommen war – und weil der Bulgare fest behauptete, in der fraglichen Zeit 2024 in seiner Heimat in Urlaub gewesen zu sein – war die Verhandlung schließlich ausgesetzt worden.

Der Ermittler erhielt damals den Auftrag, die noch fraglichen Daten nachzurecherchieren. Weil kein Termin für die Fortsetzung der unterbrochenen Verhandlung innerhalb der gesetzlich begrenzten Karenzzeit von drei Wochen gefunden werden konnte, musste der Prozess nun komplett neu aufgerollt werden – beginnend bei der Feststellung der Personalien des Angeklagten bis hin zur Verlesung der Anlageschrift, einschließlich sämtlicher Details.

Geklaute Handys waren Weihnachtsgeschenke

Der Angeklagte, der mittlerweile wieder in seiner Heimat wohnt, räumte erneut zwei Diebstähle von insgesamt drei Handys ein. Sie seien Weihnachtsgeschenke für seine Mutter, seinen Cousin und dessen Ehefrau gewesen.

Daraufhin legte der Ermittler seine Nachermittlungen offen. Laut den Personalaufzeichnungen sei der Angeklagte im fraglichen Zeitraum zwischen sechs und acht Stunden beschäftigt gewesen. Er schilderte den Prozessbeteiligten auch noch einmal, wie sein Verdacht auf den Angeklagten gefallen sei. Dazu habe er die Verluste der Pakete lediglich mit dem Zustellbezirk und den Dienstzeiten des Angeklagten in Verbindung bringen müssen. Das Fangpaket habe seinen Verdacht letztendlich bestätigt.

Arbeitsabläufe hinterfragt

Verteidiger Thorsten Berg hinterfragte die Abläufe im Paketzentrum von der Anlieferung bis zur Verladung in die Zustellerfahrzeuge. Es sei obligatorisch, dass die Pakete bei der Beladung für eine spätere Nachverfolgung gescannt würden, erklärte der Ermittler dazu. Dass jemand anderes zuvor ein Paket ungescannt an sich nehme, halte er für unwahrscheinlich.

Für allgemeine Verwunderung sorgte allerdings die Aussage, dass der Name desjenigen, der Pakete scanne, nicht erfasst werde. „Hier muss die Post wohl noch nacharbeiten“, sagte Richter Eckl. Als sich herausstellte, dass die vom Angeklagten zugegeben Diebstähle nicht mit Verlusten zu bestimmten Daten übereinstimmten, regte der Richter erneut ein Rechtsgespräch an, um eine Lösung zu finden.

Das Ergebnis war ein erneuter Auftrag für Nachermittlungen. Die erfreuliche Nachricht für den Angeklagten: Er muss zum nächsten Gerichtstermin Anfang November nicht extra aus seiner Heimat anreisen.