Mutter von drei Kindern krachte bei Neunburg betrunken in den Gegenverkehr – Reue vor Gericht

Von Caroline Keller · 25. September 2025 um 17:00

Eine 40 Jahre alte Frau aus Schwandorf war im Februar diesen Jahres betrunken mit ihrem BMW bei Neunburg in den Gegenverkehr gekracht. Bei dem Unfall wurden sowohl die Verursacherin als auch der Fahrer und die Insassen des entgegenkommenden Autos, darunter ein Kind, verletzt. Am Donnerstag musste sich die Unfallverursacherin vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen verantworten.

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Die Frau auf der Anklagebank war ohne Rechtsbeistand erschienen. Sie hatte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Mit leiser Stimme gab sie gegenüber Richterin Katharina Bauer an, dass sie derzeit arbeitslos sei.

Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern wirkte sichtlich zerknirscht. Es sei ihr erster Unfall gewesen, seit sie ihren Führerschein vor 15 Jahren gemacht habe. Als sie im Februar nachmittags mit ihrem BMW von Rötz kommend in Richtung Schwarzenfeld auf der St2151 unterwegs war, wollte sie ihre Kinder abholen. Bevor sie sich an das Steuer setzte, muss sie Alkohol in rauen Mengen getrunken haben.

1,34 Promille im Blut

Doch ihr Ziel sollte sie nicht erreichen. Stattdessen erfasste sie einen entgegenkommenden Opel. Am Unfallort zeugten damals zwei völlig demolierte Autos von der Wucht des Aufpralls. Die Airbags hatten ausgelöst, und ein Reifen an dem Wagen der Angeklagten wurde herausgerissen.

Der Opel eines 34-Jährigen aus Wackersdorf war ebenfalls nicht mehr fahrbereit. - Foto: km, Archiv

Noch am Unfalltag wurde bei der Verursacherin eine Blutprobe entnommen. Sie brachte einen Wert von 1,34 Promille zutage. Ihren Führerschein musste die heute 40-Jährige daraufhin abgeben. „Ich weiß, dass es nicht richtig war“, sagte die Frau auf der Anklagebank.

Bevor die Zeugen ihre Aussage machen sollten, redete die Staatsanwältin der Angeklagten nochmals ins Gewissen. Für das, was passiert sei, falle der Strafbefehl noch milde aus: „Sie tun sich keinen Gefallen, wenn Sie den Einspruch durchziehen.“

Auch Richterin Bauer wies die Angeklagte darauf hin, wenn die Zeugen gehört werden würden, falle auch das Gewicht der Reue weg. Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin rieten, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken.

Die Tagessatzhöhe betrug 50 Euro. Wie Bauer erklärte, werde dieser bei Strafbefehlen auf Basis eines geschätzten Nettoeinkommens errechnet, im Normalfall 1500 Euro. Jedoch stellte sich heraus, dass das Einkommen der Frau deutlich geringer ist. Sie könne als Alleinerziehende mit drei Kindern wenig arbeiten und beziehe daher Sozialleistungen. Durch einen Mini-Job verdiene sie sich 200 Euro monatlich dazu. Bei einem Einkommen von knapp 600 Euro ergab sich so eine Tagessatzhöhe von 20 Euro. An der Anzahl der Tagessätze von 65 könne laut der Richterin nicht gerüttelt werden. „Aus der Sache kommen Sie nicht raus“, ermahnte die Staatsanwältin die Unfallverursacherin.

Zeugen wurden entlassen

Die Angeklagte zeigte sich hinsichtlich dessen kooperativ und stimmte zu, dass der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden solle. Aus diesem Grund verzichtete das Gericht auf die Zeugen und entließ diese frühzeitig.

Die Staatsanwältin sprach sodann ihr Plädoyer. Außer der Tagessatzbeschränkung ändere sich an der Sache nichts. Sie forderte 65 Tagessätze in Höhe von 20 Euro, die in monatlichen Raten von 80 Euro bezahlt werden können.

Besser wird es für Sie nicht. Sie können froh sein, dass nicht mehr passiert ist und Ihre Kinder noch ihre Mutter haben.

Katharina Bauer, Richterin am Amtsgericht Schwandorf

Für die Urteilsfindung zog sich Richterin Bauer für knapp fünf Minuten zurück. Sie verurteilte die alleinerziehende Mutter und kam den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. „Besser wird es für Sie nicht. Sie können froh sein, dass nicht mehr passiert ist und Ihre Kinder noch ihre Mutter haben“, schloss Bauer ihre Urteilsbegründung.

Die Angeklagte und die Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, sodass es nun rechtskräftig ist. „Ich bin eine ganz normale Mutter von drei Kindern. Es war ein schlechter Tag“, sagte die 40-jährige Schwandorferin abschließend.