19-Jährige aus Kreis Schwandorf war nur ein kleines Rädchen im Drogen-Business

Das Landgericht Amberg hat sich derzeit mit einem sehr komplexen Fall auseinanderzusetzen, den Staatsanwalt Johannes Weiß sogar in die kriminelle Profiliga einstufte. Es geht dabei unter anderem um bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Handeltreiben einer kriminellen Vereinigung aus dem Städtedreieck mit Betäubungsmitteln und Waffen.
Eine 19-Jährige, die sich am Montag vor der großen Strafkammer verantworten musste, spielte dabei offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle, in dem sie diverse Hilfeleistungen übernommen hatte. Sie soll die Gruppe gemäß der Anklage der Staatsanwaltschaft mit Nachfragen bei Betäubungsmittel-Abnehmern, der Beschaffung von Ausrüstung und Überbringung von Nachrichten unterstützt haben.
Vater „die Wurzel allen Übels“
Eine entscheidende Rolle in der kriminellen Vereinigung soll der Vater der Angeklagten, gespielt haben, den der Vorsitzende Richter, Landgerichtspräsident Stefan Täschner, als „Wurzel allen Übels“ bezeichnete. Er soll es auch gewesen sein, der seine Tochter mit Helferdiensten beauftragt hat.
Konkret wurde der jungen Frau vorgeworfen, 42 SIM-Karten besorgt zu haben, die der Verschleierung der Drogengeschäfte dienen sollten, und als Kontaktperson tätig gewesen zu sein, unter anderem bei einem geplanten Verkauf von Marihuana im Wert von 4000 Euro. Sie soll auch gewusst haben, dass ihr Vater plante, in Serbien fünf Kilo Kokain zu erwerben, um es anschließend in Deutschland zu einem Preis von 25 000 Euro je Kilo weiterzuverkaufen.
Über ihren Verteidiger, Rechtsanwalt Tim Fischer, räumte die 19-Jährige alle Tatvorwürfe vollumfänglich ein. Sie habe aber im Einzelnen nicht gewusst, was mit den SIM-Karten gemacht werde. Bei den Drogenverkäufen sei sie nur Kontaktperson gewesen. Zwar habe sie gewusst, dass ihr Vater derartige Geschäfte mache, Detailkenntnisse habe sie aber nicht gehabt.
Das LKA führte die Ermittlungen
Erfahren haben die Strafverfolgungsbehörden über die Machenschaften der kriminellen Vereinigung durch einen anonymen Hinweis, wie der sachbearbeitende Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Bayern vor Gericht aussagte. Da in der Mitteilung des Unbekannten von riesigen Mengen Rauschgift (20 Kilo Kokain und 60 Kilo Methamphetamin) die Rede gewesen sei, habe das LKA die Ermittlungen übernommen.
Diese seien durch umfangreiche technische Hilfsmittel durchgeführt worden. Im Rahmen von abgehörten Gesprächen über Telefon und Messengerdienste sei irgendwann auch der Name der Angeklagten aufgetaucht. Dadurch sei auch sie als aktive Beteiligte wahrgenommen und eingestuft worden. Belastbare Anhaltspunkte, dass die Angeklagte in Details eingeweiht gewesen war, hätten sich jedoch nicht ergeben.
Der Verteidiger der Angeklagten hat das besondere Verhältnis seiner Mandantin zu ihrem Vater herausgestellt. Demnach sei dieser bereits vor zehn Jahren in Haft gekommen. Da sei die junge Frau noch ein kleines Mädchen gewesen. Der Kontakt zu ihm sei dann während der Haftzeit, die sich über ihre gesamte Pubertät erstreckt habe, abgebrochen. Nach seiner Haftentlassung habe sie ihren Vater dann zufällig in Schwandorf getroffen. Sie habe wieder Zuneigung zu ihm verspürt und den Kontakt zu ihm aktiv gesucht.
Suche nach Wertschätzung
Dies bestätigte auch Sandra Schneider von der Jugendgerichtshilfe Schwandorf. Ihre Klientin, die sich in Gesprächen nur schwer habe öffnen können, sei gegenüber ihrem Vater auf der Suche nach Wertschätzung und Liebe gewesen. So soll die 19-Jährige während eines Gespräches auch gesagt haben: „Ich wollte nur einen Papa haben.“ Schneider beschrieb die junge Frau, der die Zeit in der U-Haft sehr zugesetzt habe, als sehr depressiv. Derzeit befinde sie sich in psychiatrischer Behandlung. Auch die Angeklagte selbst sprach über ihre Haftzeit in der JVA Nürnberg. Die Zeit habe sie ein Stück weit gebrochen. Im Nachhinein sei sie aber froh, dass sie damals verhaftet worden sei. Sonst wäre sie noch weiter in die Sache hineingezogen worden.
Staatsanwalt Johannes Weiß, der die Einschätzungen der Jugendgerichtshilfe teilte, benutzte zur Verdeutlichung der Tatbeteiligung eine Metapher aus dem Fußballsport. Die Angeklagte sei zwar nicht auf dem Spielfeld gestanden, aber auf der Auswechselbank gesessen, sagte er. Dass sie möglicherweise keine Details kannte, sei für eine Beihilfehandlung belanglos. Als Tatmotiv der 19-Jährigen nannte er die Suche nach Anerkennung ihres Vaters. Er forderte eine zweijährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Geldauflage von 3500 Euro. Verteidiger Tim Fischer wertete die Rolle seiner Mandantin nur als ein „kleines Rädchen“. „Alles wäre genauso abgelaufen, wenn sie nicht mitgewirkt hätte.“
Landgerichtspräsident Stefan Täschner sprach die Angeschuldigte schließlich wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig. Bei seinem Urteil orientierte er sich weitgehend an den Forderungen des Staatsanwalts. Lediglich bei der Geldauflage kam er der Beschuldigten ein wenig entgegen. Sie muss einen Betrag in Höhe von 2100 Euro an den bayerischen Landesverband für Gefangenfürsorge zahlen. Ein noch bestehender Haftbefehl wurde aufgehoben.