Sextat in Disco Pearls beschäftigt Gericht – Mann (36) soll junge Frauen belästigt haben

Von Caroline Keller · 22. September 2025 um 19:00

Hat ein 36-jähriger Deutscher aus dem östlichen Landkreis Schwandorf im Mai 2024 junge Frauen in der Diskothek Pearls in Nabburg (Landkreis Schwandorf) sexuell belästigt? Dieser Frage geht derzeit Richterin Kathrin Heitzer am Amtsgericht Schwandorf nach.

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Schlussendlich geklärt werden konnte der Sachverhalt beim Prozessauftakt am Montag noch nicht. Die Hauptgeschädigte war nicht zur Verhandlung erschienen.

Der 36 Jahre alte Mann auf der Anklagebank ließ über seinen Rechtsanwalt Christoph Treml verlauten, dass er zur Sache keine Angaben mache. Die Staatsanwaltschaft Amberg wirft dem Mann vor, zwei junge Frauen während des Discobesuchs auf der Tanzfläche sexuell belästigt und bei der späteren Festnahme durch die Polizei Widerstand geleistet zu haben. Außerdem soll er die Beamten beleidigt und einen Polizisten vorsätzlich verletzt haben.

Polizist gegen Knie getreten

Doch was war nun Anfang Mai 2024 passiert? Laut der Anklage habe der Angeschuldigte zwei Frauen auf der Tanzfläche von hinten mit beiden Händen gegen deren Willen an den Hüften angefasst. In einem Fall soll ein Zeuge eingeschritten und den Angeklagten weggedrängt haben. Da der 36-Jährige sich auch nach mehreren Aufforderungen von den jungen Frauen nicht entfernte, holte der Zeuge die Sicherheitsmitarbeiter der Diskothek hinzu. Sie beförderten den heute 36-Jährigen nach draußen. Wegen der massiven Gegenwehr des Angeschuldigten brachten die Mitarbeiter den Mann zu Boden und riefen die Polizei.

Da der mutmaßliche Täter den Anweisungen der Beamten nicht folgte, fesselten ihn diese. Während der Festnahme soll der Mann die Polizisten als „Arschlöcher“, „Nazis“ und „Drecksbullen“ beleidigt haben, so die Anklage weiter. Wegen seiner starken Alkoholisierung entschieden sich die Beamten, den Angeklagten in die Ausnüchterungszelle zu bringen und forderten Verstärkung an. Als der Mann dann mit Hilfe mehrerer Beamter zum Polizeiwagen gebracht werden sollte, habe dieser nach einem der Polizisten getreten und ihm am linken Knie Schmerzen zugefügt.

Eben dieser Polizist sagte zuerst als Zeuge vor Gericht aus und schilderte, wie der Angeschuldigte ihm gegen das linke Knie trat. Der Beamte stellte zusätzlich einen Adhäsionsantrag. Bei einem Adhäsionsverfahren können im deutschen Prozessrecht zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. An diesem Vorgehen hielt der Beamte schon daher fest, weil er bis zur Verhandlung keine Entschuldigung vom Angeklagten bekommen habe. Auch nahm er eine Entschuldigung vor Gericht nicht an. „Vor Gericht macht das jeder. Man kann sich auch vorher entschuldigen“, sagte der Polizist im Zeugenstand. Der Angeklagte, sein Strafverteidiger und der Polizist einigten sich auf ein Schmerzensgeld von 300 Euro.

Die nächste Zeugin war eine der geschädigten Frauen. Die mittlerweile 19 Jahre alte Auszubildende aus dem Landkreis Tirschenreuth gab zu Beginn der Verhandlung an, dass sie sich nur noch bruchteilhaft erinnern könne. Sie habe den Abend mit Freundinnen in der Disco verbracht. Auf der Tanzfläche habe sich der Angeklagte dann so nah hinter die junge Frau gestellt, dass sich dessen Unterkörper an deren Gesäß drückte. Der heute 36-Jährige sei erst dann weggegangen, als der Cousin der Geschädigten, der auch als Zeuge aussagte, einschritt und ihn mehrmals zum Gehen aufforderte.

Die Security hat gut was abbekommen. Vor dem Club ging es richtig rund.

Eine der Geschädigten bei ihrer Aussage vor Gericht

Sowohl die Geschädigte als auch deren Cousin beschrieben den Zustand des 36-Jährigen als stark alkoholisiert. Die 19-Jährige empfand das Verhalten des Angeklagten als beängstigend und fühlte sich belästigt.

20 Schnaps und zehn Bier

Ferner sagten am Montag drei weitere Polizeibeamte als Zeugen aus. Sie berichteten von der Festnahme an jenem Maiabend. Alle hatten sie den Eindruck, dass der Mann stark betrunken war. Außerdem wurden im Gerichtssaal die Aufzeichnungen der Bodycam, die eine Polizistin trug, gezeigt. Dabei waren die Beleidigungen gegen die Beamten während der Festnahme durch den Angeschuldigten zu hören.

Nach einer zehnminütigen Unterbrechung wegen eines Rechtsgesprächs verlas Richterin Kathrin Heitzer die Einträge im Bundeszentralregister des Angeschuldigten. Darin stehen drei Einträge wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Der 36-Jährige gab vor Gericht an, dass er kein Alkoholproblem habe. Auch trinke er nur noch sehr selten. An jenem Abend im Pearls habe er aber 20 Schnaps und zehn Bier intus gehabt. Das entsprach 1,7 Promille, wie beim Prozess öffentlich wurde.

Da die Staatsanwältin auf die Zeugenaussage der fehlenden Geschädigten bestand, unterbrach Richterin Heitzer den Prozess. Die Verhandlung soll Anfang Oktober fortgesetzt werden.