Mehrere Pakete im Kreis Schwandorf geklaut? Zusteller stand vor Gericht – Urteil vertagt

Von Ralf Gohlke · 5. August 2025 um 05:00

Der Deutschen Post AG und ihrem Partner DHL ist sehr daran gelegen, die Verluste bei den Paketzustellungen möglichst gering zu halten. Schwierig wird es, wenn sich schwarze Schafe aus den eigenen Reihen mit den Sendungen bereichern. Aus diesem Grund muss sich derzeit ein 29-jähriger Bulgare vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Er war in einem Postverteilerzentrum im Osten des Landkreises Schwandorf beschäftigt.

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Vorgeworfen werden ihm elf Fälle von Paketdiebstählen im Zeitraum vom Dezember 2023 bis Februar 2024. Die Sendungen enthielten laut Anklageschrift ausnahmslos Handys und ähnliches in einem Gesamtwert von rund 18.600 Euro. Überführt werden konnte er am Ende mit Hilfe eines sogenannten Fangpaketes, das von Ermittlern der Post extra im Fahrzeug des nun Angeklagten platziert worden war. Dieses versprühte beim Öffnen schwarze Farbe, die sich nicht ohne weiteres Abwaschen lässt.

„Ich hatte seinerzeit finanzielle Probleme, wollte meiner Familie in Bulgarien aber trotzdem zu Weihnachten etwas schenken“, ließ der Beschuldigte, der von Rechtsanwalt Thorsten Berg vertreten wurde, über seinen Dolmetscher wissen. Auf die Idee habe ihn ein Bekannter gebracht, der in England einer ähnlichen Tätigkeit nachgehe.

Angeklagter räumte nur zwei Taten ein

Letztendlich räumte er allerdings nur zwei Taten ein, im September und Dezember 2023, bei denen er zwei Samsung Handys und ein Handy der chinesischen Marke Xiamo habe mitgehen lassen. Des Weiteren musste sich der Angeklagte unterschiedliche Angaben zu den Typenbezeichnungen der Samsung-Handys vorwerfen lassen. Weil er nicht als „großer Dieb“ dastehen wollte, habe er gleich gestanden, nachdem er aufgeflogen war. Auch der Polizei habe er bereitwillig die Durchsuchung seiner Wohnung gestattet.

Allerdings behauptete er, das Fangpaket habe er in seinem Bus schon „verschmutzt“ vorgefunden und es deshalb geöffnet. „Vielleicht wollte ich es aber auch mitnehmen“, räumte er dann doch ein, blieb aber dabei, nur drei Handys entwendet zu haben.

Daraufhin stellte Staatsanwalt Lehner, der seinen vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, den Antrag, die bereits vorläufig eingestellten Vorwürfe wegen der Verletzung des Briefgeheimnisses wieder aufzunehmen. Dieses sei durch das Öffnen der Pakete gegeben. Dem gab Richter Sebastian Eckl statt. Der Ermittler der zuständigen Abteilung beim Hauptpostamt in Nürnberg stellte fest, dass die Verluste in besagtem Verteilerzentrum, seit Dezember 2023, aktenkundig seien. Dass sie nicht erst im Zustellbereich aufgetreten sein können, habe sich über die Verteilerkreise ermitteln und eingrenzen lassen. Zudem sei der Angeklagte an den jeweiligen Tagen im Fahrzeug gewesen.

Nachermittlungen nötig

Bis zum 15. Februar, der Tag an dem der Angeklagte auf frischer Tat ertappt worden sei, seien rund 15 Pakete verschwunden. Die Anhäufung des ansonsten unauffälligen Zentrums, habe die Diebstahlsvermutung erhärtet. An dieser Stelle regte Richter Eckl ein Rechtsgespräch an, wozu die Öffentlichkeit kurzzeitig ausgeschlossen wurde.

Er verkündete im Anschluss, dass Nachermittlungen bezüglich eventueller Verluste schon vor Dezember 2023 und insbesondere während der Abwesenheit des Angeklagten im Januar 2024, wegen Urlaubs, erforderlich seien. Außerdem stellte sich heraus, dass die, für eine Unterbrechung der Verhandlung maximale Frist von drei Wochen, nicht eingehalten werden könne. Grund sei die bevorstehende Urlaubszeit. So muss das Verfahren nun am 18. September, komplett neu gestartet werden.