Prozess um Spray-Attacke endete mit Freispruch am Amtsgericht Schwandorf

Am 21. Januar dieses Jahres soll eine im Landkreis Schwandorf wohnende Hausfrau einer jungen Frau am Bahnhof Schwandorf Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht haben. Dadurch habe diese eine Reizung und Rötung der Augen erlitten und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Nun fiel am Amtsgericht das Urteil in dem Fall.
Im Sitzungssaal 03 des Amtsgerichts Schwandorf hatte Richterin Katharina Bauer kürzlich versucht, Licht in die Sache zu bringen und den Täter zu ermitteln. Dies war nicht gelungen. Vielmehr lagen letztlich zu der Frage, wer den Sprühstoß getätigt habe, drei Varianten auf dem Tisch. Variante eins war: die Angeklagte. Eine Alternative war, dass deren Tochter, möglicherweise aus Notwehr, das Spray benutzt hatte. Und als dritte Lösung stand im Raum, dass beide gesprüht hatten.
Widersprüchliche Aussagen vor Gericht
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen sowohl der Angeklagten und ihrer Tochter als auch der Geschädigten und ihrer Schwester gelang es nicht, in Erfahrung zu bringen, wer die Tat, bei der sich die beiden Parteien auch gegenseitig bespuckten und mit Ausdrücken wie „Bitch“ oder „Schlampe“ beschimpften, begangen hatte.
Wenn Streitereien stattfinden, fahren beide Seiten ihre Truppen auf.
Schuldirektor, sagte als Zeuge aus
Als feststand, dass die Wahrheit nicht zu ermitteln war, brach die Vorsitzende die Verhandlung ab und setzte einen neuen Termin mit weiteren Zeugen an. Hier wurde als erster der Direktor der Schule, die die jungen Frauen besuchen, in den Zeugenstand gerufen. Dieser teilte mit, dass von diesem Vorfall in der Schule nichts bekannt sei. Zwischen einzelnen Schülern gebe es aber immer wieder Auseinandersetzungen, zu denen öfters auch die Polizei hinzugezogen werde. „Wenn Streitereien stattfinden, fahren beide Seiten ihre Truppen auf“, sagte der Schulleiter. Auch die Aussagen weiterer Zeugen brachten keine Klarheit.
Anschließend trug die Richterin aus dem Bundeszentralregister für die Angeklagte elf Eintragungen für ganz unterschiedliche Straftaten vor. Es handelte sich dabei um Verurteilungen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Amtspersonen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährliche Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Rahmen der Beweisaufnahme sagte die Beklagte auf entsprechende Fragen der Vorsitzenden, dass sie die Schule mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen und verschiedene Ausbildungen begonnen, aber auch wieder abgebrochen habe. Sie habe fünf Kinder von drei verschiedenen Vätern, einer der Söhne sitze derzeit in Untersuchungshaft.
Kosten trägt die Staatskasse
Staatsanwalt Philipp Roggenhofer stellte in seinem Plädoyer fest, dass die einzige feststehende Tatsache in diesem Fall sei, dass es eine Verletzte gab. Auf die Frage, wer die Tat begangen habe, gebe es drei mögliche Antworten. Seine Befürchtung sei, dass sich der Fall nicht aufklären lasse und er sich nicht dazu in der Lage sehe, den Täter zu benennen. Aufgrund der Fakten sei ein Freispruch die einzige Möglichkeit, bei der bedauerlicherweise die Staatskasse auch noch die Verfahrenskosten tragen müsse. Die Beklagte schloss sich den Worten des Staatsanwalts an.
Richterin Bauer verkündete als Urteil, dass die Beklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen werde, da nicht nachzuweisen sei, durch wen der Sprühstoß erfolgt sei. Die Verfahrenskosten seien von der Staatskasse zu tragen.