Dubioser Vorfall am Schwandorfer Bahnhof: Frau wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Gefährliche Körperverletzung lautete der Tatvorwurf, der am Dienstag im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichtes Schwandorf unter der Leitung von Richterin Katharina Bauer verhandelt wurde. Es ging um einen Streit am Bahnhof, der aus dem Ruder lief. Auch ein Tierabwehrspray kam zum Einsatz, doch wer hat es benutzt?
Einer im Landkreis Schwandorf wohnenden 39-jährigen Hausfrau mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zur Verhandlung ohne Rechtsbeistand erschien, legte Staatsanwalt Philipp Roggenhofer Folgendes zur Last.
Am 21. Januar dieses Jahres gegen 14.40 Uhr soll sie am Bahnhofplatz in Schwandorf einer jungen Frau Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht haben. Hierdurch erlitt diese, wie von der Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen, eine Reizung und Rötung der Augen sowie Schmerzen im Gesicht und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.
Es gab wohl eine Vorgeschichte
Der Angeschuldigten war bewusst, dass ein Tierabwehrspray geeignet war, bei der Geschädigten erhebliche Verletzungen und körperliche Schäden herbeizuführen. Die 39-Jährige wurde daher der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt.
Im Vorfeld des Prozesses hatte unter den Parteien kein Rechtsgespräch stattgefunden. Die Beschuldigte schilderte, dass ihre Tochter und die Geschädigte in die gleiche Schule gehen würden und es zwischen ihnen immer wieder zu Reibereien komme. Am Tattag habe ihre Tochter sie angerufen und um Hilfe gebeten, da die Geschädigte und deren Schwester sie wohl in irgendeiner Form angreifen wollten.
Zur Auseinandersetzung sei es dann am Bahnhof gekommen. Dort seien sie und ihre Tochter mit Worten wie „Bitch“ und Schlampe“ beleidigt und durch Handgreiflichkeiten attackiert worden. Dies habe dazu geführt, dass ihre Tochter aus der Jacke ein Pfefferspray gezogen und eine der Kontrahentinnen angesprüht habe. Als sie dies gesehen habe, so die Hausfrau, habe sie ihrer Tochter die Dose sofort weggenommen.
Auf die Frage der Vorsitzenden, weshalb ihre Tochter ein Pfefferspray einstecken habe, erklärte die Angeschuldigte, dass ihre Tochter schon einmal fast vergewaltigt worden sei und außerdem eine Morddrohung erhalten habe.
Im Rahmen der Auseinandersetzung hätten die Geschädigte und ihre Schwester auch gespuckt. Als ihre Tochter daraufhin zurück gespuckt habe, habe sie dies sofort unterbunden. Ihre Tochter sei außerdem angefasst worden. Bei dieser Aktion habe es ausgesehen, als wolle die Geschädigte mit der Faust zuschlagen. Deshalb habe ihre Tochter die Geschädigte in Notwehr besprüht.
Spielt die Herkunft eine Rolle?
Welche grundlegenden Probleme denn zwischen den drei jungen Frauen bestünden, wollte die Vorsitzende wissen. Dazu sagte die Geschädigte, dass hier wohl die indische Abstammung ihrer Familie eine große Rolle spiele. Aus ihrer Sicht stellte sich der Sachverhalt anders dar.
Sie erklärte, dass sie und ihre Schwester keine Beleidigungen geäußert hätten. Als die Tochter gespuckt habe, habe sie mit der Mutter dieses Verhalten besprechen wollen. Da sei der erste Sprühstoß von der Tochter, der zweite von der Mutter gekommen, dies habe sie trotz der verletzten Augen sehen können. Ferner habe auch die Mutter gespuckt.
Ihre Schwester habe überhaupt nichts gemacht, weder gespuckt noch geschlagen. Auf die Frage der Vorsitzenden, ob den Vorfall jemand beobachtet habe, führte die Geschädigte aus, dass unter anderem ihr Freund anwesend gewesen sei.
Bei der zweiten Zeugin, der Schwester der Verletzten, handelte es sich um eine minderjährige Schülerin. Sie sagte, dass die Tochter der Angeklagten sie noch nie gemocht habe, in der Schule in der Pause geschlagen und wegen ihrer dunkleren Hautfarbe beleidigt habe.
Sie habe nicht gesehen, dass jemand die Hand gehoben habe, um zuzuschlagen. Nur die Mutter habe gesprüht, die Tochter habe während des ganzen Vorfalls Schutz hinter der Mutter gesucht.
Weitere Zeugen müssen befragt werden
Schließlich schilderte die Tochter der Beschuldigten die Ereignisse aus ihrer Sicht. Sie beteuerte, niemanden beleidigt zu haben. Sie allein habe das Tierabwehrspray eingesetzt. Dieses habe ihr die Mutter daraufhin weggenommen.
Die in den Zeugenstand gerufene Polizistin, die am Bahnhof vor Ort war, sagte, dass die Mutter ziemlich gelassen gewirkt habe, sie habe auch das Spray sofort ausgehändigt. Richterin Bauer erklärte, dass die bisherigen Zeugenaussagen keine Klarheit über den Tathergang gebracht hätten. Aus diesem Grunde müssten weitere Personen, wie beispielsweise der Freund der Geschädigten, gehört werden. Deshalb werde die Hauptverhandlung unterbrochen und am 1. August fortgesetzt.