Gewaltttat vor Burglengenfelder Disko hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel

Eine Schlägerei vor der Diskothek Mixx in Burglengenfeld war am Freitag Gegenstand einer Verhandlung beim Amtsgericht Schwandorf. Der Vorfall soll sich am 11. Februar 2024 in den frühen Morgenstunden zugetragen haben. Dabei war ein junger Mann durch einen Faustschlag ins Gesicht von einem 21-Jährigen erheblich verletzt worden. Beide Beteiligte sind im Städtedreieck wohnhaft.
Der Geschädigte soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft durch den Schlag das Bewusstsein verloren haben und zu Boden gegangen sein. Des Weiteren soll er sich dabei einen Nasenbruch, diverse Hämatome an beiden Augen, Schürfwunden an den Schläfen und starke Schmerzen zugezogen haben.
Verletzungen waren schlimmer als zunächst angenommen
Bei der Zeugenaussage des Geschädigten, der, vertreten durch Rechtsanwältin Anna Schwarz, bei dem Prozess auch als Nebenkläger auftritt, stellte sich anhand seiner Schilderungen schnell heraus, dass seine Verletzungen wesentlich schlimmer waren, als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
Erinnern kann er sich an die Vorkommnisse vor der Diskothek Mixx nicht mehr, wie der Geschädigte schilderte. Er habe gegen 5 Uhr am Morgen die Kneipe verlassen und dann im Rettungswagen erst wieder das Bewusstsein erlangt. Er sei in die Notaufnahme des Universitätsklinikum Regensburg verbracht worden. Dort seien unter anderem eine Gesichtsschwellung über dem Nasenbein und leichte Sickerblutungen im Bereich der Augen festgestellt worden.
So steht es auch in einem ärztlichen Untersuchungsbericht des Klinikums. Das ganze Ausmaß der körperlichen Schäden sei erst vier Tage später bei einer Folgeuntersuchung festgestellt worden, als Ultraschall- und CT-Aufnahmen vom Gesicht gemacht wurden. Wegen eines Nasenbein-, Augenhöhlen- und Kieferhöhlenbruchs sei eine aufwendige OP notwendig geworden. Dabei habe in die Augenhöhle eine kleine Titanplatte eingesetzt werden müssen.
Der Heilungsprozess sei zwar normal verlaufen, wie der Geschädigte sagte. Er leidet aber auch heute noch an Gefühlsstörungen in der linken Gesichtshälfte, die er folgendermaßen beschrieb: „Es fühlt sich an wie nach einer Betäubung mit der Spritze beim Zahnarzt.“ Zudem habe er dauerhaft Kopfschmerzen im Bereich über dem linken Auge.
Bis heute ist der Geschädigte krankgeschrieben
Der Geschädigte sei bis zum heutigen Tag wegen Schmerzen und Angststörungen krankgeschrieben, hieß es. Angststörungen habe er zwar vor dem Vorfall schon gehabt und sei deswegen auch in Behandlung gewesen, jedoch hätten sie sich seitdem verstärkt.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jan Bockemühl, zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung abgeben, in der er den Faustschlag einräumte. Zum Zeitpunkt der körperlichen Auseinandersetzung sei sein Mandant nüchtern gewesen, wie Bockemühl dem Gericht erklärte. Vor der Disco habe es eine Schubserei gegeben. Der Angeklagte sei dazwischen gegangen, um zu schlichten. Der Geschädigte, der betrunken gewesen sein soll, wie der Angeklagte von seinem Anwalt zitiert wurde, habe sich erst entfernt, sei dann aber zurückgekommen. Der Kumpel des Beschuldigten soll dann gehört haben, wie der Geschädigte sagte: „Der kriegt jetzt eine!“ Daraufhin habe sein Mandant den Faustschlag getätigt.
Da sich nach den Schilderungen des Zeugen (Geschädigter) eine neue Sachlage über die Schwere seiner Verletzungen ergab, hat der Verteidiger des Angeklagten eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. Es wird voraussichtlich Anfang 2026 wieder aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte bis dahin, weitere Gutachten einzuholen.