Im Puzzles und vor dem Offline flogen Fäuste: Gericht spricht Vater und Sohn schuldig

Wie gut, dass es Kameras gibt. Sonst wäre die Wahrheitsfindung bei einem Prozess am Schwandorfer Amtsgericht, der am Donnerstag sein Ende fand, wohl deutlich schwieriger geworden. Angeklagt waren ein 51-jähriger Iraker und sein 27 Jahre alter Sohn. Sie hatten Anfang August 2024 in der Disko Puzzles am Marktplatz und ein paar Monate später vor der Bar Offline am Adolf-Kolping-Platz ordentlich ausgeteilt und mehrere Menschen verletzt. Letztlich wurden sie vor allem wegen zweier Videos überführt.
Wer hat angefangen? Wie kam es überhaupt dazu? Wurde mit einem Glas zugeschlagen oder nicht? Es waren einige Fragen, die sich in Sitzungssaal vier anfangs nur schwer klären ließen. Das lag auch daran, dass bei einigen der geladenen Zeugen, die beim Prozessauftakt Ende März noch nicht aussagen mussten, doch teils erhebliche Erinnerungslücken klafften.
Es ging um zwei unschöne Vorfälle im Schwandorfer Nachtleben. Einer reicht gut eineinhalb Jahre zurück. In der Nacht von 2. auf 3. August 2024 flogen in der Disko Puzzles am Marktplatz die Fäuste. Laut Anklage prügelten ein 51-Jähriger und ein 27-Jähriger auf mehrere Partygäste ein. Vorausgegangen war wohl ein Streit, weil der Ältere der beiden Beschuldigten die Freundin eines jungen Mannes antanzte und einen weiteren Begleiter wegschubste.
Mehrere Partygäste wurden verletzt
Die verbale Auseinandersetzung und ein kurzes Gerangel mündeten schnell in einer handfesten Schlägerei. An dieser war, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auch der zweite Beschuldigte, der Sohn des 51-Jährigen, beteiligt. Der eilte seinem Vater kurzerhand zur Hilfe und teilte ebenfalls ordentlich aus. Gläser gingen zu Bruch, mehrere Menschen stürzten.
Die meisten Schläge und Tritte bekam ein heute 30-jähriger Schwandorfer ab – auch noch, als dieser kauernd am Boden lag. Er erlitt mehrere Prellungen, Schnittwunden und Hämatome. Außerdem brachen drei Schneidezähne ab. Verletzt wurden auch die Freundin des 30-Jährigen sowie der gemeinsame Bekannte, die beide dazwischengingen. Sie trugen nur leichte Blessuren davon.
Aber auch der heute 51-Jährige, der den Streit provoziert und als erster zugeschlagen haben soll, wurde erheblich verletzt. Angeblich, weil ihm sein Kontrahent ein Glas ins Gesicht schlug. Die Auseinandersetzung endete erst, als sich weitere Partygäste einmischten und die Streithähne trennten.
Wenige Monate später auf Türsteher eingeschlagen
Wenige Monate später sollten die beiden Iraker nochmals negativ in Erscheinung treten. Am frühen Morgen des 30. März 2025 kam es vor der Bar Offline – bei einer Privatfeier – zu einer Auseinandersetzung mit einem Türsteher. Dieser soll zuvor den jüngeren Angeklagten und einen bislang unbekannten Begleiter daran gehindert haben, wieder in die Bar zu gehen. Auch hier entwickelte sich laut Anklage zunächst eine Rangelei, die in einer Tracht Prügel für den Türsteher endete. Dabei soll auch wieder der Vater des Beschuldigten mitgewirkt haben, der zufällig vorbeikam und seinem Sohn beistand.
Die Vorwürfe waren durchaus erdrückend, die Wahrheitsfindung gestaltete sich aber schwierig. Zwar belasteten die jeweiligen Geschädigten das Vater-Sohn-Duo schwer. Doch bei der ein oder anderen Rückfrage von Richterin Kathrin Heitzer, den beiden Schöffen sowie den Verteidigern Shervin Ameri und Dr. Gunther Haberl zeigten sich dann doch Erinnerungslücken. Teilweise wichen die Aussagen vor Gericht von dem Protokoll, das die Polizei bei den Vernehmungen der Geschädigten kurz nach den beiden Vorfällen erstellt hatte, deutlich ab. Das war auch bei den übrigen Zeugen der Fall, die in den jeweiligen Tatnächten entweder als Gäste, DJ oder Geschäftsleiter vor Ort waren.
Kameras filmten die turbulenten Szenen
Doch glücklicherweise existiert Videomaterial. Die Schlägerei im Puzzles wurde von Überwachungskameras gefilmt, beim Vorfall vor dem Offline zückte ein Gast geistesgegenwärtig sein Smartphone und hielt drauf. Damit waren die beiden Angeklagten eigentlich Schachmatt gesetzt. Denn auf dem Material, das im Sitzungssaal mehrfach gezeigt wurde, war deutlich erkennbar, dass die beiden Iraker sowohl im Puzzles als auch vor dem Offline zuschlugen und traten.
Beide räumten sodann über ihren jeweiligen Verteidiger die Vorwürfe ein. Außerdem boten sie dem Hauptgeschädigten des Vorfalls im Puzzles einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 2000 Euro an, den dieser auch annahm. Beides, so sollte es sich bei der Urteilsverkündung herauskristallisieren, bewahrte Vater und Sohn vor dem Gefängnis.
Beide müssen an Anti-Aggressions-Training teilnehmen
Bei dem 51-Jährigen war es besonders knapp. Richterin Heitzer orientierte sich weitgehend an der Forderung von Staatsanwältin Katharina Perlet und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese könne gerade noch so zur Bewährung ausgelegt werden, so die Richterin. Auch bei der Bewährungszeit verhängte sie das Maximum von fünf Jahren. Außerdem muss der Familienvater an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Es war wirklich knapp“, sagte Heitzer in Richtung des Angeklagten. Ohne Geständnis und den Täter-Opfer-Ausgleich hätte es nicht mehr für eine bewährungsfähige Strafe gereicht.
Etwas milder fiel die Strafe beim 27-Jährigen aus. Heitzer verurteilte diesen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Auch er muss an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen. Zudem verhängte die Richterin eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.