Mann rammte in Bruck betrunken Verkehrsinsel – Vor Gericht gab er medizinische Gründe an

Von Clara Lietzmann · 8. April 2026 um 17:00

Auf dem Weg zwischen Garten und Rehasport verlor ein 65-Jähriger im Oktober 2024 die Kontrolle über seinen Wagen und raste quer über die Kreuzung samt Verkehrsinsel zwischen Nittenauer Straße und St 2150 in Bruck. Eine Blutentnahme im Krankenhaus förderte einen Alkoholwert von 2,71 Promille zu Tage. Der Mann bekam einen Strafbefehl zugestellt, akzeptierte diesen aber nicht. Deswegen musste sich nun das Amtsgericht Schwandorf mit dem Fall beschäftigen.

Am Tag des Unfalls habe er vormittags im Garten gearbeitet, erzählte der Angeklagte. Nach dem Mittagessen und einem Mittagsschlaf sei er in sein Auto gestiegen, um zum Sport zu fahren. Nach eigenen Angaben fühlte er sich zu diesem Zeitpunkt noch normal. Während der Fahrt jedoch sei plötzlich seine Wahrnehmung verschwommen: „Und dann habe ich gemerkt, dass ich irgendwie unter Alkoholeinfluss bin“, berichtete er in der Verhandlung. Das sei „schon ein Schock“ gewesen. In einem Schreckmoment überfuhr der Mann eine Verkehrsinsel, die er nach eigener Aussage nur für einen Randstein hielt. Dann machte er kehrt und fuhr wieder nach Hause.

Dann habe ich gemerkt, dass ich irgendwie unter Alkoholeinfluss bin.Der Angeklagte

Nur kurze Zeit später traf die Polizei bei ihm ein. Neben einem kaputten Verkehrsschild war am Unfallort nämlich auch ein Nummernschild des Angeklagten aufgefunden worden. Der Sachschaden betrug am Fahrzeug rund 12.000 Euro und an der Verkehrsinsel 330 Euro. Die Beamten stellten bei dem Mann ein alkoholtypisches Verhalten fest, zu denen ein schwankender Gang, diffuse Sprache und ein alkoholisch riechender Atem zählten. Eine klinische Untersuchung stellte den stark erhöhten Blutalkoholgehalt von 2,71 Promille fest.

Unfallfahrer trinkt angeblich nur wenig Alkohol

Bei einem derart hohen Alkoholpegel gehe er normalerweise von einem regelmäßigen Trinkverhalten aus, gab der als Zeuge geladene Polizeibeamte zur Auskunft. Eine gewisse Gewöhnung sei bei solchen Werten naheliegend. Dieses Szenario konnten sich indes weder die Ehefrau des Angeklagten noch dessen Hausarzt vorstellen. Normalerweise würde ihr Mann nur alkoholfreies Bier oder maximal ein leichtes Weizen trinken, berichtete die Frau, die als Arzthelferin arbeitet. Hinzu käme, dass es bereits im Juni des selben Jahres einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte, bei dem der Mann stürzte und anschließend ein erhöhter Blutalkohol gemessen wurde.

Auch allgemein sei es ihm in dem Zeitraum sehr schlecht gegangen, sagten der Rentner und seine Frau aus. Er sei öfters neben sich gestanden und habe auch Verdauungsprobleme gehabt. Beide zeigten sich überzeugt: Eine Fehlreaktion im Darm müsse die Ursache für seine Trunkenheit gewesen sein. Das sogenannte Eigenbrauer-Syndrom beschreibt diese Symptomatik: Im eigenen Organismus entsteht Ethanol durch fermentierende Pilze oder Bakterien auf Basis von Kohlenhydraten. Nachdem ein belgisches Gericht einen alkoholisierten Fahrer aufgrund dessen vor zwei Jahren freisprach, erlangte die Diagnose eine höhere Bekanntheit.

Toxikologe widersprach dem Angeklagten

Ein geladener Gutachter von der Universität Erlangen-Nürnberg kommentierte die Erzählungen nüchtern. Um auf einen Blutalkohol von 2,71 Promille zu kommen, hätte der Fahrer Unmengen an Kohlenhydraten essen müssen, erklärte er. Zudem sei in keiner seiner vorliegenden Studien ein Alkoholspiegel von über ein Promille gemessen worden. Einen solchen Ausreißer halte er aus toxikologischer Sicht für unrealistisch.

Außerdem schilderte der Fachmann, dass im Zeitraum des Unfalls keine ernstzunehmende Diagnostik für das Eigenbrauer-Syndrom bei dem Angeklagten vorgelegen hätte. Aufgrund langer Wartezeiten ließ das Ehepaar erst im Juni 2025 einen wichtigen bakteriologischen Test durchführen – mit negativem Ergebnis. In der Zwischenzeit hatte sich der Gesundheitszustand des Angeklagten laut Angaben der Ehefrau durch eine Diät bereits stark verbessert. Sie ging davon aus, dass der Verzicht auf Kohlenhydrate die Symptome innerhalb des halben Jahres annähernd vollständig reversiert hätte.

Der Verteidiger Peter Matzner zeigte sich enttäuscht, dass bei den Ermittlungen eine gründliche Prüfung des Verdachts auf das Eigenbrauer-Syndrom versäumt wurde, obwohl der Betroffene diesen von Anfang an geäußert hatte. Dennoch sah er ein, dass er gegen das Gutachen nicht ankäme und bot die Rücknahme des Einspruchs an. Der Angeklagte akzeptierte somit die volle Geldstrafe und den vorübergehenden Führerscheinentzug.