Tiermisshandlung in Burglengenfeld: Deshalb wird der Fall komplett neu verhandelt

Von Selina Schaefer · 9. April 2026 um 05:00

Der Fall um die quälerische Haltung und Misshandlung von 29 Pferden in Burglengenfeld im Landkreis Schwandorf wird noch einmal in höherer Instanz aufgerollt. Wie das Amtsgericht Schwandorf bestätigte, haben sowohl die Verteidiger der 23-Jährigen und des 22-Jährigen als auch die Staatsanwaltschaft Amberg Berufung eingelegt.

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Das Geschwisterpaar war im März am Amtsgericht nach sechs Verhandlungstagen der Tiermisshandlung in 29 Fällen schuldig gesprochen worden. Die beiden hatten seit 2023 auf einem landwirtschaftlichen Anwesen im nördlichen Umland von Burglengenfeld, das der Bruder zuvor gekauft hatte, Pferde gehalten. Zuvor waren sie bereits im Landkreis Straubing-Bogen mit der Tierhaltung negativ aufgefallen. Das dortige Landratsamt hatte schließlich den Schwandorfer Kollegen den Tipp gegeben, dass die Geschwister nun mit den Pferden nach Burglengenfeld gezogen waren.

Amtstierärztinnen fanden bei Kontrollen eine Vielzahl an Missständen vor. Auch bei einer Nachschau hatte sich kaum etwas gebessert, sodass die Pferde beschlagnahmt und medizinisch versorgt wurden. Mitte 2025 kamen die Halter daher erstmals wegen quälerischer Tiermisshandlung vor Gericht. Bis zu einem Urteil sollten mehrere Monate vergehen.

Verurteilte bekamen ein zweijähriges Tierhalte- und Betreuungsverbot

Richterin Michaela Frauendorfer wandte letztendlich das Erwachsenenstrafrecht an – obwohl auch eine Anwendung des Jugendstrafrechts im Raum gestanden hatte. Dass die Angeklagten keinen Fehler eingestanden und gegenüber den Pferden kein Mitgefühl gezeigt hätten, kreidete sie den beiden besonders an. Es habe keine Selbstreflexion stattgefunden, so die Richtern. Stattdessen hätten die Geschwister dem Landratsamt „Verfolgungseifer“ unterstellt. Für beide Angeklagten sprach die Richterin ein zweijähriges Tierhalte- und Betreuungsverbot aus. Die Frau wurde mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro belegt, ihr Bruder mit 60 Tagessätzen in gleicher Höhe.

Schon nach dem Urteil hatten ihre Verteidiger, Corey Weber aus Landshut, und Wolfgang Mader aus Straubing, angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Der Verteidiger der Frau, Weber, wollte sich auf Nachfrage nicht zur Berufung äußern. Mader war nicht erreichbar.

Beide hatten während des Prozesses Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Mader sah es nicht als belegt an, dass sein Mandant als Pferdehalter agiert habe. Der Mann habe die Pferde nicht betreut, sondern aus geschwisterlicher Liebe lediglich Hausmeisterdienste verrichtet. Für den Vorwurf der Tiermisshandlung sah der Anwalt die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt.

Urteil kann auch zu Lasten der Angeklagten geändert werden

Außerdem hatten beide Verteidiger in der Verhandlung auf ein zusätzliches Gutachten gepocht. Richterin Frauendorfer hatte das jedoch abgelehnt, da sie den Zustand der Pferde durch die Veterinäre des Landratsamts und eine Mitarbeiterin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München als ausreichend dokumentiert befand.

Begründungen für die nun erfolgten Berufungen lägen auch auf Seiten des Schwandorfer Amtsgerichts keine vor, sagte dessen Pressesprecher Holger Vogl. Der Fall werde nun mit vollständiger Beweisaufnahme vor dem Landgericht in Amberg erneut komplett verhandelt. Und: Weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls den Antrag gestellt hat, könne das Urteil auch zu Lasten der Angeklagten abgeändert werden, erklärte Vogl.

Genau das erhofft sich die Amberger Staatsanwaltschaft: Auf Nachfrage teilte ein Sprecher mit, man wolle mit der Berufung eine höhere Strafe erreichen.