Tiermisshandlung in Burglengenfeld: Geldstrafe und Haltungsverbot für Pferdehalter

Von Thomas Rieke · 13. März 2026 um 17:00

Am letzten von insgesamt sechs, teils recht holprigen Verhandlungstagen ging alles doch zügig, um nicht zu sagen im Galopp: Die Geschwister, die wegen quälerischer Tiermisshandlung in 29 Fällen angeklagt worden waren, wurden am Freitag vom Amtsgericht verurteilt. Direktorin Michaela Frauendorfer sah es als erwiesen an, dass die heute 23 beziehungsweise 22 Jahre alten Beschuldigten für das vielfältige Leiden von 29 Pferden verantwortlich waren.

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Wie berichtet, war das Geschwisterpaar schon vorbelastet. Wegen laut Behördenmeinung untragbarer Zustände auf einem Anwesen im Landkreis Straubing-Bogen, wo ebenfalls Pferde gehalten wurden, erfolgte 2023 ein Umzug in das nördliche Umland von Burglengenfeld. Der Bruder erwarb ein landwirtschaftliches Anwesen und verpachtete Teile davon an seine Schwester, die sich nach eigener Aussage eine Zucht aufbauen wollte.

Das Wesentliche aus der Vorgeschichte

Doch das Landratsamt Schwandorf war alarmiert. Amtstierärztinnen rückten an, um nach dem Rechten zu sehen. Die Befürchtungen bestätigten sich, so dass die Geschwister aufgefordert wurden, binnen einer bestimmten Frist die Missstände zu beseitigen. Den Tieren mangelte es an allem: Sie hatten weder genüg Futter, noch Auslauf und auch keine Möglichkeit sich auszuruhen.

Als sich bei der Nachschau herausstellte, dass sich kaum etwas gebessert hatte, wurden die Pferde beschlagnahmt, anderweitig untergebracht und medizinisch versorgt. Außerdem wurden die Geschwister mit einem Haltungsverbot belegt.

Prozess musste heuer neu gestartet werden

Unterstützt von ihrer Mutter, versuchten die jungen Leute mit einer Reihe von Klagen auf Verwaltungsgerichtsebene, die behördlichen Anordnungen zu kippen. Ohne Erfolg. Stattdessen wurden sie bereits Mitte 2025 erstmals wegen quälerischer Tiermisshandlung vor Gericht zitiert. Weil der Bruder sich aber erst zum Verhandlungsauftakt entschloss, doch einen Pflichtverteidiger zu nehmen, wurde die Sache heuer im Januar neu aufgerollt.

Mehrere Veterinäre des Landratsamts und eine Mitarbeiterin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München bescheinigten, dass die Vorwürfe aus der Anklage vollumfänglich zuträfen. Die Verteidiger Corey Weber, Landshut, und Wolfgang Mader, Straubing, pochten trotzdem auf ein zusätzliches Gutachten.

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Frauendorfer lehnte ab, weil sie den Zustand der Tiere ausreichend und glaubwürdig dokumentiert sah. Bereits am 4. März hätte sie zu einem Urteil kommen wollen, doch die Reibereien mit den Anwälten gipfelten in Befangenheitsanträgen. Letztlich weigerten sich die Anwälte nach mehreren, teils längeren Pausen, noch am selben Tag zu plädieren. Dafür seien sie zu erschöpft. Unterbrochen wurde die Verhandlung aber erst wegen eines Migräneanfalls der Beschuldigten. Ein Rettungsdienst nahm die Frau mit ins Krankenhaus.

Seitenhiebe gegen das Landratsamt Schwandorf

Am Freitag endlich ging es in die letzte Runde, den Schlussreden der Verteidiger stand nichts mehr im Wege. Beide forderten für ihre Schützlinge Freispruch. Mader sagte, es sei alles andere als belegt, dass sein Mandant als Pferdehalter agiert habe. Auch habe er die Pferde nicht betreut. Seine Tätigkeit habe sich auf Hausmeisterdienste beschränkt – aus geschwisterlicher Liebe. Für den Vorwurf der Tiermisshandlung sah Mader die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt. Nachweis sei keiner erfolgt.

Mit Blick in den Zuschauerbereich konnte sich der Straubinger Jurist einen Seitenhieb gegen das Landratsamt nicht verkneifen. Es sei bemerkenswert, dass die Behörde an jedem Prozesstag mit bis zu acht Mitarbeitern präsent gewesen sei. So etwas habe er in jahrzehntelanger Tätigkeit nie erlebt.

Ins selbe Horn stieß Corey Weber. Er sprach von „Kostenirrsinn“, den das Landratsamt verursacht habe. Die Veterinäre seien deshalb sogar von der Regierung zum Rapport bestellt worden.

Wurden Tiere deutlich unter ihrem Wert abgegeben?

Auch sonst rückte der Landshuter Verteidiger das Thema Kosten in den Fokus. Die Kreisverwaltung habe gegen die Beschuldigten Forderungen in Höhe von 206 000 Euro erhoben. Nur ein Bruchteil sei durch den Verkauf der Pferde abgedeckt worden, weil man die Tiere zum Schleuderpreis abgegeben habe. Schon deshalb müsse man die Konsequenzen eines Schuldspruchs für die Heranwachsenden bedenken, sagte Weber. Jahrzehntelang hätten sie zu kämpfen, ihre Zukunft wäre verbaut. Insofern sei es auch inakzeptabel, dass das Gericht darauf verzichtet habe, die Jugendgerichtshilfe direkt am Prozess teilnehmen zu lassen.

Scharf kritisierte Weber erneut, dass das Gericht einen weiteren Gutachter versagt hatte. Der Antrag sei „hinweggefegt“ worden. Dabei wäre ein „objektiver Gegenpol“ zur Darstellung der Veterinäre zwingend erforderlich gewesen, betonte Weber. Die Forderung sei nicht als Zeichen des Misstrauens zu deuten, sondern wäre ein „Gebot der Rechtsstaatlichkeit“ gewesen.

Richterin vermisste Anzeichen von Einsicht und Mitleid

Nach einer Dreiviertelstunde Pause verkündete Frauendorfer das Urteil. Sie befand beide Angeklagten für schuldig. Die junge Frau wurde mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro belegt, ihr Bruder mit 60 Tagessätzen in gleicher Höhe. Dabei wurde ein monatliches Gehalt von jeweils 1200 Euro zugrunde gelegt. Ferner verhängte Frauendorfer ein zweijähriges Tierhalte- und Betreuungsverbot. Für die Kosten des Verfahrens sollen die Geschwister ebenfalls geradestehen.

Frauenhofer hielt es für angebracht, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Den Beschuldigten legte sie besonders zur Last, dass sie keinen Fehler eingestanden und gegenüber den Pferden kein Mitgefühl gezeigt hätten. Eine Selbstreflexion habe also nicht stattgefunden. Stattdessen sei dem Landratsamt „Verfolgungseifer“ unterstellt worden.

Die Verteidiger kündigten unmittelbar nach der Sitzung Rechtsmittel an. Es ist sowohl Berufung als auch ein Antrag auf Revision möglich.