Urteil: Angeklagter Dealer aus Cham trägt Verantwortung am Tod zweier Konsumenten

Von Melissa Kutscher · 3. August 2026 um 18:06

Vor über einem Jahr starben drei junge Menschen in Cham an einer Überdosis Heroin. Nicht, weil sie falsch dosiert hatten. Sondern weil sie nicht wussten, dass der Stoff, den sie konsumierten, mehr als doppelt so stark wirkte wie das, was man sonst auf der Straße bekommt. Nun fiel ein Urteil in dem Fall.

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Vor fast einem Monat begann die Verhandlung um den 43-jährigen Angeklagten aus Cham. Er sollte der Dealer des unverschnittenen Heroins gewesen sein und von dem Wirkstoffgehalt gewusst haben. Im Laufe der Verhandlungen hat das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Polnik den Ablauf der Vorfälle rekonstruiert. Am Montag fiel das Urteil für den Dealer: Er trägt die Verantwortung für den Tod zweier Menschen.

Nach beinahe einem Monat, über den sich der Prozess erstreckte, legte die Strafkammer einen Schuldspruch und ein Strafmaß fest. Laut Richter Polnik hatte sich der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 weiteren Fällen schuldig gemacht. Er wurde deswegen insgesamt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Im Zuge der Urteilsverkündung stellte Richter Polnik den Ablauf der Vorfälle, so wie ihn das Gericht im Laufe des Prozesses rekonstruieren konnte, wie folgt dar.

Im Xanax-Rausch passierte ihm ein tödlicher Fehler

In der Nacht vom 20. auf den 21. April vergangenen Jahres, die Nacht von Ostersonntag auf Ostermontag, suchte der Angeklagte die Wohnung eines potenziellen Abnehmers auf, um ihm Heroin zu verkaufen. Mit in der Wohnung befanden sich die beiden anderen Opfer sowie ein gemeinsamer Bekannter. Das ging aus einem Snapchat-Video hervor, das vom Handy eines der Opfer sichergestellt werden konnte.

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Der Angeklagte hatte das unverschnittene Heroin und ein Streckmittel dabei, um „flexibel auf den Bedarf reagieren zu können“, wie es in der Pressemitteilung des Landgerichts heißt. Im Laufe der Nacht zogen alle Anwesenden Heroin durch die Nase – und alle überlebten.

Wie also kam es zu dem Tod der drei Menschen? Das Gericht geht davon aus, dass in der Wohnung ein Rest des Heroins verblieb, den zwei der Verstorbenen nach und nach verbrauchten. Allerdings blieb nicht nur das gestreckte Heroin dort. Der Angeklagte gab den beiden 1,66 Gramm sowie zwei oder drei Konsumeinheiten Heroin. Leider handelte es sich dabei um das falsche.

Chatverlauf als zentraler Beweis

„Du hast selbst gesagt, du weißt nicht mehr, ob du es gemischt hast oder nicht, so, wie du beieinander warst“ – das geht aus einer Sprachnachricht aus einem Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und einem Bekannten von ihm hervor. Dieser fand etwa drei Wochen, nachdem die Verstorbenen aufgefunden worden waren, statt und ist für Richter Polnik „der zentrale Beweis für die Schuld des Angeklagten“. Der Inhalt des Chats drehte sich um die Gerüchte, die in Cham zu diesem Zeitpunkt in der Szene kursierten, und die den Angeklagten als den „Bringer“ des Heroins bezichtigten.

Mit „so, wie du beieinander warst“ ist der berauschte Zustand des Angeklagten gemeint, der wohl unter dem Einfluss von Alprazolam, international bekannt als Xanax, stand. „Du hast gesagt, du weißt nicht, ob du ihnen das Pure gegeben hast oder nicht“, heißt es weiter in der Sprachnachricht.

Obwohl er also gewusst haben soll, dass das Risiko besteht, dass die beiden später Verstorbenen kein gestrecktes, sondern hochpotentes Heroin zu sich nehmen, hat der Angeklagte sie nicht gewarnt. Für die Kammer bedeutet das, dass der Angeklagte nicht nur fahrlässig, sondern leichtfertig gehandelt hat.

Besonders schwerer Fall von Handel und Fahrlässigkeit

Für den Tod des dritten Opfers, eines 33-Jährigen, sieht das Gericht keinen Nachweis für die Schuld des Angeklagten. Es wird vermutet, dass der Verstorbene sich bei den beiden anderen Opfern eine Konsumeinheit Heroin erbeten hatte. Unwissentlich, dass es sich dabei um die tödliche Dosis handeln würde, hätten sie ihm diese weitergegeben.

Wie Richter Polnik schilderte, habe man fast von einem bedingten Vorsatz ausgehen können. Jedoch sei man zugunsten des 43-Jährigen davon ausgegangen, dass er „blind darauf vertraut hat, dass alles glimpflich ausgeht“.

Obwohl der Angeklagte unter dem Einfluss von Xanax stand, liegt laut Polnik kein minderschwerer Fall vor. Der Angeklagte habe bereits zur Tatzeit über das Bewusstsein verfügt, dass er das reine Heroin übergeben könnte. Und auch, wenn es sich um ein Versehen gehandelt haben soll, ging aus dem Chat mit dem Bekannten ein weiteres Detail hervor: die Grundhaltung des Angeklagten. Diese lautete nämlich: „Jeder ist für seinen Konsum selbst verantwortlich.“

Ähnlich war auch das letzte Wort des Angeklagten ausgefallen. Der hatte die Tode bedauert, aber keine Verantwortung übernehmen wollen.

In das Strafmaß fließt neben der Abgabe mit Todesfolge noch der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln ein. Über einen Zeitraum von einem knappen halben Jahr hat der 43-Jährige mindestens einmal pro Woche Heroin an eine Zeugin verkauft. Zusätzlich zum Verkauf an die beiden später Verstorbenen grenzte das Gericht dies auf 18 Fälle ein.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch binnen einer Woche Revision einlegen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, gilt er nicht als schuldig.