Prozess um drei Chamer Drogentote: Vier Gutachter und ein eher ominöser Zeuge

Treffen sich ein Toxikologe, eine Rechtsmedizinerin, ein LKA-Sachverständiger und eine DNA-Expertin vor Gericht: Vier Gutachter saßen am Dienstag nebeneinander im Saal 104 des Landgerichts Regensburg und informierten über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen. Trotz ihrer Erkenntnisse kam das Schwurgericht einer Urteilsverkündung im Fall der drei Drogentoten in Cham im vergangenen Jahr nicht entscheidend näher. Denn obwohl die DNA-Untersuchung zweier Gegenstände den Angeklagten mit dem mutmaßlich tödlichen Heroinkonsum zumindest in Verbindung bringt, gibt es noch immer viele Ungereimtheiten.
Beim jüngsten Prozesstermin befasste sich das Schwurgericht, das den Fall der drei jungen Menschen verhandelt, die vergangenes Jahr in Cham an einer Überdosis Drogen gestorben sind, zum einen mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Todesumständen. Zudem stellte die Verteidigung des mutmaßlichen Heroin-Dealers, Dr. Carolin Arnemann und Julian Wunderlich, einen Beweisantrag, der die Glaubwürdigkeit des bisher brisantesten Zeugen infrage stellt.
Beim Verhandlungstermin vergangenen Freitag hatte nämlich ein „Kumpel“, mit dem sich der Angeklagte in der JVA mehrfach unterhalten haben soll, ausgesagt – und für Wirbel gesorgt. Der Angeklagte soll ihm Details zum Vorfall im vergangenen Jahr in Cham erzählt und quasi „gestanden“ haben. Der Zeuge hatte sich von diesen Gesprächen Notizen gemacht und einen Brief mit diesen Informationen direkt an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Angeklagter soll während seiner Haft gestanden haben
In den Gesprächen soll der Angeklagte erzählt haben, dass er 100 Gramm Heroin für 2000 Euro gekauft und dieses einen Wirkstoffgehalt von 60 Prozent gehabt habe. Bei einer „Party“, zu der der Angeklagte erst später gekommen sei, sei das Heroin durch die Nase gezogen und nicht gespritzt worden.
Sonst wären die Opfer vermutlich sofort gestorben, habe er gesagt. Das zumindest hielt der Toxikologe, der am Dienstag sein Gutachten abgab, für möglich – wenngleich er ein Spritzen der Droge für wahrscheinlicher gehalten habe.
Im Blut eines der Verstorbenen war nämlich eine extrem hohe Konzentration an freiem Morphin – 1000 Nanogramm – festgestellt worden. „Das ist eigentlich eine unüberlebbare Konzentration“, sagte der Toxikologe. Schon ab einer Menge von 100 Nanogramm sei das Überleben des Konsumenten gefährdet.
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Deswegen habe der Toxikologe eine intravenöse Einnahme für wahrscheinlicher gehalten, da es bei einer derart hohen Konzentration eigentlich schnell zu einem Kreislaufstillstand komme. Dass der Kreislauf des Opfers länger funktioniert hat, könnte laut des Toxikologen darauf zurückzuführen sein, dass das Opfer durch regelmäßigen Konsum eine Art Toleranz aufgebaut haben könnte. Ob eine Toleranz allein durch regelmäßigen Heroinkonsum allerdings den Tod durch den hohen Wirkstoffgehalt hätte verhindern können, verneint der Experte klar.
Drogen-Cocktail die Todesursache? Andere sollen Einnahme überlebt haben
Bei allen drei Opfern kam zum Heroinkonsum hinzu, dass sie zusätzlich einen Mix aus anderen Drogen intus hatten. Nachgewiesen werden konnte, je nach Opfer in unterschiedlichen Konzentrationen, ein Cocktail aus Cannabis (THC), MDMA, Heroin und verschiedenen Benzodiazepinen. Bei einem der Verstorbenen wurden zudem Spuren von Kokain und Tilidin gefunden.
Der Toxikologe betonte, dass die Mischung aus den verschiedenen Drogen zwar die Wirkung des Heroins verstärkt habe, diese allein aber schon mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod geführt hätte. Der Gutachter des LKA bestätigte einen Wirkstoffgehalt des Heroins von etwa 50 Prozent – eine Zahl, die 2025 nur in 1,2 Prozent der Fälle in Bayern vorkam.
Laut dem Zeugen, der den Angeklagten „verriet“, habe der von der Reinheit des Heroins Kenntnis gehabt und gesagt, dass er es nicht strecke. Allerdings sei der Angeklagte angeblich der Meinung gewesen, dass es nicht das Heroin gewesen sei, das zum Tod geführt hat – er selbst und eine weitere Person hätten es nämlich auch genommen und seien ja noch am Leben.
Der Experte gab zu bedenken, dass jeder menschliche Körper anders funktioniert. Es sei also möglich, dass eine Einnahme in geringerer Menge überlebt werden könne.
Die Aussage des Zeugen vom Freitag wäre belastend für den Angeklagten, wenn sie sich als wahr herausstellt. Daran hat die Verteidigung ihre Zweifel: Sie hält die Behauptungen für frei erfunden oder teils der Akte des Angeklagten entnommen. Die habe nämlich in dessen Zelle gelegen und sei somit für den Zeugen zugänglich gewesen.
Diese Behauptung gründen die Anwälte auf zwei Aspekte: Besagter Zeuge stand nach Recherchen der Mediengruppe Bayern jüngst selbst vor Gericht. Die Europäische Staatsanwaltschaft warf ihm laut Anklage Steuerbetrug in zweistelliger Millionenhöhe vor – und falsche Verdächtigung. Als er schon in U-Haft war, soll er aus dem Gefängnis heraus jemanden dazu gebracht haben, falsch vor Gericht auszusagen und einen völlig Unschuldigen so schwer belastet haben. Unterlagen, die der Redaktion vorliegen, zeigen, dass entsprechende Briefe von der JVA aufgehalten wurden. Darin ist auch von Druck auf Anwälte die Rede.
Verurteilt wurde der Iraker, dem der Angeklagte aus Cham viel anvertraut haben soll, letztlich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, wie ein Sprecher des Landgerichts Landshut bestätigte. Hier gab es Bonus für seine Aufklärungshilfe. Für die Anstiftung zur falschen Verdächtigung gab es ein Jahr und vier Monate.
Wie es im Verfahren genau weitergeht, ist derzeit unklar – es wird auf jeden Fall noch mehrere Verhandlungstermine vor dem Landgericht Regensburg geben.