Prozessfortsetzung um Drogentote in Cham sorgt für Ratlosigkeit am Landgericht Regensburg

Nachdem am Montag der Prozessauftakt um die Drogentoten in Cham am Landgericht Regensburg startete, wurden die Verhandlungen am Donnerstag fortgesetzt. Doch statt Licht ins Dunkel zu bringen, sorgten die weiteren Zeugenvernehmungen für mehr Fragen als Antworten beim Richter Thomas Polnik, den Verteidigern Dr. Carolin Arnemann und Julian Wunderlich und der zuständigen Staatsanwältin.
Weder der Zeitpunkt des Todes noch der der tödlichen Einnahme ist bekannt, noch, wer außer den Verstorbenen beteiligt war. Sicher ist nicht einmal, ob es allein das „starke“ Heroin war, das die Leben forderte, oder ein tödlicher Cocktail aus Heroin, Opiaten und anderen Drogen.
Was bisher als sichere Tatsache in dem Prozess um die drei Drogentoten, die vergangenes Jahr an zwei aufeinanderfolgenden Tagen aufgefunden wurden, bestätigt werden konnte, lässt sich etwa an einer Hand abzählen. Nachdem in den zwei Terminen zehn von geplanten zwölf Zeugen vernommen wurden, ist das Schwurgericht in der Rekonstruktion der Geschehnisse am Donnerstag kaum einen Schritt weiter gekommen.
Nach dem ersten Termin, bei dem die Schwester eines der Opfer ausgesagt hatte, ging man davon aus, dass die tödlichen Dosen Heroin in der Nacht vom 20. auf den 21. April 2025 konsumiert worden waren. Die Zeugin hatte sich nämlich in den Snapchat-Account (eine Anwendung, mit der man Bilder als Ein-Mal-Ansicht versenden kann) ihrer verstorbenen Schwester einloggen und so Fotos und eine kurze Videosequenz aus der Nacht sicherstellen können. Auch sei die Verstorbene zuletzt nachmittags am 20. April auf WhatsApp online gewesen.
Konsum fand in der Wohnung von einem der Verstorbenen statt
Die 25-Jährige hatte ausgesagt, dass aus den Bildern hervorging, dass der Konsum in der Wohnung von einem der Verstorbenen stattfand und sechs Personen dabei waren. Auch sei ein Spiegel mit Pulver darauf zu sehen gewesen, der vermutlich als Utensil für den Heroin-Konsum genutzt worden war.
Zum Hintergrund der Anklage: Drei Drogentote in Cham: Am Montag beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Dealer
Das Paar, das zwei der Opfer gefunden hatte, hatte ein ähnliches Bild geschaffen: Die Zeugin sagte, dass sie mit dem verstorbenen Bekannten täglichen Kontakt auf Snapchat hatte. An dem Tag, als sie ihn und seine Partnerin auffanden, dem 23. April, habe er seit zwei Tagen nicht mehr geantwortet gehabt.
Rekonstruktion der Todeszeitpunkte gestaltet sich schwierig
Nach dem zweiten Prozesstermin am Donnerstag steht diese zeitliche Abfolge jedoch im Zweifel. Der Zeuge, der gemeinsam mit seiner Freundin das verstorbene Paar entdeckt hatte, hatte nämlich ausgesagt, den anderen Toten zusammen mit anderen Personen in einem Parkhaus in Cham gesehen zu haben.
In der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Verhandlungstag hatte er dem Gericht mitgeteilt, seiner Freundin damals eine Nachricht darüber geschrieben zu haben – am 21. April. An diesem Tag also war das Opfer noch am Leben. Und damit mit großer Wahrscheinlichkeit auch die anderen beiden Verstorbenen. Einer derjenigen, mit denen der Tote am 21. im Parkhaus gewesen war, sagte nämlich am Donnerstag aus, dass er später am selben Abend noch bei den anderen beiden Opfern in der Wohnung war. Er hatte die Erlebnisse des Tages allerdings zuerst dem 20. April zugeschrieben, was durch die Chat-Nachricht eindeutig widerlegt worden war.
Wie aber kam überhaupt der Angeklagte ins Spiel?
Dass zumindest das Opfer, das an der Tankstelle in Cham aufgefunden wurde, am 21. noch am Leben war, bestätigte die Aussage eines anderen Zeugen, der beim zweiten Termin aussagte.
Wie aber kam überhaupt der Angeklagte ins Spiel? Ihm wird vorgeworfen, den Opfern das tödliche Heroin im Bewusstsein von dessen überdurchschnittlich hohem Wirkungsgrad verkauft und somit eine tödliche Überdosierung in Kauf genommen zu haben. Auch soll er bei dem tödlichen Konsum der Droge anwesend gewesen sein.
Angeklagter dealte zumindest mit Heroin
Ein weiterer Vorwurf galt allgemein dem mehrfachen Verkauf von Heroin an eine Zeugin, die ebenfalls am Donnerstag vernommen wurde. Diese bestätigte, über den Zeitraum von etwa einem Jahr regelmäßig Heroin beim Angeklagten gekauft zu haben. Interessant war vor allem ein Aspekt ihrer Aussage: Alle bisher gehörten Zeugen waren sich in einem Punkt einig: In Cham kennt jeder jeden, Gerüchte verbreiten sich in der Szene wie ein Lauffeuer. Gleichzeitig dürfe man nicht auf alle Gerüchte etwas geben, wie zwei Zeugen unabhängig voneinander sagten.
Dennoch berichteten einige Zeugen darüber, dass „gestrecktes Heroin“ im Umlauf gewesen und für den Tod des ersten Opfers verantwortlich gewesen sei. Das dabei am häufigsten genannte Streckmittel war Fentanyl – ein synthetisches Opioid, das etwa 100 Mal stärker wirkt als Morphin und etwa 50 Mal stärker als Heroin.
Die oben genannte Zeugin sagte nun aus, vom Angeklagten einmal Heroin bekommen zu haben, das sie „richtig weggehauen hat“. Er selbst habe ihr erzählt, dass dieses Heroin anscheinend mit Fentanyl gestreckt war. Dennoch – wer die Verantwortung für die Tode trägt, ist weiterhin unklar. Angesetzt sind für die Verhandlung noch fünf weitere Termine.