Prozess um drei Drogentote in Cham: Die Plädoyers sind gehalten, die Schuldfrage steht noch aus

Nach mehreren aufreibenden Prozesstagen am Landgericht Regensburg ist ein Ende in Sicht: Am Montag hielten Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers im Fall der drei Drogentoten in Cham. Über ein Jahr nach dem Vorfall soll es nun voraussichtlich am 3. August ein Urteil geben.
Eine lebenslange Strafe wird der Angeklagte wahrscheinlich nicht verbüßen müssen, das ist schon jetzt klar. Als mutmaßlicher Dealer des Heroins mit dem unüblich hohen Wirkstoffgehalt, das die drei jungen Menschen im April 2025 konsumiert hatten und dabei verstorben waren, sitzt er seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft.
Während der Beweisaufnahme wollte er sich nicht zu den Vorfällen äußern. Daher wurden Zeugen – vornehmlich Angehörige, Freunde und Bekannte der Opfer sowie Polizisten und ein Mithäftling des Angeklagten, dem er die Tat „gestanden“ haben soll – und verschiedene Gutachten genutzt, um die Vorgänge zu rekonstruieren.
Verhandelt wird seit dem 6. Juli. Da noch das Ergebnis eines Gutachtens ausstand, auf das die Verteidigung nicht verzichten wollte, war bisher unklar, wann ein Urteil gefällt werden kann. Dieses Gutachten wurde nun am Montag verlesen.
Dabei ging es um die Auswertung von Heroin-Proben aus zwei verschiedenen Druckverschlusstüten, die in der Wohnung eines der Opfer gefunden worden waren. Das Gutachten bestätigte, was zuvor bereits angenommen worden war: eine Stoffgleichheit, die dafür spricht, dass beide Heroin-Proben aus der gleichen Quelle kamen.
Fahrlässige Tötung oder nur Drogenhandel?
Nach Informationen unseres Medienhauses sah die Staatsanwältin aufgrund der ermittelten und der im Prozess zutage gebrachten Beweise die Anklage bestätigt und forderte in ihrem Plädoyer nun eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Die Verteidigung hingegen sah keinen Nachweis für die vorgeworfene fahrlässige Tötung. Sie beantragte für das Handeltreiben und die Weitergabe des Heroins eine Gesamtstrafe von drei Jahren in Haft.
Ein Punkt der Anklage, der Handel mit Cannabis, wird fallengelassen, da er nicht maßgeblich zum Strafmaß beitragen würde.
Welcher Version der Geschehnisse das Schwurgericht folgen wird, bleibt abzuwarten. Das Ergebnis der Beratung wird der Vorsitzende Richter Thomas Polnik in knapp zwei Wochen verkünden.