Einbruchserie in Cham aufgeklärt: Angeklagter gesteht, aber will Beute geteilt haben

Drei Anklageschriften hatte der Staatsanwalt am Montag vor dem Landgericht Regensburg zu verlesen – ein Sammelsurium an Vorwürfen gegenüber dem 41-jährigen Angeklagten: dreifacher Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenhandel und -besitz und Beleidigung. Der Schausteller zeigte sich in fast allen Punkten geständig und reuevoll. Es kam sogar zu einem beinahe rührenden Moment zwischen Opfer und Angeklagtem.
Alles geklärt ist aber noch nicht – der Angeklagte soll von einem unbekannten Dritten einen Tipp bekommen haben. 2024 fanden in Cham drei Einbrüche statt, deren Täter damals nicht gefunden werden konnten. Zwei davon in einem Chamer Baumarkt, einer in die Wohnung einer Rentnerin und Immobilienverwalterin. Erst etwa eineinhalb Jahre später, im Januar diesen Jahres, führte das Aufgreifen eines 41-jährigen Mannes wegen Drogenbesitzes zu einem Treffer: Die DNA des Mannes, bei dem bei einer Polizeikontrolle Heroin gefunden wurde, passte zu den Spuren des Einbruchs bei der damals 76-Jährigen.
Zu Beginn der Verhandlung suchte der Verteidiger Philipp Pruy das Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft, die jedoch scheinbar zu keinem „Deal“ bereit war. Daraufhin überließ der Verteidiger seinem Mandanten das Wort – ihm sei wichtig, dass sich das Gericht „selbst ein Bild“ von dessen Person machen könne. Warum, wurde schnell klar. Der Angeklagte räumte beinahe sämtliche Tatvorwürfe reuig ein und sprach offen über seine Drogen- und Spielsucht, die er über die Einbrüche finanziert hätte. Pruy deutete an, dass die Drogenabhängigkeit seines Mandanten schon seit über 20 Jahren bestünde und dieser zu einer Therapie bereit sei.
Ebenfalls offen sprach der Angeklagte über Tathergänge. Bei denen beschrieb er allerdings Details und Umstände, die in Teilen von der Anklage abwichen.
Zwei Mal eingebrochen, zwei Mal davongekommen
Bei den Einbrüchen in den Chamer Baumarkt, die damals für Aufsehen sorgten, vermutete die Polizei zunächst mehrere Täter. Zwar gab es bei dem zweiten Einbruch im November schon die Vermutung, dass es sich um denselben beziehungsweise dieselben Täter gehandelt haben könnte – ein konkreter Verdacht ergab sich damals jedoch nicht. Der Angeklagte gab zu, für beide Taten verantwortlich gewesen zu sein.
Eines Nachts im März 2024 war er über den Maschendrahtzaun des Baumarkts gestiegen, hatte mit einem Stein die gläserne Notausgangstür des Marktes eingeworfen und war so in die Räume gelangt. Auf seiner Suche nach Bargeld hinterließ er eine Spur der Verwüstung. Sein Versuch, auch den Tresor aufzubrechen, scheiterte. Während der Angeklagte sich nicht mehr genau an die mitgenommene Summe an Bargeld erinnern konnte, bezifferte die Anklage diese auf 17 000 Euro, den entstandenen Sachschaden auf 20 000 Euro. Das erbeutete Schein- und Münzgeld habe er zu einem Drittel verzockt und zwei Drittel für Drogen ausgegeben.
Da er sich schon gut in den Räumen des Baumarktes auskannte, stieg er im November desselben Jahres nach einem verkaufsoffenen Sonntag gleich ein zweites Mal ein. Entgegen der Anklage behauptete er jedoch, sich nicht nach Ladenschluss im Markt einschließen lassen zu haben, sondern wieder über den Zaun gestiegen zu sein. Laut der Anklage habe er dieses Mal über 19 000 Euro in bar erbeutet und einen Sachschaden von etwa 8000 Euro hinterlassen.
Unstimmigkeiten bezüglich der erbeuteten Summe
So weit, so geständig – ab hier gehen die Schilderungen des 41-Jährigen und die der Anklage auseinander. Während der Angeklagte einräumte, auch den Einbruch bei der damals 76-Jährigen verübt zu haben, sagte er aus, dass es sich bei der Beute aus dem Tresor der Dame nicht um 100 000, sondern „nur“ um 61 000 Euro gehandelt haben soll. Die goldene Uhr habe er zwar gesehen, aber liegen gelassen.
Von diesen 61.000 Euro habe er nur die Hälfte behalten: Die andere soll an einen Dritten gegangen sein. Ein Bekannter, der ein ehemaliger Mieter der Rentnerin gewesen sein soll, habe ihm den Tipp mit dem Tresor gegeben. Und, dass sich der Schlüssel dazu praktischerweise in der Schublade des Schreibtischs der mittlerweile 78-Jährigen befand. Den Namen wollte der Angeklagte dem Gericht allerdings nicht nennen.
Ebenfalls noch unbekannt ist aufgrund der unterschiedlichen Angaben die genaue Summe des gestohlenen Geldes aus dem Büro. Die Rentnerin sagte vor Gericht aus, dass sich in dem Tresor zwischen 103 000 und 105 000 Euro befunden hätten. Auf Nachfrage des Gerichts jedoch sagte sie, sie müsse nochmal zu Hause nachsehen und wolle sich nicht festlegen. Der Polizei gegenüber hatte sie damals ausgesagt, dass sich das Geld über die Zeit angesammelt habe. Einig waren sich Geschädigte und Angeklagter immerhin über den Verbleib der Uhr – diese hatte die Rentnerin im Nachhinein doch bei sich gefunden.
Vor deren Entlassung als Zeugin entschuldigte sich der Angeklagte bei ihr und gab an, für den Schaden aufkommen zu wollen, „nachdem er das alles überstanden habe“, und eine Therapie wegen seiner Abhängigkeit machen zu wollen. Die Rentnerin sagte dazu: „Ich weiß nicht, was Ihnen blüht, aber ich wünsche Ihnen alles Gute.“
Den Vorwurf des Drogenhandels wies der Angeklagte von sich – die bei ihm gefundene größere Menge Heroin sei als Vorrat für den Eigenkonsum gedacht gewesen.
Für den Angeklagten steht wohl ein Strafrahmen von sechs Jahren Freiheitsstrafe im Raum. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 31. Juli.