Durch DNA überführt: Montag startet der Prozess gegen einen mutmaßlichen Einbrecher aus Cham

Festgenommen wurde der 41-jährige Chamer wegen Heroin in der Socke. Jetzt steht ihm am Montag ein Prozess wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln und Beleidigung vor dem Regensburger Landgericht bevor. Wie hängt das zusammen?
Im November 2024 sorgte ein Einbruch bei einer Rentnerin für Wirbel. Der Dame waren nämlich über 100.000 Euro und eine goldene Uhr entwendet worden, bei der es sich zusätzlich um ein Stück von hohem sentimentalem Wert gehandelt hatte. Ein Täter konnte damals nicht gefunden werden.
Das änderte sich jedoch, als am 9. Januar der 41-Jährige aus Cham, der sich am Montag vor dem Landgericht verantworten muss, in Untersuchungshaft landete. Laut der Anklage war er einen Tag zuvor in der Nähe des Chamer Bahnhofs von der Polizei kontrolliert und dabei mit einer Dose mit etwa drei Gramm Heroin in der Socke erwischt worden (wir berichteten). Zusätzlich hatte er über 500 Euro Bargeld mit sich geführt.
Einen Tag später wurde er dann in Regensburg erneut aufgegriffen, dieses Mal mit etwa der sechsfachen Menge Heroin.
Etwa drei Viertel der Betäubungsmittel seien für den Weiterverkauf vorgesehen gewesen, der Rest für den Eigenkonsum, so die Anklage.
Bei der Festnahme waren Fingerabdrücke, Fotos und DNA-Proben des Angeklagten genommen und in die Datenbank eingepflegt worden. Wie es der Zufall wollte, ergab sich eine Übereinstimmung mit der DNA, die am Tatort des Einbruchs bei der damals 76-Jährigen sichergestellt worden war.
Fingerabdrücke führen zu Spuren eines Einbruchs
Damals war mit einem Stein die Terrassentür der Rentnerin eingeworfen worden. In deren Büro hatte der Einbrecher den Schlüssel für den dort befindlichen Tresor gefunden und diesen ausgeräumt.
Dabei entstand durch das Zerbrechen der Scheibe nicht nur ein Sachschaden – wie die Anklage beziffert, verließ der Täter das Haus mit 102.000 Euro Bargeld sowie einer goldenen Uhr, die neben ihrem materiellen Wert von 2000 Euro vor allem einen hohen sentimentalen Wert für die Besitzerin hatte.
Nach seiner Verhaftung blieb der Angeklagte nicht lange unauffällig: Im Februar soll er einen Justizvollzugsbeamten beleidigt haben, der daraufhin einen Strafantrag stellte.
Mit weiterem Einbruch in Verbindung gebracht
Als wäre die Liste an Vorwürfen nicht schon lang genug, wird dem 41-Jährigen ein weiteres Vergehen zur Last gelegt. Im März 2024 war nachts in einen Baumarkt in Cham eingebrochen worden.
Auch hier hatte der Täter mit einem Pflasterstein die Glastür eingeschlagen und sich laut der Anklage auf diesem Weg Zutritt ins Innere verschafft.
Dort brach er unter anderem mehrere Schließfächer auf und entwendete das darin befindliche Bargeld. Insgesamt verließ er den Baumarkt mit etwa 17.000 Euro Bargeld und hinterließ einen Sachschaden von circa 20.000 Euro.
Am Montag findet nun die Hauptverhandlung gegen den 41-Jährigen statt. Vertreten wird dieser von Pflichtverteidiger Philipp Pruy. Der betonte bereits in unserem Bericht im Januar, dass bei seinem Mandanten die Unschuldsvermutung gelte.