Messer-Attacke auf Iraker im BKH in Regensburg war kein Mordversuch

33-Jähriger plante, drei Mitpatienten mit ausländischen Wurzel töten. Rassismus als Motiv für die Bluttat im August 2025 schloss das Regensburger Schwurgericht aus. Der Angriff mit einem Fischermesser liegt demnach in der Krankheit des Mannes begründet – er ist schuldunfähig.
Drei Mitpatienten im Bezirksklinikum will ein 33-Jähriger im Sommer 2025 töten. Dafür kauft er sich ein Fischermesser und schlägt abends zu. Ein junger Iraker überlebt die hinterhältige Attacke im Patientengarten der Regensburger Psychiatrie nur ganz knapp. Eine Abneigung gegen Ausländer als „Motiv“, die der Angreifer Pflegepersonal und der Polizei danach offenbart, rührt aus seinem paranoiden Wahn, sagt das Schwurgericht. Der Mann ist daher schuldunfähig und wird aufgrund der hohen Gefahr, die von ihm ausgeht, in der Psychiatrie untergebracht.
Schwere psychische Erkrankungen können jeden treffen: Der Mann, der sich vor dem Regensburger Schwurgericht verantworten musste, hat einen Master- und einen Bachelorabschluss. 2024 bricht die Krankheit das erste Mal aus, weil ihn die Suche nach einem neuen Job zermürbt. Er verlässt die Klinik mit guter medikamentöser Einstellung und tut, was so häufig geschieht – er setzt die Pillen ab und landet im vergangenen Jahr erneut in der Psychiatrie.
Beschuldigter galt als brav und unauffällig
Zwei Monate später kommt es zur Eskalation, trotz positivem Behandlungsverlauf und ohne jede Vorwarnung. Er sei „der Bravste“, berichtete ein Bezirksklinikum-Pfleger über den 33-Jährigen vor Gericht. Ruhig, angepasst und zurückhaltend sei der Patient im Alltag auf der Station gewesen. Wie es in ihm aussah, konnte keiner ahnen. Dazu erklärte sich der Mann aber wohl gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen.
Die Abneigung gegen den Iraker rührte offenbar aus der Angst eines Zimmerkollegen des Beschuldigten. Tatsächlich dürfte von dem Opfer keinerlei Gefahr ausgegangen sein. Eigentlich sollten zwei anderen Patienten die ersten Ziele der Attacke sein. Und der 33-Jährige hatte das Ganze geplant, wie Vorsitzender Richter Polnik feststellte, sich in der Altstadt eigens das Messer besorgt.
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Was dem jungen Iraker, der an jenem Abend im August 2025 letztlich das Opfer wurde, widerfuhr, ließ sich gut rekonstruieren: Unvermittelt rammte der Beschuldigte ihm seitlich von hinten die neuneinhalb Zentimeter lange Schneide der Tatwaffe kraftvoll in den Hals und zog zurück. Die Hauptschlagader wurde dabei halb zertrennt. Nur mit viel Glück kam der 24-Jährige mit dem Leben davon, nachdem er drei Liter Blut verloren hatte. Mit den dramatischen Folgen der Ta kämpft er bis heute – das Opfer ist halbseitig gelähmt.
Statt als einen versuchten Mord wertete das Regensburger Schwurgericht die Tat im BKH als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Im Sicherungsverfahren gegen den 33-Jährigen ging es aufgrund der Diagnose aber ohnehin nicht um Strafe. Wie Polnik betonte, waren die geäußerten „Vorbehalte gegen Ausländer ein Ausfluss seiner Erkrankung“. Letztlich habe der Mann aus einem „nicht beherrschbaren Impuls“ heraus gehandelt.
Mann ist große Gefahr für die Allgemeinheit
Statt einer Strafe ordnete das Landgericht daher eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie für den Deutschen an. Von ihm ginge ohne adäquate Behandlung eine hochgradige Gefahr für weitere Gewaltdelikte aus, so die Feststellungen der Kammer. Eine ambulante Behandlung lehnte die psychiatrische Gutachterin im Prozess strikt ab. Mangels Krankheitseinsicht und Komplexität der Psychose sei das ausgeschlossen – zumindest jetzt.
Strafverteidiger Johannes Büttner wirkte mit der absehbaren Entscheidung des Schwurgerichts zufrieden. Anwalt Philipp Pruy, der den Nebenkläger vertrat, betonte, dass es seinem Mandanten darum ging, eine Antwort zu finden, wie es zu der Tat kommen konnte. Das Opfer verfolgte die Urteilsbegründung dann auch selbst mit.