Vorfall in Regensburg: Mit Gewalt und Drohungen zum Putzen auf Balkon gezwungen

Von André Baumgarten · 19. Mai 2026 um 07:00

Ein Nachbar wird im März 2025 rüde direkt aus der Badewanne seiner Wohnung geholt – und lässt 20 Minuten alles über sich ergehen. Der 39-Jährige, der deshalb nun wegen Freiheitsberaubung vor Gericht stand, bestritt bis zuletzt alle Vorwürfe. Das Amtsgericht Regensburg aber schenkte den Worten des Mannes am Ende keinen Glauben.

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„In Todesangst“ und nur in T-Shirt und Jogginghose muss ein Mann den Balkon eines Nachbarn putzen. Anfang März vergangenen Jahres war das – und wohl nur der zweifelhafte Höhepunkt von Streitigkeiten unter zwei Männern. Ein 39-Jähriger ist nun wegen Freiheitsberaubung und weiteren Straftaten verurteilt worden. Er hatte alles bestritten, doch das Amtsgericht glaubte den Angaben des Opfers. Der hatte nach dem Vorfall fluchtartig seine Wohnung verlassen und war nie wieder zurückgekommen.

Opfer aus Badewanne raus „gezwungen, mitzukommen“

Die Szenen, die ein Nachbar offenbar mit eigenen Augen ansah, klingen wirklich bizarr: Mitten in einem Regensburger Wohngebiet kauerte ein Mann auf dem Balkon und musste putzen. Angeblich wegen Verschmutzungen, die von seiner Wohnung aus hinunter gelaufen seien, wie der Mann auf der Anklagebank betonte. Auch vor dem Urteil wiederholte er: „Ich hab doch alles versucht, aber hier wird alles so umgekehrt.“

Das Opfer dagegen, das erst gut zwei Monate ein Stockwerk über dem Angeklagten wohnte, wollte an jenem Freitag Anfang März 2025 aus der Badewanne geholt worden sein. Der 39-Jährige habe seine Tür „mit der bloßen Faust eingehauen“ und ihn „gezwungen, mitzukommen“, erklärte er vor Gericht. Mitgegangen wäre er freiwillig.

Was Amtsrichter Kohlmüller am Ende des Prozesses als „sehr herabwürdigende Situation“ bezeichnete, hatte der betroffene Nachbar so geschildert: „Ich musste noch vor ihm knien und kleine Flecken wegmachen“, für die er jede Verantwortung von sich wies. Erst danach habe er mit Schlappen gehen dürfen. Zuvor aber sei er gepackt worden, um vom Balkon geworfen zu werden. Wüste Beleidigungen und Bedrohung seien gefallen. Der Angeklagte bestritt hingegen, den anderen Mann gezwungen zu haben.

Angeklagter habe alles versucht, um mit Nachbar klarzukommen

Der betroffene Nachbar habe aus Sicht des Angeklagten damals nämlich Einsicht gezeigt und sei einfach mitgekommen. Zuvor schon habe er alles versucht, mit seinem Nachbarn klarzukommen. „Ich habe mich verbogen bis zum Geht-nicht-mehr“, betonte der 39-Jährige auch in seinem letzten Wort erneut. Und: Er habe auch gar keine Wutanfälle – obgleich man die „längst hätten haben können“, wie er sehr aufgebracht hinterher schob.

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Der Vertreter der Anklage dagegen sah die Vorwürfe bestätigt. Neben dem Vorfall auf dem Balkon kam es zu einem Faustschlag und Bedrohungen, die er ebenfalls geahndet sehen wollte. Was der 39-Jährige schilderte, sei „nicht schlüssig“, die Aussage des Opfers dagegen „bemerkenswert“ und „glaubhaft“, ohne Belastungseifer.

Mehrere Zeugen hätten den Mann auf der Anklagebank als grundlos aggressiv beschrieben. Er plädierte auf ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Strafverteidiger Thomas Winkelmeier forderte Freispruch, da mangels objektiver Beweise Aussage gegen Aussage stehe. Dem Opfer schenke er keinen Glauben in der Sache.

Anti-Aggressions-Training und Arbeitsstunden

Amtsrichter Kohlmüller sah das wie der Staatsanwalt. Weil der 39-Jährige bis dato unbescholten war und das Opfer an einer Strafe keinerlei Interesse zeigte, bleibe er deutlich unter der Forderung der Anklage. Die Folgen für den völlig verängstigten Nachbar aber rechne er schwer zu Lasten des Angeklagten. Der bekam letztlich ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Damit der Mann die drei Jahre Bewährungszeit gut nutzen könne, verordnete Kohlmüller ihm für zwei Jahre einen Bewährungshelfer, ein mehrmonatiges Anti-Aggressions-Training und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit. Denn es gebe „Punkte, an denen Sie ganz dringend arbeiten müssen“, mahnte er den 39-Jährigen.