Video dokumentiert sexuellen Übergriff in Regensburger Club ganz „eindeutig“

Von André Baumgarten · 14. Mai 2026 um 15:00

Im Sommer 2025 wird eine junge Frau in Regensburg zum Opfer und kämpft bis heute mit den Folgen. Der 26-Jährige, der ihr das angetan hatte, macht vorm Prozess einen Täter-Opfer-Ausgleich. Trotzdem habe er zu „viele Gelegenheiten verstreichen“ lassen, urteilte das Schöffengericht.

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Nein heißt Nein, auch wenn man betrunken und vorher womöglich etwas anderes angedacht gewesen ist. Dass eine junge Frau im Sommer vergangenen Jahres ihren Verehrer immer wieder wegdrückt, drohend den Finger erhebt und aus der Situation in einem Regensburger Club zu entkommen versucht, ist auf Videos bestens dokumentiert. Es ist auch zu sehen, wie ein 26-Jähriger nicht aufgibt und sie immer weiter bedrängt. Minutenlang geht das, ehe ihr die Flucht gelingt. Vor Gericht gab es nun eine empfindliche Quittung für ihn.

Mit einer Freundin war die Geschädigte damals feiern gegangen, hatte den Angeklagten und dessen Freund in der angesagten Location im Regensburger Ausgeh-Viertel kennengelernt. Ab hier jedoch lagen die Angaben weit auseinander. Er ließ über Strafverteidiger Robert Hankowetz erklären, man habe sich einvernehmlich ein ruhigeres Eck suchen wollen, um miteinander intim werden zu können. Dass sie es sich dann anders überlegte, habe er nicht verstanden und reden wollen.

Angeklagter entschuldigt sich bei junger Frau

Wohl durch Alkohol und Gras getrübte Erinnerungen bei dem Angeklagten hätten erst die Aufnahmen der Überwachungskameras in dem Club erhellen können, so der Anwalt. Letztlich bedauere der Mann „ausdrücklich die Situation“ und wolle sich entschuldigen. Zudem übergab der Jurist vor dem Prozess 1000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich an das Opfer, das mit den Folgen des Übergriffs von Anfang August 2025 schwer zu kämpfen hat.

Von Küssen oder Zärtlichkeiten vor dem Übergriff in einem etwas abgelegenen Bereich des Clubs wollte die junge Frau im Zeugenstand nichts wissen. Die Aufnahmen, wo die beiden einige Zeit vor den Toiletten stehen und sich umarmen, bekommt sie nicht zu sehen, dafür aber eine Sequenz, in der beide – sie voraus – Händchen haltend die Treppe hinaufgehen und er kurz danach den Mittelfinger gezeigt bekommt. Erinnern vermochte sie sich daran auf Nachfrage von Richter Killinger aber nicht.

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Direkt danach passierte das, was den 26-Jährigen vor Gericht brachte: „Eindeutig erkennbar“, so Killinger, bedrängte er sie, zwang sie auf eine Couch und drückte ihren Kopf in Richtung seiner entblößten Lenden. Und es sei nicht nur wichtig, was gesagt werde. „Auch nonverbal zählt“, betonte der Richter. Was die Videos zeigten, „kann man gar nicht missverstehen“. Letztlich folgte das Schöffengericht der Würdigung der Anklage: Es war ein sexueller Übergriff mit Gewalt, denn als solches sei das Wegdrücken abwehrender Hände und das Versperren des Weges zu werten.

Verteidiger Hankowetz hatte im Plädoyer Zweifel angeführt, dass die Grenze zu dem angeklagten Verbrechenstatbestand tatsächlich erfüllt sei. Vor allem zu dem, was vor der eingeräumten Belästigung geschah, stehe aus seiner Sicht Aussage gegen Aussage. Er sah eine Geldstrafe als angemessene Ahndung und verwies auf den erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich und das Geständnis des Angeklagten.

„Massiver“ Vorfall wirkt beim Opfer bis heute nach

Im Strafmaß blieb es am Ende des Prozesses etwas unter dem Antrag der Staatsanwältin: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängte das Schöffengericht gegen den 26-Jährigen mit serbisch-kosovarischer Staatsangehörigkeit. Die Dauer des Vorfall sah Killinger mit mehreren Minuten als „massiv“; der Mann habe „viele Gelegenheiten verstreichen lassen, es zu beenden“. Zudem seien die psychischen Folgen für die junge Frau dramatisch.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 2500 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.