Wegen Flucht-Trauma: Freispruch für fatalen Ausraster beim Bürgerfest in Regensburg

Von André Baumgarten · 13. Mai 2026 um 07:00

Das Regensburger Jugendschöffengericht erkennt Martyrium des Angeklagten an, der als Kind von Westafrika nach Deutschland flüchtete. Für rund 140 Gramm sichergestelltes Gras, mit dem er handelte, gab es dagegen einen „kleinen Denkzettel“ für den 21-Jährigen.

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Für einen fatalen Ausraster beim Bürgerfest vor drei Jahren und gut 140 Gramm Cannabis, die zehn Monate später bei ihm sichergestellt wurden, ist ein 21-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Letztlich blieb für den Mann aus Guinea lediglich die Drogensache hängen – für der Einsatz, der zig Polizisten einst gut zwei Stunden in Atem hielt, wurde er freigesprochen. Erstmals hatte der Angeklagte seine traumatische Flucht aus Westafrika offenbart. Das Jugendschöffengericht schenkte ihm Glauben und erkannte Schuldunfähigkeit.

Grundlage dafür, so begründete Richter Ehrl die Entscheidung, war ein Video, das nach dem Einsatz in Stadtamhof und auf der Fahrt ins BKH entstand. Der 21-Jährige sei da „nachvollziehbar nicht in der Lage“ gewesen, Entscheidungen zu treffen. Für Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung könne er daher nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Es sei nichts da, „was eine Strafe erfordern“ würde, so Ehrl ganz deutlich.

Brutalste Gewalterfahrungen und betteln müssen

Am ersten Tag hatte Strafverteidiger Julian Wunderlich im Prozess ausführlich das wiedergegeben, was ihm der 21-Jährige erstmals anvertraut hatte: Als Kind sei dieser allein nach Europa geflüchtet und er habe ein Martyrium hinter sich. Er habe brutalste Gewalterfahrungen machen und betteln müssen, um zu überleben. Männer in Uniformen seien für ihn „ganz schlimm“ – werde er fixiert, „kriegt er Panik“, schlage um sich und beiße zu. Genauso, wie einst in dem Rettungswagen.

Zeugen hatten im Prozess geschildert, wie der Sanka auf der eigentlich kurzen Fahrt ins Bezirksklinikum mehrfach halten musste, um den jungen Mann mit Hilfe von immer mehr Polizisten unter Kontrolle zu bringen. Auch in der Psychiatrie angekommen, waren zig Pfleger und Beamte nötig. Mittlerweile aber hat sich der 21-Jährige stabilisiert – auch, weil er mit Marihuana die Ängste und Flashbacks besser ertragen kann.

Käufer plappert munter bei der Polizeikontrolle

Dass das im April 2025 in seiner Wohnung gefundene Cannabis eine gemeinsame Bestellung war, glaubte das Jugendschöffengericht dagegen nicht. Ein Käufer, der einst bei einer Polizeikontrolle „munter plapperte“, lasse gar keinen anderen Schluss zu, als dass der Angeklagte aus Guinea dealte. Erst die weiteren Ermittlungen über Kommunikation via Snapchat hätten zum nun Angeklagten geführt. Trotzdem wurde die Hälfte des sichergestellten Cannabis für den Eigenkonsum gerechnet. Somit blieb eine geringe Menge – für deren Handeltreiben der 21-Jährige am Ende dann auch verurteilt wurde.

Als „kleinen Denkzettel“ bezeichnete Ehrl die 300 Euro, die der Mann in monatlichen Raten an Drugstopp zahlen muss. Das sei das „ausreichende Mittel“, um seine Schuld zu ahnden.