Skurriler Prozess in Regensburg: „Zieh Dich an, Du musst saubermachen“

Von André Baumgarten · 18. März 2026 um 11:00

Ein skurriler Prozess in Regensburg: Ein 39-Jähriger soll seinen Nachbarn aus der Badewanne geholt und auf dem Balkon gesperrt haben – weil er Müll und Essensreste entfernen sollte, die aus dessen Wohnung gefallen sein sollen. Der Angeklagte bestreitet jeden Zwang, der mutmaßliche Geschädigte dagegen spricht von Todesangst. Ein Urteil gibt es noch nicht.

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Bizarre Szenen in einem Wohngebiet: In T-Shirt und Jogginghose soll ein Mann auf einen Balkon ausgesperrt worden sein – und diesen dann „in Todesangst“ vor einem 39-Jährigen geschrubbt haben. Das soll eines Stunde gedauert haben, bei kühlen Temperaturen Anfang März 2025. Der Mann, der dafür nun vor Gericht steht, bestreitet, den 48-Jährigen dazu gezwungen zu haben. Er habe es nur gut mit diesem gemeint und ihm sogar Pantoffeln angeboten. Und das war längst nicht die einzige Absurdität vor dem Amtsgericht.

Als der Angeklagte die Tür an jenem Freitag im März vergangenen Jahres „mit der bloßen Faust eingehauen“ haben soll, saß der mutmaßliche Geschädigte in der Badewanne. „Er hat mich gezwungen, mitzukommen“, sagt er am Dienstag vor Gericht. Mitgegangen aber sei er letztlich freiwillig. In der Wohnung des 39-Jährigen sei ihm der verdreckten Balkon gezeigt worden, samt dem Vorwurf, er wäre dafür verantwortlich.

Offene Wohnungstür rief die Polizei auf den Plan

Danach habe er „über eine Stunde da draußen seinen Balkon saubermachen“ müssen, obwohl er mit dem Dreck „nichts zu schaffen“ gehabt habe, wie der Zeuge beteuert. „Ich musste noch vor ihm knien und kleine Flecken wegmachen.“ Ehe er mit Schlappen doch gehen durfte, habe der 39-Jährige ihn gepackt, um ihn wohl vom Balkon zu werfen. Danach habe er seine Wohnung verlassen und sei nie zurückgekommen. Drei Wochen habe er sich „versteckt“, sogar im Freien übernachtet, und sei bei einem Freund untergekommen.

Einem Bewohner im Haus fiel die offene und wohl zerstörte Wohnungstür auf, weshalb er zwei, drei Tage später die Polizei rief. Von einem Streit habe er nichts mitbekommen, sondern gedacht, der Mieter wäre vielleicht gestorben. Kontakt zum mutmaßlichen Geschädigten, der betonte, keine Anzeige erstattet zu haben, bekam erst die Polizei. Wie der Sachbearbeiter schilderte, gab der 48-Jährige seinen Standort nicht preis, sprach aber davon „er sei entführt worden“. Erst nach und nach sei es gelungen, etwas das Licht ins Dunkel zu bringen.

Ich hatte einfach Angst, dass der Kerl mich killt. Ich hab gar nichts gemacht und mein Leben ist kaputt.Der mutmaßliche Geschädigte sagte im Prozess aus

Die Ermittlungen mündeten in einer Anklage, die wohl alles, was in der Nachbarschaft so geschehen sein soll, umfasst. Vorfälle mit anderen Leuten – sei es ein Hundebesitzer, der am Ohr gezogen oder ein weiterer, der wüst beleidigt worden sein soll – gehören jedoch nicht zu den Vorwürfen, für die sich der 39-Jährige vor Amtsrichter Kohlmülller verantworten muss. Angeklagt sind einzig die „Balkonreinigung“ und was dabei alles geschehen sein soll sowie eine Faust-Attacke etwa zwei Monate zuvor, die auch in dem Mehrparteienhaus im Regensburger Stadtteil Kumpfmühl passiert sein soll.

Der Angeklagte ließ Strafverteidiger Thomas Winkelmeyer seine Sicht auf die Dinge vortragen. Strafrechtlich relevante Vorfälle wurden bestritten. Es habe vielmehr seit dem Einzug des Nachbarn Probleme gegeben. Sein Mandant habe sich vielfach bei diesem beschwert. Der 48-Jährige wäre freiwillig zur Reinigung des Balkons bereit gewesen. Beweisfotos und Videos von Verschmutzungen seien leider nicht mehr vorhanden.

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Dass es Belege für Verschmutzung gab, bestätigte der Polizeibeamte, der aussagte. Der mutmaßliche Geschädigte habe aber auf ihn glaubwürdig gewirkt. „Man hat schon gemerkt, dass ihn das belastet.“ Ein Detail zur laut dem Geschädigten „guten Küche“, die er nach seiner „Flucht“ zurückgelassen hatte, ließ aufmerken – der Polizist sprach vor Gericht lediglich von „einem Backofen, der in der Mitte gestanden ist“, sonst seien nur viel Müll, Essensreste und Dreck in der Wohnung des Zeugen gewesen.

Zeuge soll seltsame Sache auf Balkon gesehen haben

Wie das Amtsgericht in dem Fall entscheidet, wird sich erst Ende März zeigen. Vorher woll Richter Kohlmüller erst weitere Zeugen anhören, von denen einer die angeklagte Freiheitsberaubung auf dem Balkon wohl beobachtet hat, wie am Rand des skurrilen Prozesses gestern schon angeklungen ist. Was auch bekannt wurde: Der Angeklagte hat den Nachbarn ebenfalls angezeigt; weniger Tage nachdem er von den Vorwürfen gegen sich erfuhr.