Prominenter Fall in Regensburg birgt Brisanz: Wann beginnt sexuelle Belästigung?

Sechs junge Praktikantinnen erheben schwere Vorwürfe. Ein 65-Jähriger in einst leitender Funktion bestreitet im Prozess alles. Die angeklagten Vorfälle datieren auf 2021 bis 2023. Wie das Amtsgericht Regensburg entscheidet, ist offen. Es sollen erst noch weitere Zeugen angehört werden.
Als „sehr umgänglichen, engagierten Kollegen alter Schule“ beschreibt der Vorgesetzte den Angeklagten. Und der 65-Jährige sei ein Mensch, „der gern umarmt – das ist so seine Art gewesen“, die viele Jahre keiner „anmaßend“ empfand. Bis im Herbst 2023 erste Vorwürfe aufkommen, er habe sich jungen Praktikantinnen unangemessen genähert. Angeklagt ist der Mann daher nun wegen sexueller Belästigung in sieben Fällen.
Laut der Anklage soll der 65-Jährige den Mädchen und jungen Frauen über Knie und Oberschenkel gestreichelt, den Arm um eine gelegt und seine Hand zum Po wandern haben lassen oder unter einem Arm durchgefasst und dabei die Brust berührt haben. Mausi, Schatzi oder Mädel soll er sie genannt haben, statt Namen zu benutzen. Teils bestreitet er die Vorwürfe der teils Minderjährigen, teils habe er aufmuntern wollen. Sexuell motiviert sei das nie gewesen, sagte der Angeklagte.
Be- und Entlastungszeugen glaubhaft und glaubwürdig
Als sich 2023 zwei Mädchen an ihre Schule wandten und erzählten, wie sie das Ganze erlebten, wurde auch die Polizei eingeschaltet. Eine von ihnen wirkte damals „relativ verstört und sehr aufgewühlt“ erinnerte sich eine Beamtin in ihrer Zeugenaussage. Alles in allem hätten die Zeuginnen die Vorfälle „glaubhaft“ geschildert – Mitarbeiter des nun Angeklagten hätten auch „glaubwürdig“ auf sie gewirkt, betonte sie. Der Fall sei dann aber bald an die Kripo weitergegeben worden.
Die Ermittlungen brachten weitere mutmaßliche Geschädigte ans Licht, die allesamt im Prozess vor Amtsrichter Kreuzer aussagten. „Mir war es unangenehm“, sagte eine von ihnen klar. „Unabsichtlich“, die Anführungszeichen markierte sie vor Gericht mit beiden Händen in der Luft, habe er ihr an den Busen gefasst. Aber sie habe gewusst, dass das eben seine Art sei. Und dass das Schulterklopfen und Tätscheln wohl als Aufmunterung gemeint war.
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Eine andere erzählte, sie „fand es beruflich unpassend“, wenn seine Hand auf Schulter und Rücken ruhte. Sie habe das als „zu große Nähe“ empfunden, nannte das Verhalten des heute 65-Jährigen auf Nachfrage von Kreuzer „distanzlos“. Einer damals gerade 16-Jährigen soll er nach deren Angaben „sportsfreund-mäßig“ den Arm um die Hüfte gelegt haben. „Ich war damals extrem überfordert mit der Situation“, betonte sie. Seit zwei Jahren verfolge sie das Thema bis heute. Sie wolle es endlich „hinter mich bringen“.
Es war ok, als ich noch im Praktikum war – jetzt würde ich sagen, das geht gar nicht.“Eine Geschädigte sagte per Video aus
Ihre Sicht auf das, was in dem kleinen Büro einer namhaften Einrichtung in Regensburg geschah, hat eine weitere mutmaßlich Geschädigte geändert: „Es war ok, als ich noch im Praktikum war – jetzt würde ich sagen, das geht gar nicht.“ Sie berichtete von denselben Vorfällen, wie die anderen, belastet wirkte sie in ihrer Videovernehmung jedoch nicht, anders, als eine der Praktikantinnen, die 2023 die Ermittlungen in Gang brachten. Sie kämpfte nach eigenen Worten mit Alpträumen, „jedes Mal, wenn ich es wieder erzählen musste“.
Der Angeklagte selbst äußerte sich gleich an Tag eins im Prozess und betonte: „Sexueller Bezug war nie im Spiel.“ Vereinzelt sei es schon zu Körperkontakt gekommen, aber nur, „um zu signalisieren, ,gut gemacht‘ oder auch als ,Trost‘“. Einige Vorfälle bestritt der 65-Jährige komplett. Warum die jungen Frauen ihn belasten, könne er sich nicht erklären. Womöglich seien sie beeinflusst worden, psychisch labil, so sein Erinnerung. Die Ermittlungen, insbesondere aber seine Freistellung im vergangenen Jahr, hätten bei ihm Ängste und Depressionen ausgelöst. So bestätigte es auch ein ärztliches Attest.
Prozess am Amtsgericht wird weiter fortgesetzt
Die Fragen, die in dem Prozess im Mittelpunkt stehen: Ist es sexuelle Belästigung, wenn es die Praktikantinnen als solche empfinden, auch wenn der Angeklagte keinerlei sexuelle Motive hatte. Ein enger Mitarbeiter des Mannes bestätigte zwar Berührungen, betonte jedoch vielfach, dass das „nie in sexualisierter Weise“ geschah. Er sehe darin ein Art „Übersprungshandlung“, womit der Angeklagte eben Anerkennung oder auch Mitgefühl ausdrücke.
Doch der 65-Jährige war als Vorgesetzer auch in einer klaren Machtposition – was am Ende in der Würdigung und Einordnung des Ganzen eine gewichtige Rolle spielen dürfte. Amtsrichter Kreuzer will in der kommenden Woche noch weitere Zeugen anhören, darunter die Lehrkräfte der Praktikantinnen sowie Polizeibeamte.
Ein Urteil in diesem Fall will das Amtsgericht in Regensburg am 19. März verkünden.