Nacktbild der Ex verschickt: Mutmaßlicher Abmahn-Fotograf in Regensburg vor Gericht

Von André Baumgarten · 11. März 2026 um 05:00

Die Polizei beschlagnahmt ein Handy und macht einen Zufallsfund. Das Foto des Models, das der Mann an eine Bekannte verschickte, sollte aber nicht verwertbar sein. Der Richter sah das anders und verurteilte ihn. Wie im Prozess am Regensburger Amtsgericht klar wurde, scheint das schlüpfrige Bildchen nur die Spitze des Eisbergs zu sein.

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Vor einem Jahr verschickte ein Mann vom Handy ein intimes Foto seiner Ex an eine Bekannte. Brisant: Er ist Fotograf, sie Model. Das Sexbild sandte sie ihm beim Kennenlernen selbst zu. Es wurde eine „toxische“ Beziehung, die für sie im Frauenhaus endete, wie sie aussagt. Der Fotograf dagegen schweigt und will über Anwalt Maximilian Strohmayer die Vorwürfe mit einem Beweisverwertungsverbot vom Tisch haben. Ohne Erfolg. Der vermeintlich mittellose Mann kassiert eine saftige Geldstrafe. Und es dürfte nicht sein letztes Gastspiel vor Gericht sein.

Wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, der Verbreitung pornografischer Inhalte und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz war gegen den Mann aus dem Landkreis ein Strafbefehl erlassen worden. Dagegen legte er Einspruch ein und pochte am Dienstag bei Amtsrichter Kohlmüller darauf, dass das Sexbild als Beweismittel einem Verwertungsverbot unterliege. So erklärte es sein Verteidiger.

PIN: Wie kam die Polizei an die Daten im Handy?

Die Hausdurchsuchung hätte nämlich ein ganz anderes Ziel gehabt. Es sei gezielt nach Zufallsfunden gesucht worden, was laut höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch unzulässig sei. Zumal der Mann die PIN für das Handy nicht herausgegeben habe. Das widerlegte später der Polizeibeamte, der das Gerät dabei hatte und im Gerichtssaal sichtete. Den Entsperrcode habe man „ja gewusst von Herr ...“.

Auch das Argument, der Angeklagte habe das Bild gar nicht selbst oder versehentlich versandt, nahm ihm der Richter nicht ab. „Tut mir leid, das glaub ich beim besten Willen nicht.“ Direkt vor dem Versand sei das Foto laut dem Polizisten per Screenshot gesichert und danach verschickt worden. Das habe der Angeklagte „ohne jeden Zweifel“ selbst getan „und Sie haben auch genau gewusst, warum“, betonte Kohlmüller.

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Das Beweisverwertungsverbot und den im Plädoyer hilfsweise gestellten Beweisantrag für ein IT-Sachverständigengutachten wischte der Amtsrichter mit dem Urteil ebenfalls vom Tisch. Zur Erforschung der Wahrheit sei das nicht erforderlich. Es gebe für ihn keinerlei Zweifel an den Aussagen der Zeugen. Und: „Die Indizien sind hier absolut eindeutig.“

Doch warum rückte die Polizei bei dem Mann an? Dazu gab es Aufklärung von der Ex und vom Ermittler: Als das Model wohl aus der Beziehung mit ihm flüchtete, soll er sie mit „bedrohlichen Mails und Geldforderungen“ überzogen haben, berichtet sie. Auf Basis eines Exklusiv-Modelvertrages, wonach nur der Angeklagte sie bis an ihr Lebensende fotografieren dürfe.

Doch von einem solchen Knebel-Vertrag wusste die Frau nichts: Eine „Zusatzklausel auf der Rückseite“ habe sie nie unterschrieben, fasst der Polizist ihre Aussage im Parallelverfahren zusammen. Ermittelt werde gegen den Mann daher auch wegen Stalking (in einem besonders schweren Fall) und wegen Urkundenfälschung. Der Beschuldigte wollte sich auf MZ-Nachfrage bei Verteidiger Maximilian Strohmayer auch dazu nicht äußern.

Auf der Suche nach Beweisen in dem Parallelverfahren, wo noch immer ermittelt wird, stieß der Beamte dann auf das Nacktbild des Models. Das brachte den Mann am Dienstag vor Gericht. Anwalt Strohmayer hatte für seinen Mandanten Freispruch beantragt, der Vertreter der Staatsanwaltschaft 90 Tagessätze. Zudem müsse das hochwertig iPhone als Tatmittel eingezogen werden und der Mann die Kosten tragen. Dem schloss sich der Richter an.

Verdient Angeklagter sein Geld mit Abmahnungen?

Statt der ursprünglich 50 Tagessätze im Strafbefehl verurteilte Kohlmüller den Angeklagten am Ende des gut zweistündigen Prozesses zudem zu 80 Tagessätzen je 50 Euro. Weil der Mann bei den Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen selbst angab, dass er seit der Sicherstellung seiner Technik „ums Überleben kämpfe“, nur 2000 Euro erwirtschafte und so gerade „auf Null“ komme. Nur „manchmal habe ich mehr“, genauer könne er das nicht sagen.

Die neue Freundin neben ihm im Zuhörerbereich konnte sich da das Lachen kaum verkneifen. Sie wandte sich hochrot ab und verdeckte ihr Gesicht, als der Verteidiger argumentiert, dass sein Mandant hinsichtlich der Tagessatzhöhe „mit einem Bürgergeld-Empfänger oder einkommenslos gleichzustellen“ wäre. Tatsächlich soll der Mann offenbar mit (wohl rechtlich höchstrichterlich bestätigten) Abmahnungen für laut seinen Worten „haufenweise geklaute“ Bilder sein Geld verdienen.

Ob das aktuelle Urteil gegen den Mann rechtskräftig wird, ließ Anwalt Strohmayer ebenfalls offen. Das sei mit seinem Mandanten noch nicht geklärt. Eine Woche bleibt laut Gesetz nach einer Urteilsverkündung Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Gegebenenfalls wird das Ganze daher nochmal vor dem Landgericht aufgerollt.