Frau legt nach Großfeuer im Kreis Regensburg Geständnis ab – mit Perücke und rosa Sneakern

45-Jährige gesteht Brandstiftung im Landkreis Regensburg. Sie steht das zweite Mal vor Gericht: 2017 ging es um versuchten Mord an ihrem Sohn, Benzin und eine Tankstelle in Cham. Der schockierende Fall wurde aber nur am Rande zu einem Thema im aktuellen Sicherungsverfahren vor dem Landgericht. Der Frau droht eine Unterbringung in der Psychiatrie.
Meterhoch schlagen im Sommer 2025 die Flammen aus einem Haus im Landkreis Regensburg. Statt die Feuerwehr zu rufen, steht die Mieterin daneben und winkt Passanten, die helfen wollen, weiter. Hinter dem Fall verbirgt sich ein weit tragischeres Schicksal – es ist nicht das erste Mal, dass die Frau vor Gericht steht. Auch 2016 ging es um Feuer, ihren Sohn, eine Tankstelle in Cham und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die 45-Jährige und ihr Mann landeten damals für Jahre in Haft.
Der Vorfall von vor zehn Jahren, der am Rande des Prozesses vor dem Landgericht anklang, sorgte dafür, dass dem Ehepaar das Sorgerecht für alle Kinder entzogen wurde. Tagelang, so stellte es das Schwurgericht im Urteil fest, hatten sie den Jungen trotz schwerster Brandverletzungen zu keinem Arzt gebracht. Die Mutter hatte beim Verbrennen von Unrat auf dem völlig verwahrlosten Anwesen mit einem Kanister hantiert, der in Brand geriet. Beim Wegschleudern wurde der Fünfjährige dann mit Benzin übergossen und ging in Flammen auf.
Kassiererin fielen schwerste Brandwunden am Kind auf
Ans Licht kam der bundesweit durch alle Medien gegangene Fall von 2016 erst, als die Eltern mit dem Kind an einer Tankstelle Pakete versenden wollten. Der Kassiererin fielen schwerste Brandwunden im Gesicht und am Körper des Jungen auf. Rund 18 Prozent seiner Haut waren verbrannt. Schreien konnte das laut Rechtsmedizinern von unerträglichen Schmerzen geplagte Kind nach so vielen Tagen ohne Behandlung jedoch gar nicht mehr. Laut dem Urteil war ihm nur noch ein Krächzen möglich.
Bis heute stehen die Kinder unter Obhut des Jugendamtes, weil nach Verbüßung der Haft (drei Jahre und neun Monate für die 45-Jährige und fünf Jahre für ihren Mann) dann Drogen dazu und psychische Probleme wieder hochkamen. Die Frau leidet an Schizophrenie und hatte im Sommer 2024 die Medikamente abgesetzt. So schilderten es die Kinder den Betreuern. Die sind „sehr intelligent“, schildert der Frau, die die Vormundschaft für die Kinder hat, seien „aber emotional sehr belastet“. Sie liebten ihre Eltern „sehr, trotz allem, was passiert ist“, sagte sie.

Seit Mittwoch steht die Frau in einem Sicherungsverfahren erneut vor Gericht. Dass sie beim heimlichen Treffen einem ihrer Kinder Cannabis anbot und mitgab sowie im Sommer im Schlafzimmer das Bettzeug anzündete, woraufhin das gemietete Haus abbrannte, räumte Strafverteidigerin Stephanie Bauer für sie ein. Eine Tierquälerei, die Polizisten gesehen haben sollen, bestreitet ihre Mandantin. „Sie liebt ihren Hund“, sei damals allerdings „im absoluten Ausnahmezustand gewesen“. Das tue ihr leid. Sie habe dem Tier „ganz sicher nicht wehtun“ wollen.
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Für das, was am Ende des auf vier Tage anberaumten Prozesses steht, spielt dieser Vorwurf nur eine nachrangige Rolle. Denn: Der 45-Jährigen droht in dem Sicherungsverfahren vor der achten Strafkammer die Unterbringung in der Psychiatrie. Obgleich sie medikamentös im Moment gut eingestellt wirkt. Aufmerksam folgt die Frau mit langer blonder Perücke und etwas überschminkten, knallroten Lippen allem, was um sie herum passiert. Teils antwortet sie auch auf Nachfragen.
Beschuldigte 45-Jährige will sich auch noch selbst äußern
Selbst zu allen Vorwürfen äußern will sich die Frau am nächsten Tag vor Gericht, erklärt Anwältin Bauer vor der kurzen Einlassung zur Sache. Krankheitseinsicht habe die Frau mittlerweile. Es sei aber wichtig, dass das, was sie „zu ihrem Gefühlszustand damals schildert“, der psychiatrische Sachverständige höre. Auch Fragen werde die Beschuldigte am Montag dann selbst beantworten. Anders ihr Ehemann, der 2017 ebenfalls verurteilt wurde – er wird stationär in einer psychosomatischen Klinik behandelt, laut eines Attests „verhandlungsunfähig“ und verweigerte zudem eine Aussage.
Eine Entscheidung in dem Fall mit erschütternder Vorgeschichte will Vorsitzender Richter Schirmbeck schon in der kommenden Woche fällen. 2017 hatte am Ende des Prozesses um den angeklagten versuchten Mord eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gestanden. Nun geht es nur um das richtige medizinische Setup, um auch die Allgemeinheit vor weiteren möglichen Taten zu schützen.