Türsteher-Prozess in Regensburg offenbart dunkle Vergangenheit eines Angeklagten

Ein Video zeigt die Attacke auf einen Partygast aus dem Norden der Oberpfalz: Zwei Securitymitarbeiter einer Diskothek zahlen Schmerzensgeld und gestehen. Todesdrohungen und das, was im Inneren des Regensburger Lokals geschehen sein soll, waren gar nicht Teil der Anklage oder wurden vor dem Urteil eingestellt.
Zwei Türsteher eines Lokals in der Regensburger Altstadt sollen an Karfreitag vor zwei Jahren einen Gast brutal verprügelt haben. Selbst, als der schon zu Boden gegangen war, soll es Fausthiebe gegen den Kopf gehagelt haben. Im Video von der Tat sah das allerdings etwas anders aus. Verurteilt wurden die Securitymitarbeiter trotzdem. Der Ältere wegen seiner dunklen Vergangenheit zu einem Jahr auf Bewährung, der zweite zu einer empfindlichen Geldstrafe.
Ein auf der Tanzfläche verschüttetes Bier war wohl der Auslöser, warum der betrunkene Gast gehen sollte. Er sei den ganzen Weg geschubst worden, schilderte der heute 25-Jährige aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab am Freitag im Zeugenstand. Dann habe ihn ein erster Faustschlag am Auge getroffen. Draußen habe er gefragt, was das sollte, woraufhin dann beide Angeklagte auf ihn losgegangen seien. „Ich hab nur noch meine Hände vor den Kopf gehalten.“ Zwei blaue Augen, eine geschwollene Nase und zudem ein abgebrochener Schneidezahn waren die Folgen für den jungen Mann.
„Nachspiel“ im Schnellrestaurant blieb in Erinnerung
Eine Bekannte des Opfers, das im Prozess bei Amtsrichterin Nißl als Nebenkläger auftrat, schildert es ähnlich: Dieser sei „unnett zum Ausgang geführt worden“, draußen habe dann „der eine draufgeschlagen und der andere draufgeschlagen“. Für sie habe das „überhaupt nicht im Verhältnis gestanden“. Die unbeschwerte Partynacht sei vorbei gewesen. Das Nachspiel in einem Schnellrestaurant habe sie länger beschäftigt: Da sei man nach der Anzeige bei der Polizei erneut auf die Türsteher getroffen. Wenn sie zur Polizei gingen, würden sie „den nächsten Tag nicht mehr erleben“, soll ihnen gedroht worden sein.
Angeklagt war dieser Aspekt jedoch nicht. Was sich innerhalb der Diskothek ereignet haben soll, wurde später von der Verfolgung ausgenommen. Alles andere hatten die Angeklagten ihre Verteidiger Susanne Karl und Maximilian Keser da längst einräumen lassen. Eine Absprache zu der angeklagten gefährlichen Körperverletzung wurde bestritten. Zudem entschuldigten sich die Angeklagten bei dem Nebenkläger. Dazu verpflichteten sie sich, ihm 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, was dieser mit einem Täter-Opfer-Ausgleich annahm.
Ein Video von der Tat entlastete die Angeklagten eher, als es sie belastete. Je ein Faustschlag von jedem der Türsteher ist zu erkennen – allerdings zeigt die Aufnahme auch, dass der Geschädigte nicht „nur fragt“, wie er sagte. Vielmehr scheint er erregt und diskutiert wild gestikulierend. Die Begleiterin und seine Freunde haben Mühe, ihn zurückzuhalten. Genauso wie die Staatsanwältin und die Verteidigung sah das letzten Endes auch Richterin Nißl.
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„Was wir nicht wollen, sind prügelnde Securitymitarbeiter“, betonte sie klar. Der Vorfall sei nur einfache und keine gefährliche Körperverletzung. Die Situation sei laut dem Video „schon völlig aufgeheizt“ gewesen. Der Jüngere der beiden Türsteher muss 80 Tagessätze Strafe zahlen. Der zweite bekam ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.
Hooligans machten wilde Jagd auf einer Familienfeier
Denn der 25-Jährige brachte ein Urteil aus Stuttgart mit, das es in sich hatte: Er war an einer wilden Gewaltorgie von Hooligans beteiligt. Im Mai 2022 waren die Ultras der Stuttgarter Kickers, des SSV Jahn Regensburg und von Blauweiß Linz gegen zwei andere verhasste Fangruppen in den Kampf gezogen. Vermummt und teils bewaffnet mit Quarzhandschuhen, wie die Richterin aus dem Urteil verlas. Bei dem Vorfall sprengten sie auch eine Familienfeier, wodurch sogar Kinder in die Schusslinie gerieten.
Dieser Szene aber hat der Mann aber längst den Rücken gekehrt und „sich glaubhaft losgesagt“, so sein Bewährungshelfer. Der 25-Jährige mit prekärem Familienhintergrund und frühen Gewalterfahrungen sei nun in einer festen Beziehung, habe seinen Job als Türsteher an den Nagel gehängt und führe ein solides Leben. Seit dem Vorfall in der Regensburger Discothek habe er sich „immer weiter stabilisiert“.
Die Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen die beiden Türsteher wurden noch im Gerichtssaal sofort rechtskräftig. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.