„Polizei-Trauma“ als Grund: Angeklagter (41) flieht in Regensburg vor Zivilstreife

Ein 41-Jähriger liefert sich zur Mai-Dult eine Verfolgungsjagd durch Regensburg – erst ein Unfall stoppt den Audi schließlich. Dann geht es zu Fuß weiter. Vor Gericht überrascht der muskelbepackte Hühne mit einem Geständnis. Doch darf er nun auf Therapie?
Mit bis 80 Kilometer pro Stunde rast ein 41-Jähriger zur Dult-Zeit durch die Zone 30 im Stadtnorden von Regensburg. Hinter ihm eine Zivilstreife der Polizei, die den amtsbekannten Mann im Audi A3 kontrollieren will. Der muskelbepackte Hühne mit Ähnlichkeit zu Hulk Hogan spricht vor Gericht über seine Drogensucht und sein Trauma.
„Ich habe brutale Angst vor der Polizei.“ So leid ihm das tue, aber er könne nicht stehenbleiben, „das geht einfach nicht“. Die irrationale Angst löse Panik aus bei ihm. Doch ob er nach der jüngsten Verurteilung vom Schöffengericht zu zwei Jahren ohne Bewährung die erhoffte, dann schon vierte Drogentherapie machen kann, ist offen.
Lange Liste von teils einschlägigen Vorstrafen
Was die Anklage dem 41-Jährigen mit 13 Vorstrafen, die teils noch gar nicht vollständig vollstreckt sind, vorwarf, klang wie ein wilde Jagd. Die Zivilstreife mit Blaulicht und Martinshorn hinter sich, rast der Mann Mitte Mai 2025 mit einem Bekannten davon – ohne zu bremsen über eine Kreuzung, entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen und teils in den Gegenverkehr. In der Nürnberger Straße kracht es, weil der Polizist nach einer Vollbremsung nicht mehr halten kann.
Statt da aufzugeben, gibt der Angeklagte jedoch Fersengeld. Stürzt sich durch einen Busch und flieht auf der Frankenstraße. Dort bringen ihn die Beamten endlich zu Boden und nehmen ihn fest. Drei Stunden später, kurz vor Mitternacht, findet sich bei der Wohnungsdurchsuchung eine Erklärung für seine wilde Flucht: knapp sechs Gramm Crystal Meth, die der Mann im Schrank verwahrte. Wann er zuletzt konsumierte, konnte der Regensburger gar nicht sagen, nur, wann nicht: „Wenn ich geschlafen habe.“
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Gleich zu Beginn des Prozesses räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. „Ihm ist bewusst, dass das unklug war, vor der Polizei zu fliehen“, erläuterte Strafverteidiger Dr. Georg Karl einleitend. Doch sein Mandant sei schwer betäubungsmittelabhängig. Nur eine Einschränkung führte der geständige 41-Jährige an: Er will nicht abrupt gebremst haben, weil er „den Stau ja von weitem gesehen“ habe. Vielmehr sei ihm die Zivilstreife mit Absicht draufgefahren. Dazu imitiert er das Geräusch des aufheulenden Motors, das er gehört haben will.
Der Beamte, der das Fahrzeug hinter ihm fuhr, räumte dagegen ein: „Ich habe zu spät gebremst und bin dann aufgefahren.“ Der Angeklagte habe sehr wohl eine Vollbremsung hingelegt. Dass er das Fahrzeug einkeilen wollte, wie der Mann auf der Anklagebank vermutete, nannte der Zeuge abwegig. Das berge die Gefahr, Unbeteiligte mit hinein zu ziehen, und „sowas machen wir bei der Polizei nicht“. Zumal dazu auch die Schäden gar nicht passen. Nur ein Parksensor in der Stoßstange wurde nämlich beschädigt.
Waren die Handschellen weg, griff er zu Drogen
Die Kernfrage im Prozess bei Richter Killinger aber war, ob es eine Chance auf eine Drogentherapie für den Mann gibt. Er hat drei hinter sich, sich aber jedes Mal direkt danach sofort wieder mit Drogen „belohnt“. Zumal er sein ADHS nur damit im Griff hat, wie er betonte. Nur wenn er im Gefängnis oder auf Therapie war, ging es ohne. „Sobald die Schellen weg waren“ wurden Drogen Alltag.
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Letztlich verhängt das Schöffengericht zwei Jahre Haft für die Verfolgungsjagd und den Drogenfund. Ob aber die Feststellung, das letzteres im direkten Zusammenhang mit seiner Abhängigkeit steht, reicht, um eine Therapie zu machen und den Vollzug auszusetzen, blieb offen. Darüber entscheidet die Strafvollstreckungskammer.