Nachverdichtung in Burglengenfeld: Spannender Fall wird bald entschieden

Von Thomas Rieke · 19. Mai 2026 um 17:00

Dürfen die für die Nachverdichtung in der Burglengenfelder Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 vorgelegten Pläne umgesetzt werden oder nicht? Über diese Frage soll nach jahrelangem Ringen das Verwaltungsgericht Regensburg (VGR) entscheiden. Für Anfang Juni ist nun ein Verhandlungstermin angesetzt.

Rückblende: Bereits seit 2017, also knapp zehn Jahren, gibt es für das Grundstück Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 im Stadtteil Wölland ehrgeizige Pläne. Das Areal, das ursprünglich mit nur einem Siedlerhaus bebaut war, umfasst 3650 Quadratmeter und scheint sich damit für Nachverdichtung geradezu aufzudrängen.

Verwaltung und Landratsamt sehen Kriterien erfüllt

Doch die Konzepte, die bisher dafür auf den Tisch gelegt wurden, stießen bei Nachbarn und auch bei den Stadträten auf Ablehnung. Zunächst hatte ein Investor aus Bruck zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils zwölf Einheiten vorgesehen. 2020 wechselte das Grundstück wieder den Besitzer. Die neue Eigentümerin, die Oktagon Immobilien GmbH Regensburg, beabsichtigt nun, drei Gebäude mit 30 Wohnungen zu realisieren. Allerdings sollen die Autos jetzt in einer Tiefgarage verschwinden, und die Firsthöhe wurde gegenüber dem ersten Konzept etwas zurückgenommen.

In beiden Fällen empfahl die Verwaltung der Stadt Burglengenfeld den Mandatsträgern, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, in beiden Fällen wollten die Räte mehrheitlich dem aber nicht folgen. Das Landratsamt machte keinen Hehl daraus, das es trotzdem die Baugenehmigung erteilen werde, weil die Vorschriften erfüllt würden. Der Bauherr habe daher ein Recht, seine Pläne umzusetzen.

Beklagter ist der Freistaat Bayern

Die Stadträte blieben davon unbeeindruckt und wiederholten regelmäßig, dass das Vorhaben gegen einen wesentlichen Grundsatz verstoße: das Einfügegebot. Die geplanten Gebäude seien zu mächtig und passten deshalb nicht in die Umgebung.

Auch das könnte Sie interessieren: Wasserrohrbrüche in Burglengenfeld: Eine Folge des härteren Winters?

Als das Landratsamt im Oktober 2022 wie angekündigt das gemeindliche Einvernehmen ersetzte, schien die Schlacht geschlagen. Doch der Stadtrat beschloss, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Genehmigung anzufechten. Beklagter ist nicht das Landratsamt, sondern der Freistaat Bayern.

Alte Genehmigung durch Gang in die Offensive verlängert

Damit nicht genug: Als 2024 die Genehmigung für die ursprünglichen Pläne abzulaufen drohte, ging der Geschäftsführer von Oktagon, ein Mann aus dem Städtedreieck, in die Offensive. Er legte eine Baustraße an und ließ eine Bodenplatte, die als Fundament für einen Kran dienen soll, gießen. Das genügte, um die Gültigkeit der Baugenehmigung um drei Jahre zu verlängern.

Bereits 2023 hatte der Unternehmer eine weitere Tektur eingereicht. Der Burglengenfelder Bauausschuss legte sich erneut quer. Als Alternative riet das Gremium zu Ein- oder Zweifamilienhäusern. Einmal mehr wurde das gemeindliche Einvernehmen für die größere Lösung durch das Landratsamt ersetzt. Das Vorhaben füge sich nämlich sehr wohl in die „Eigenart der näheren Umgebung“, argumentierten die Experten der Baubehörde.

Ortsbegehung als Omen für baldige Verhandlung

Mitte April kam es in Wölland zu einem Ortstermin, um die Situation noch einmal auf den Punkt zu bringen. Nach MZ-Informationen wurden mehrere Immobilien, wie etwa das Anwesen in der Richard-Wagner-Straße 12, erfasst, um zu belegen, dass eine E-plus-2-Bebauung im Quartier längst zum Ortsbild gehört.

Für Anlieger war die Begehung ein Zeichen, dass nun doch bald eine Gerichtsentscheidung zu erwarten sei. Ihr Instinkt ließ sie nicht im Stich.

Eine Sprecherin des VG Regensburg bestätigte auf Anfrage, dass in dem Verfahren am 8. Juni, 11 Uhr, die mündliche Verhandlung stattfindet. Ob noch am selben Tag ein Urteil zu erwarten ist, lässt sich vorab nicht sagen. Sollten sich die Parteien doch noch verständigen, wäre auch ein Einstellungsbeschluss möglich.