Überraschung im Prozess gegen Regensburgs Ex-OB: Verteidiger von Wolbergs regt Einstellung an

Der Prozess gegen Regensburgs früheren OB steckt fest, neue Erkenntnisse sind Mangelware. Nicht nur deshalb hatte der Verteidiger von Joachim Wolbergs am Freitag eine besondere Anregung parat.
Was Peter Witting gestern um kurz nach 11.30 Uhr ganz harmlos als „Anregung“ ankündigte, war in Wahrheit eine Bombe: Der Verteidiger des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs plädiert im aktuellen Prozess vor dem Landgericht München I für eine Verfahrenseinstellung.
Ein staatliches Strafbedürfnis sei nicht mehr gegeben, argumentierte der Rechtsanwalt mit Verweis auf die bereits rechtskräftige Verurteilung seines Mandanten zu einem Jahr auf Bewährung wegen eines Korruptionsdelikts. „Ist es notwendig, noch ein Urteil zu fällen?“, fragte Witting und gab die Antwort gleich selbst: „Am Ergebnis wird sich nichts mehr ändern.“
Der Weg zurück in ein Amt ist sowieso verbaut
Für Wolbergs bedeutet dieses unverrückbare Ergebnis vor allem, dass er nie wieder ein Bürgermeisteramt übernehmen kann. „Dafür hat er gelebt, doch dorthin kann er nicht mehr zurück. Dieser Weg ist verbaut, das Thema ist durch“, so der Verteidiger. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Tatsache, dass die ersten des im Mittelpunkt des Prozesses stehenden Parteispenden schon vor fast 15 Jahren flossen, sei die Belegung von Wolbergs mit einem zweiten Urteil nicht Aufgabe der Strafjustiz. Stattdessen könne man die Frage stellen: „Warum hören wir nicht einfach auf?“
Es wäre auch kein Freispruch – aber es wäre ein Frieden hergestellt.Peter Witting, Rechtsanwalt
Vor seiner Anregung hatte Witting noch zwei umfangreiche Beweisanträge gestellt. Im ersten prangerte er eine vom Gericht zu verantwortende „prozessordnungswidrige Verfahrensverzögerung von zweieinhalb Jahren“ an, im zweiten versuchte er ein Verfahrenshindernis wegen entgegenstehender Rechtskraft herauszuarbeiten. Dass der Prozess auch ohne diese zusätzlichen Hürden kompliziert genug fürs Gericht ist, zeigte die einzige Zeugenvernehmung des Tages: Weil Bauträger T. nicht persönlich erscheinen kann, musste ein Vertreter der Staatsanwaltschaft herhalten, der bei der Verurteilung von T. im Februar 2023 dabei war. Eine Aussage aus zweiter bis dritter Hand sozusagen, mit entsprechend wenig Erkenntnisgewinn.
Entscheidung des Gerichts am 17. April
Wäre eine Einstellung also eine elegante und gesichtswahrende Lösung für alle? „Wir lassen es sacken“, reagierte der Vorsitzende Richter Stephan Necknig und kündigte eine weitergehende Stellungnahme für den 17. April an, wenn die Fortsetzung nach der Osterpause ansteht. Mitspielen müsste in erster Linie die Staatsanwaltschaft. „Wir werden es uns überlegen“, meinte deren Vertreter Jürgen Kastenmeier und zeigte sich zugleich verwundert: „Wolbergs will keinen Deal, doch eine Einstellung nach 154 ist nichts anderes.“
Dem widersprach Witting vehement: „Wenn das als Deal verstanden wird, muss eben weiter verhandelt werden.“ Gegenüber der MZ erklärte der Verteidiger anschließend, dass eine Einstellung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eine alternative Lösung für festgefahrene Prozesse wie diesen sei. „Es wäre auch kein Freispruch – aber es wäre ein Frieden hergestellt.“