Zu „touchy“: Vorgesetzter (65) belästigt junge Praktikantinnen im Büro in Regensburg

Von André Baumgarten · 19. März 2026 um 19:00

Der Prozess gegen den Mann, der bei einer namhaften Regensburger Einrichtung tätig war, fördert neue Details zutage. Es gab vor den Vorfällen bereits „Verdachtsmomente“ und Gespräche mit dem 65-Jährigen. Sein Arbeitgeber stellte ihn erst 21 Monate später frei.

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Der Fall sorgt für Aufsehen: Seit 2023 schwebten schwere Vorwürfe junger Praktikantinnen über einem Mann. Er war einst in leitender Funktion bei einer namhaften Einrichtung in Regensburg tätig. Gestern ist der 65-Jährige wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Wie erst im Prozess bekannt wurde, war der Angeklagte schon zuvor auf „sein Fehlverhalten hingewiesen“ worden. Ihm hätte daher klar sein müssen, „dass das so nicht geht“ und er „Grenzen überschreitet“, betonte Amtsrichter Kreuzer in seinem Urteil.

Die Schule der Mädchen, die sich nach nur vier Tagen Praktikum an eine Lehrerin wandten, nahm die Vorwürfe ernst. Von Tätscheln und Handablegen am Oberschenkel, Spitznamen wie Mausi oder Schatzi, von Haare aus dem Nacken streifen und dem Griff zur Maus unter dem Arm einer damals 17-Jährigen hindurch berichteten sie „verstört und sehr aufgewühlt“ auch der Polizei. Es wurde zudem Anzeige erstattet. Vergangene Woche startete dann der Prozess.

Ein Mann „alten Schlages“, der einfach „gerne umarmt“

Recherchen der Schule und Ermittlungen der Kripo brachten dann weitere Vorfälle ans Licht. Von der Stelle suspendiert aber wurde der heute 65-Jährige erst im Sommer, wie sein Vorgesetzter aussagte. Wenig später sei der Mann dann in Rente gegangen. Beschrieben wurde der 65-Jährige nicht nur von ihm, sondern auch von mehreren Zeugen aus seinem Umfeld als Mensch, der „gerne umarmt“ oder als Mann „alten Schlages“. Als sexualisiert habe man das aber nie wahrgenommen.

In Schilderungen der Betroffenen klang das aber völlig anders: Ihnen waren Berührungen des deutlich älteren Vorgesetzten unangenehm. Am Ende waren es sechs Praktikantinnen, die vom „vollkommen unbestreitbar sehr problematischen Verhalten“ des 65-Jährigen berichteten. So bezeichnete es Amtsrichter Kreuzer am Ende des viertägigen Prozesses. Die Körperkontakte zu den Praktikantinnen seien „in jedem Fall unangemessen“ gewesen. Und: „Es ist egal, ob sexuell motiviert oder im Einzelfall vielleicht nicht.“ Das schickte Kreuzer der Begründung des Urteils voraus.

Verteidiger Maximilian Strohmayer (re.) hatte Freispruch für den Angeklagten gefordert, weil die Grenze zur Strafbarkeit aus seiner Sicht nicht überschritten wurde. - Foto: Baumgarten

Einen Aspekt, der aber erst am dritten Verhandlungstag vor dem Regensburger Amtsgericht ans Licht kam, wiederholte der Jurist mehrfach: Der an der Schule für besagte Praktikumsstelle zuständige Pädagoge hatte im Herbst 2022 angemahnt, dass Berührungen kein angemessenes Verhalten seien. „Weil es Verdachtsmomente gab“, so der Zeuge. Zwei männliche Schüler hatten ihrem Lehrer berichtet, dass der Chef da sehr „touchy“ wäre. Deshalb habe er das früh angesprochen.

Keinerlei Zweifel an Glaubwürdigkeit der Frauen

Wirkung, so scheint es, hatte das jedoch keine. Bis auf einen der angeklagten Vorfälle von 2021 spielten alle anderen zeitlich Monate später (2023). Darauf ging der Richter im Urteil deutlich ein: „Es ist kein Einzelfall“, sondern es habe eine Intervention gegeben, „die ihm hätte klarmachen müssen, dass das Verhalten unangemessen ist und das so nicht geht“.

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An der Glaubwürdigkeit aller sechs Frauen gebe es keinerlei Zweifel, hob Kreuzer deutlich hervor. Anders als Verteidiger Maximilian Strohmayer, der in seinem Plädoyer von Belastungseifer und aus seiner Sicht „auswendig gelernten, unlebendigen“ Angaben der Zeuginnen sprach. Das wischte der Richter vom Tisch: Die Übereinstimmungen seien zu groß, obwohl sich die Opfer kaum oder gar nicht näher kennen. „Es ist meiner Meinung nach ein klares Muster zu erkennen“, sagte Kreuzer, zumal das „in die Persönlichkeit des Angeklagten“ passe, der offenbar deutlich distanzloser als andere sei.

Die Kernfrage im Prozess war daher, wann sexuelle Belästigung beginnt. Der erst im Jahr 2016 neu ins Gesetz aufgenommene Paragraf regle klar, so Kreuzer, dass reine Distanzlosigkeiten nicht strafbar sind. Art, Intensität, Dauer der Belästigung und die Beziehung zwischen Täter und Opfer seien entscheidend. Auch der Vorsatz zähle, wofür die Sichtweise eines objektiven Dritten wichtig sei. „Aus Sicht eines solchen kann das eindeutig als sexuell motiviert angesehen werden“, was der 65-Jährige getan habe.

Anklage will 14 Monate Gefängnis auf Bewährung

Verurteilt wurde der Mann letztlich für vier der sieben angeklagten Fälle. Weil zwei der Opfer sich (zumindest damals) gar nicht belästigt fühlten, wie Kreuzer erläuterte. Für den Richter steht fest, dass der 65-Jährige die Mädchen unsittlich berührte, Spitznamen verwendete und es auch herabwürdigende Äußerungen gegenüber Frauen gab. Es habe zudem ein deutliches Machtgefälle gegeben. „Sie sind ein gewisser Menschentyp, der auf andere zugeht, das glaube ich – aber das geht weit darüber hinaus.“

Sieben Monate Haft (die Anklage plädierte auf ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung) lautete das Strafmaß, das auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem soll der Mann als Auflage 7500 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen zahlen. Ob er das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, ließ Anwalt Strohmayer offen. Eine Woche ist Zeit, um nun Revision (Prüfung auf Rechtsfehler) oder Berufung (neuer Prozess am Landgericht) einzulegen.