Babykatzen misshandelt: Tierquäler aus Regensburg bekommt in der Berufung „Härteausgleich“

Von André Baumgarten · 19. März 2026 um 11:00

Ein schwer Drogensüchtiger misshandelte zwei Babykatzen seiner Ex auf das Übelste, als die eine Haftstrafe absaß. Dafür sollte er ebenfalls für ein Jahr ins Gefängnis. In der Berufung ändert das Landgericht sein Urteil nun. Der nächste Prozess gegen ihn steht aber bereits an.

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Statt sich um die Babykatzen seiner Freundin im Gefängnis zu kümmern, quält ein heute 41-Jähriger die Tiere und fügt ihnen „extremes Leid“ zu. So stellte es das Amtsgericht vor gut einem Jahr fest. Erst bestritt der Mann alles, dann ließ er sich überzeugen und gestand, die Tiere misshandelt und auch die Ex geschlagen zu haben. Gestern ist der Fall dennoch erneut Thema; diesmal am Landgericht: Ein Formfehler im alten Urteil hat einen Härteausgleich nötig gemacht.

Das, was Tierschützerinnen Anfang 2023 vorfanden, sorgte mehr als zwei Jahre danach vor Gericht noch für Tränen. Selbst der Richter sprach damals von Bildern in den Akten, „die sehr schwer zu ertragen“ seien. Von Verbrennungen und Verbrühungen der Babykatzen ist die Rede – eines der Tiere muss von den Qualen erlöst werden. Der 41-Jährige sollte auf sie aufpassen, weil seine damalige Freundin eine Haftstrafe absitzen musste, misshandelte sie stattdessen aber auf das Übelste.

Auch vor der Frau machte der schwer suchtkranke Mann nicht Halt. Mehrere schallende Ohrfeigen kassierte sie. Auch das gestand der Mann im damaligen Prozess – nach einigem Hin und Her. Dennoch ging der Fall nun ans Landgericht. Denn im schriftlichen Urteil war die verkündete Einbeziehung einer alten Strafe nicht vermerkt – ein Formfehler. Die drei Monate Haft aus der früheren Verurteilung wurden nämlich zwischenzeitlich vollstreckt. Der Mann hätte also drei Monate mehr im Gefängnis absitzen müssen.

So war das im Urteil wegen Tierquälerei aber nie gedacht, weshalb das Landgericht aus zwölf nun neun Monate machte. Der sogenannte Härteausgleich wurde gewährt – so wie es Verteidiger Michael Winbeck beantragt hatte. Die Anklage hatte auf eine Korrektur zu zehn Monaten plädiert, verzichtete dann aber wie der Angeklagte und sein Verteidiger auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit noch im Gerichtssaal rechtskräftig geworden.

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Für eine Aussetzung zur Bewährung sah das Gericht weiterhin keine Chance, nicht zuletzt wegen der noch immer bestehenden Drogenproblematik, wie Vorsitzender Richter Gaßmann erklärte. Für den 41-Jährigen machte das keinen Unterschied: Er sitzt seit 20. Januar wegen Diebstahl und Beleidigung in U-Haft. Bereits am Donnerstag steht er erneut vor Gericht. Das berichtigte Urteil dürfte da erneut einfließen.