Illegales Autorennen durch Regensburg: Bekommt Raser in der Berufung den teuren BMW zurück?

Ein illegales Autorennen, das sich ein 24-Jähriger mit einem Freund durch Regensburg lieferte, hat für ihn bis heute Folgen: Nicht nur sein Führerschein ist weg, sondern auch der hochmotorisierte BMW. Gegen die Einziehung des Autos legte der Mann Berufung ein – nun entschied das Landgericht Regensburg über den Fall.
Dass er im Juli 2024 im Westen von Regensburg und auf der A93 aufs Gas drückte, hat für einen Mann aus dem Landkreis Schwandorf bis heute Folgen: Für das illegale Rennen, das er sich mit einem Kumpel nach einem gewonnenen Spiel zur Fußball-EM lieferte, musste er sich später vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.
Im Prozess im Mai 2025 verlor er nicht nur seinen Führerschein, sondern auch das Auto. Da er mit der Einziehung des teuren BMW nicht einverstanden war, legte er Berufung ein – und fand sich am Mittowch erneut auf der Anklagebank wieder, eine Instanz höher vor dem Landgericht Regensburg.
Mit Tempo 160 auf die Autobahn
Dass es zu dem gefährlichen Rennen gekommen war, bestritt der Mann wie schon im ersten Prozess nicht. In der Euphorie nach dem EM-Sieg habe man sich „gegenseitig hochgeschaukelt“. An dem Umstand, dass sein Freund und er in ihren hochmotorisierten Autos mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde durch den Westen der Stadt schossen und schließlich im Geschwindigkeitsrausch mit Tempo 160 auf die Autobahn fuhren, wurde nicht mehr gerüttelt. Eine Zivilstreife, die auf die Raser aufmerksam geworden war, hatte sie dort aus dem Verkehr gezogen.
Bei der Berufungsverhandlung beschränkte sich der Angeklagte deshalb auf die Rechtsfolgen – konkret auf die Einziehung des BMW, der seit rund eineinhalb Jahren in Verwahrung ist. Darüber hinaus war der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt worden und musste seinen Führerschein abgeben. Diesen hat er bis heute nicht wieder.
Mercedes-Fahrer durfte Auto behalten
Im Gegensatz zum Verhandlungstermin am Amtsgericht war der 24-Jährige nun mit einem Rechtsbeistand gekommen. Beim letzten Mal vor Gericht hatte er sich selbst vertreten – und am Ende des Verfahrens seinen Unmut kundgetan. Der andere Fahrer sei „viel besser davongekommen“, gab er an. Tatsächlich war auch dieser zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte seinen Führerschein verloren. Die Mercedes-Limousine, die laut dessen Verteidiger „wirtschaftlich gesehen“ nicht dem Fahrer gehörte und für Fahrten eines kranken Familienmitglieds zu Arztterminen angeschafft worden war, ging an die Familie zurück.
Auch der BMW-Fahrer hatte argumentiert, dass seine Mutter Eigentümerin des mehr als 400-PS-starken Autos sei. Da sein Name jedoch unter anderem im Kaufvertrag stand, überzeugte das das Gericht nicht – sehr zum Ärger seiner Mutter, die ihrem Unmut lautstark Luft machte.
Wer ist der Eigentümer des BMW?
Nun ging es dagegen gesitteter zu. Die Staatsanwältin machte zu Beginn deutlich, dass die Begründung über die Eigentumsverhältnisse „höchst problematisch“ sei. Nach einem Rechtsgespräch gab Richter Gaßmann allerdings bekannt, dass man eine Verständigung getroffen habe: Die Staatsanwaltschaft werde auf die Einziehung des Autos verzichten, sofern auf entsprechende Ansprüche verzichtet wird.
In ihrem Schlussvortrag betonte die Staatsanwältin noch einmal, dass die Einziehung eines Autos durch den Gesetzgeber „grundsätzlich möglich“ sei. „Aber: Es ist eine Kann-Vorschrift.“
Einziehung „nicht mehr verhältnismäßig“
Die Geldstrafe sowie die Führerschein-Sperre halte sie nach wie vor für angemessen. Was den BMW betrifft, sehe die Lage jedoch anders aus. Da der Angeklagte inzwischen arbeitslos sei, „trifft ihn das heute weitaus härter“. Sie machte aber auch noch einmal auf die Gefährlichkeit des Rennens aufmerksam: „Ich weiß nicht, welchen Schutzengel Sie hatten – aber Gott sei Dank ist niemand zu Schaden gekommen.“
Richter Gaßmann schloss sich dem schließlich an und verkündete, dass „die Einziehung – jedenfalls jetzt – nicht mehr verhältnismäßig“ sei und das „Gesamtstrafübel“ überschreiten würde. „Ich hoffe aber, dass es Ihnen eine Lehre war“, gab er dem Angeklagten mit.