Bewährung für Ausreise? Togolese wegen illegalen Aufenthalts in Regensburg vor Gericht

Ein gewisses Geschick bescheinigte die Richterin dem Angeklagten, sich der Ausreise zu entziehen. Er hielt sich unerlaubt und ohne Pass in Deutschland auf. Dessen bekannte er sich am Montag vor dem Regensburger Amtsgericht schuldig. Nach vier Monaten Untersuchungshaft kam er nun auf Bewährung frei. Das Entscheidende dabei sind die Bewährungsauflagen.
„Kann man dem Angeklagten die Handfesseln nicht abnehmen?“, fragte Verteidiger Philipp Pruy zum Auftakt der Verhandlung gegen seinen Mandanten. „Dann aber Fußfesseln“, bot Richterin Wimmer an. Der angeklagte Togolese willigte ein. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft bekannte er sich im Anschluss vollumfänglich schuldig, des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland sowie der Versäumnis der Passbeschaffung. Das Urteil fiel pragmatisch aus und folgte dem Ziel, den Mann aus Deutschland zu bekommen.
Früh zeichnete sich in der Verhandlung ab, dass der Togolese gute Chancen hatte, den Gerichtssaal auf freiem Fuß zu verlassen. Sollte er nicht auf Bewährung verurteilt werden, dürfte die unbedingte Haftstrafe in einem Rahmen liegen, die mit der verbüßten U-Haft verrechnet werden dürfte, stellte Wimmer in Aussicht.
Als er ausreisen sollte, war der Pass verloren
Wie eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde aussagte, kam der heute 38-Jährige 2009 mit einem Studentenvisum nach Deutschland. In der Folge sei sein Aufenthaltstitel immer wieder gegen Vorlage von Immatrikulationsbescheinigungen verlängert worden. Ein Polizeibeamter der Dienststelle Neutraubling, wo der Angeklagte jahrelang gemeldet war, ermittelte, dass der Student neben der Universität Regensburg auch an zahlreichen weiteren bayerischen Hochschule eingeschrieben war oder sich für ein Studium beworben hatte.
Vorbestraft wegen Urkundenfälschung
Für eine Urkundenfälschung ist der Mann verurteilt worden. Er hatte am Landratsamt beantragt, sein Geburtsjahr von 1987 zu 1997 ändern zu lassen. Als Beleg sendete er die Kopie eines Ausweisdokuments mit dem entsprechenden Geburtsdatum, eine Totalfälschung, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Zu einer weiteren Geldstrafe wurde er bereits wegen eines nicht vorhandenen Aufenthaltstitels verurteilt.
Im März 2021 wurde der Ausreisebescheid rechtskräftig, im Februar meldete der Angeklagte seinen Reisepass als verloren. Danach tauchte der Mann ab, war für die Behörden nicht mehr greifbar. Erst 2024 konnte ihm die Aufforderung, sich einen Pass zu besorgen, übermittelt werden. Der kam der Togolese nicht nach, am 18. November 2025 landete er schließlich in Untersuchungshaft. Dort stellte er einen Antrag auf Asyl, der Mitte Februar abgelehnt wurde.
Ich reise freiwillig aus, es tut mir leid.Geständiger Angeklagter
Gegen den negativen Bescheid könnte der Mann Klage einreichen – ohne Erfolgsaussichten zwar, aber seine Ausweisung hätte er damit erst einmal auf beträchtliche Zeit aufgeschoben. Das werde sein Mandat aber nicht tun, führte Pruy in seinem Schlussplädoyer an. Er habe verstanden, dass er nur Aussicht auf legalen Aufenthalt in Deutschland hat, wenn er ausreist, die Wiedereinreisesperre respektiert und dann auf geordnetem Wege ein Visum beantragt. Die Verletzung des Aufenthaltsgesetzes gestehe sein Mandant.
Pruy schlug sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung vor. Die Staatsanwältin hatte zuvor zehn Monate gefordert, ebenfalls auf Bewährung. Schließlich hatte die Behördenmitarbeiterin zuvor dargelegt, dass eine Abschiebung in den Togo ohne Kooperation des Mannes ein langwieriger Prozess mit offenem Ausgang wäre. Das letzte Wort gebührte dem Angeklagten. „Ich reise freiwillig aus, es tut mir leid“, fasste er sich kurz.
Wenn Sie sich den Auflagen widersetzen, wandern Sie wieder in den Knast.Richterin Wimmer
Richterin Wimmer legte sich auf acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung fest. Als Auflagen erteilte sie dem Mann, dass er sich bis Freitag in der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe meldet und innerhalb von drei Monaten einen Passantrag bei der togolesischen Botschaft stellt. „Es wird schon ziemlich lange versucht, Ihren Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Dem haben Sie sich lange – und ziemlich geschickt – entzogen“, bescheinigte Wimmer dem Angeklagten.
Sie erinnerte ihn an sein Schlusswort, nun zu kooperieren. „Ich hoffe sehr, dass das kein Lippenbekenntnis ist.“ Rein aufs Prinzip Hoffnung verlassen wollte sich die Richterin nicht. Die Verhandlung schloss sie mit der scharfen Drohung: „Wenn Sie sich den Auflagen widersetzen, wandern Sie wieder in den Knast.“