Illegales Autorennen durch Regensburg und über A93: Raser bekommt Mercedes zurück

Kann ein Auto eine Tatwaffe sein? Mit dieser Frage musste sich am Mittwoch das Amtsgericht Regensburg auseinandersetzen. Beim Prozess um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ging es im Wesentlichen um die Frage, was mit dem sichergestellten Mercedes passiert.
Mit dem war ein 30-Jähriger ein illegales Straßenrennen im Westen der Stadt sowie auf der A93 gefahren. Und: Wie beispielsweise ein Messer oder Drogen kann auch ein Auto als Tatwerkzeug einer Straftat eingezogen werden.
Im Feuer stand im aktuellen Fall eine Mercedes-Limousine, deren Neupreis bei rund 65.000 Euro liegt. Und es ging um ein Autorennen, das sich in einer Sommernacht vergangenen Jahres zugetragen haben soll. Gegen einen BMW-Fahrer war der Angeklagte mit bis zu 120 Kilometer pro Stunde durch die Stadt gerast, so die Feststellungen im Strafbefehl. Im Temporausch soll es die beiden Fahrer dann auf die A93 gezogen haben. In Richtung Hof, wo Tempo 80 gilt, sollen sie teils mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde gefahren sein. Das illegale Autorennen endete nach dem Pfaffensteiner Tunnel – eine Zivilstreife war auf die Autos aufmerksam geworden und hatte sie aus dem Verkehr gezogen, ehe Schlimmeres passieren konnte.
Fahrer hatte illegales Autorennen eingeräumt
Vor Gericht ging es allerdings nicht mehr um den Sachverhalt an sich. Den hatte der angeklagte Mercedes-Fahrer eingeräumt. Einspruch eingelegt hatte sein Verteidiger Özkan Arikan in Bezug auf die Rechtsfolgen. „Es geht um die Frage der Einziehung des Tatmittels“, führte er vor Richterin Hischa aus.
Wirtschaftlich gesehen, ist er nicht der Eigentümer.
Özkan Arikan, Verteidiger
Der Mercedes, der seit nunmehr neun Monaten bei der Staatsanwaltschaft ist, spiele eine wichtige Rolle für die Eltern und werde benutzt, um ein schwer krankes Familienmitglied zu weit entfernten Arztterminen zu bringen. Sein Mandant habe das Auto nur in der Zeit gefahren, in der die restliche Familie im Urlaub gewesen sei. „Wirtschaftlich gesehen, ist er nicht der Eigentümer.“
Familie bekommt Mercedes wieder
Beeindruckt zeigte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft davon nicht – im Plädoyer blieb sie bei der Forderung, den Mercedes einzubehalten. Zusätzlich solle der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro bezahlen. Seine Fahrerlaubnis solle er auch nicht zurückbekommen. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte für die „dumme Aktion“. Und weiter: „Ich habe nicht nur mir, sondern auch meiner Familie geschadet.“
Diese Einsicht verfing offenbar: Richterin Hischa verurteilte den Angeklagten zwar zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro und behielt auch den Führerschein ein. Den Mercedes jedoch werde die Familie wiederbekommen. Dass das Auto so lang weg war, sei „Warnung genug, dass man sich so nicht im Straßenverkehr verhält“.
Ob der BMW-Fahrer sein Auto ebenfalls zurückbekommt, wird sich am Donnerstag zeigen. Er steht bezüglich dieser Frage ebenfalls vor dem Amtsgericht.