Keine Gnade für Raser: Nach illegalem Rennen durch Regensburg ist der teure BMW weg

Von Marion Neumann · 8. Mai 2025 um 19:00

Ein illegales Autorennen auf den Straßen Regensburgs, ein offenbar getunter BMW – und einige Fragezeichen rund um die Eigentumsverhältnisse des hochpreisigen Sportwagens: Darum drehte sich am Donnerstag eine Verhandlung vor dem Regensburger Amtsgericht, die ein lautstarkes Ende nahm.

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Auf der Anklagebank saß ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf. Im Sommer vergangenen Jahres hatte er sich mit einem Freund ein illegales Autorennen geliefert. In zwei hochmotorisierten Fahrzeugen waren sie mit bis zu 120 Kilometer pro Stunde durch den Westen der Stadt gerast. Im Temporausch zog es die Männer weiter auf die A93. In Richtung Hof, wo Tempo 80 gilt, sollen sie teils mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde gefahren sein. Eine Zivilstreife beendete das waghalsige Manöver kurz nach dem Pfaffensteiner Tunnel, ehe Schlimmeres passieren konnte.

„Wir haben uns hochgeschaukelt. Es war die Euphorie“, sagte der Angeklagte. Es sei die Zeit der Fußball-EM gewesen. Die Freunde hätten das Spiel in der Stadt geschaut, bevor es zu dem Rennen kam. „Es war nicht abgesprochen – und ich weiß, dass es auch schlimmer ausgehen hätte können.“ Wie schon sein 30-jähriger Kumpel, dessen Verhandlung im April vor einem anderen Richter stattgefunden hatte (wir berichteten), räumte auch der 23-Jährige den Sachverhalt ein. Auch ihm ging es in der Verhandlung, deren Berufung sich auf die Rechtsfolgen beschränkte, vor allem um das Auto. Ebenso wie die Mercedes-Limousine des anderen Rasers war auch der BMW als Tatmittel eingezogen worden.

Anderer Fahrer bekam Mercedes wieder zurück

Doch während der Mercedes-Fahrer das Auto schließlich wieder bekam – die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro und behielt den Führerschein ein – nahm die Verhandlung für den BMW-Fahrer eine weniger gute Wendung. Der Argumentation seiner Familie, dass es sich bei dem Auto nicht um das Fahrzeug des Sohnes, sondern um das Eigentum der Mutter handle, folgte die Staatsanwaltschaft nicht – und auch Richter Kohlmüller blieb skeptisch. Der Name des Angeklagten im Kaufvertrag, das Kennzeichen und die eingebaute Tuning-App schürten Zweifel.

Wenig hilfreich war auch die Aussage des als Zeugen geladenen Beifahrers. Auch dieser hatte bei der Polizei angegeben, dass das Auto seinem Freund gehöre. Einige Tage später habe er das auf dem Revier Gesagte noch einmal korrigieren – oder wie er es formulierte – „umdekorieren“ wollen, doch das habe man ihm nicht gestattet.

Nach Urteilsverkündung: Mutter beschimpft den Richter

Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro, sondern sprach sich auch für die Einziehung des BMWs aus. Auch der Führerschein ist weg. Es gilt eine Sperrfrist für weitere drei Monate. Schon zuvor hatte der 23-Jährige seinen Unmut über die Entwicklung des Verfahrens kundgetan. Der andere Fahrer sei „viel besser davongekommen“. „Ich sehe hier keine Gleichberechtigung“, gab er dem Gericht in seinem letzten Wort mit auf den Weg.

Auf weitaus lautere Weise machte dann seine Mutter nach der Urteilsverkündigung ihrem Ärger Luft. „Das ist sehr ungerecht. Sie kennen sich null aus anscheinend“, schrie sie durch den Saal. Richter Kohlmüller ließ sich davon nicht beirren. „Sie haben mit anderen Menschenleben gespielt“, wandte er sich in der Begründung des Urteils an den jungen Mann. „Ich bin davon überzeugt, dass der BMW Ihnen gehört. Er ist ein Tatmittel und nichts anderes.“