„Runde 2“ im Eklat am Amtsgericht in Regensburg endet mit derben Worten

Von André Baumgarten · 1. März 2026 um 17:00

In einem Prozess am Amtsgericht Regensburg um zig Hausfriedensbrüche und Prügel geht es weiter heftig zur Sache: Nach dem Befangenheitsantrag geraten Verteidiger und Richterin erneut aneinander. Das Urteil fällt dann ohne jede Begründung – das letzte Wort in dem Fall ist aber noch nicht gesprochen.

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Immer wieder soll ein Mann trotz Hausverbots ein Geschäft im Hauptbahnhof betreten haben und zudem eine Körperverletzung begangen haben. Alltag im Amtsgericht – sollte man meinen. Doch der Prozess mündete im Eklat samt Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Das Strafmaß (zehn Monate Gefängnis) wurde ohne jede Begründung in Abwesenheit des Angeklagten verkündet. Im Sitzungssaal fielen stattdessen Worte wie „Willkür“ und „Verhöhnung des Gerichts“.

Vor Gericht sollte es um Fakten und Gesetze gehen. Emotionen kochen selten hoch, am wenigsten bei professionellen Beteiligten. Eigentlich. Denn an der Frage, ob Ermittler und Zeugen angehört, Videos einer Überwachungskamera oder Bodycam-Aufnahmen der Polizei gesichtet werden müssen, schieden sich im vorliegenden Fall die Geister. Das sei nötig, so Strafverteidiger Johannes Büttner beim ersten Termin am 11. Februar, da sein Mandant alles bestreitet und beispielsweise die Screenshots in Akten ohne Originalaufnahmen für ihn gar nicht zu verifizieren seien.

Anträge und Verweise auf StPO – „Das ist mir egal“

Doch Anträge und Verweise auf Regeln in der Strafprozessordnung kommentierte die Richterin mehrfach mit den Worten: „Das ist mir egal.“ Fortsetzungstermine, die nötig gewesen wären, gebe ihr Kalender keine her, entgegnete sie trocken. Zeugen brauche sie keine weiteren und die Videos lägen ihr gar nicht vor, weshalb ihr Screenshots reichten. Zumal der Fall „offensichtlich eh in die Berufung“ gehe. „Ich freu mich auf jeden Termin, den wir zusammen haben – das wird spannend“, sagte sie, als klar wurde, dass Büttner einen Befangenheitsantrag stellt.

Dieser wurde laut Amtsgerichtssprecher Patrick Tschech „als unbegründet zurückgewiesen“. Für Fälle wie diesen, wo es um die Art der Prozessführung einer Richterin geht, gebe es Rechtsmittel, so die Begründung. Ob die Regeln der Strafprozessordnung eingehalten wurden, „wird bei der Entscheidung über den Befangenheitsantrag nicht geprüft“. Grundsätzliche Voreingenommenheit sei nicht zu erkennen, zumal „im Fortsetzungstermin eine weitere Beweisaufnahme geplant war“ – was die Richterin allerdings im ersten Termin noch strikt abgelehnt hatte.

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Spürbar angespannt ging es im zweiten Termin nun weiter. Da der Angeklagte nicht kam, ging es ohne ihn weiter. Als Zeuge bestätigte ein Mitarbeiter des Geschäfts, dass alle Videos gelöscht sind, zu denen Fotos in der Akten waren. Alle Beweisanträge wurden auf Nachfrage in einem Wisch abgelehnt. Zu einem neuen, weiteren Beweisantrag, den der Anwalt stellen wollte, verwies die Richterin mehrfach auf das „Einmaleins der StPO“ (Strafprozessordnung), was Büttner mit dem Satz konterte: „Ausgerechnet von Ihnen über die StPO belehrt zu werden, hat schon etwas Ironisches.“

Richterin droht Meldung bei der Anwaltskammer an

Den „starken Tobak“ werde sie nicht auf sich beruhen lassen, kündigte die Richterin daraufhin an, ließ jedes Wort protokollieren und kündigte Folgen an. Und statt die zehn Monate ohne Bewährung, die die Anklage beantragte, zu begründen, kam es später zum nächsten Eklat. Der Verteidiger, der „in dieser Farce einer Hauptverhandlung“ von seinem „Eindruck von Willkür“ sprach und ein Plädoyer verweigerte, atmete zu laut aus – was ihm Kritik einbrachte. Er verhöhne das Gericht, habe sie diskreditiert und die „Direktorin auch gleich noch mit in den Dreck gezogen“, urteilte die Richterin.

Das letzte Wort in dieser Sache dürfte nicht gesprochen sein. Verteidiger Johannes Büttner bestätigte auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern, dass man das Urteil nicht akzeptiere. Nicht unwahrscheinlich, dass sich das Regensburger Landgericht demnächst mit dem Fall beschäftigen muss.