Falschaussage für Ex-Kollegen hat Folgen – der Prozess in Regensburg war aber nur „Pausenfüller“

Von André Baumgarten · 11. Februar 2026 um 07:00

43-Jähriger gesteht Lügen vor Gericht und bekommt milde Strafe. Der Fall von Geschäftsgeheimnis-Klau bei einem Global Players im Landkreis Regensburg ist besonders. Was im Prozess davor geschah, nicht minder: Es gab einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

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4500 Euro Geldstrafe kostet einem 43-Jährigen der Gefallen für einen Ex-Kollegen. Wegen uneidlicher Falschaussage ist er jetzt verurteilt worden. Anders als der Techniker, für den er in einer Zeugenaussage 2024 gelogen hat – der gilt bis heute als unbescholtener Bürger. Der Fall birgt Brisanz: Denn es geht um sensibelste Firmendaten internationaler Kunden, die beim früheren Arbeitgeber beider Männer völlig ungeschützt verwahrt wurden. Das letzte Wort in dem Fall ist juristisch noch gar nicht gesprochen.

Rückblick: Im September vor zwei Jahren startet der Prozess gegen den Techniker, der bei dem Global Player im Bereich Metallbau am Ende auch für die IT verantwortlich ist. Als der heute 35-Jährige das Unternehmen im Landkreis verlässt, geht er nicht mit leeren Händen. Mehr als 175 000 Produktions- und Maschinendaten, Details zu Aufträgen und Kunden, Konstruktionspläne, Zeichnungen und wichtige Papiere zu Designs, Forschung und auch Entwicklung werden später bei ihm in der Wohnung gefunden.

Datenschutz wurde quasi mit Füßen getreten

Drei Tage wird ihm der Prozess gemacht, der ungewöhnlich endete: Erst bot der Amtsrichter eine milde Strafe für ein Geständnis, dann spricht er ihn „aus rechtlichen Gründen“ völlig überraschend frei. Denn: Jeder hatte frei Zugriff auf Maschinen und sensibelste Daten, Passwörter wurden einfach so weitergereicht – Datenschutz wurde bei dem Global Player quasi mit Füßen getreten, „wirksame Sicherungen“ gab es schlicht keine. Entscheidend aber war, so die Begründung, dass Mitarbeiter private Laptops und Technik mitbrachten, um da arbeiten zu können.

In besagtem Verfahren wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sagte auch der nun Angeklagte als Zeuge aus. Und er log, was die Festplatte voll mit Daten und eine vermeintliche Löschung selbiger betraf, um die Verurteilung seines Ex-Kollegen zu verhindern, wie die aktuelle Anklageschrift besagte. Strafverteidiger David Hölldobler erklärte für den 43-Jährigen zunächst, dass dieser alle Vorwürfe bestreite und schweigen werde. Zudem verwies er auf die Besonderheiten in dem früheren Verfahren – denn das ist bis heute nicht abgeschlossen.

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Gegen den Freispruch war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, doch am Landgericht folgte die nächste Überraschung: Wegen Fehlern in der Anklage, die das Amtsgericht zugelassen und den Fall verhandelt hatte, wurde das Verfahren eingestellt. Was laut Hölldober heißen würde, dass es um eine Aussage in einem Prozess gehe, der „so nie hätte stattfinden dürfen“. Die Staatsanwaltschaft aber war gegen das Urteil des Landgerichts in Revision gezogen. „Von falsch zu reden, halte ich für falsch“, erläuterte Anklagevertreter Thomas Schug dazu. Und: An der Falschaussage des 43-Jährigen ändere das am Ende auch nichts. „Das geht nicht, dass man das Gericht anlügt.“

Schug zeigte sich aber bereit, die ebenfalls angeklagte versuchte Strafvereitelung fallen zu lassen und statt drei Monaten Freiheits- eine Geldstrafe zu beantragen. Dem stimmte der Angeklagte nach kurzer Rücksprache mit Verteidiger Hölldobler zu – und gestand, damals gelogen zu haben. Richterin Nißl verkündete weniger als 30 Minuten nach Prozessstart das informell vorbesprochene Urteil: 90 Tagessätze zu je 50 Euro muss der 43-Jährige zahlen und auch die Kosten des Verfahrens.

Befangenheitsantrag gegen Amtsrichterin

Die Lüge vor Gericht war am Dienstag eigentlich nur eine Art „Pausenfüller“. Denn Amtsrichterin Nißl nutzte eine Unterbrechung des 9-Uhr-Termins, um den Fall zu erledigen. Was sich zuvor und danach in Sitzungssaal 205 des Justizgebäudes abspielte, war nicht minder brisant und glich zeitweise einem Kräftemessen. Angeklagt war ein Mann, der über Jahre konsequent das Hausverbot in einem Geschäft am Regensburger Hauptbahnhof missachtete. Neben Hausfriedensbruch war auch Körperverletzung angeklagt.

Der Mann bestritt alle Vorwürfe und war auch für Angebote der Staatsanwaltschaft nicht zugänglich, von der weiteren Verfolgung einzelner Punkte der Anklage abzusehen. Also müssten alle Zeugen angehört, Videos und Bodycam-Aufnahmen vorgespielt und Ermittler angehört werden – so zumindest die Meinung von Strafverteidiger Johannes Büttner. Ganz unabhängig von den Erfolgsaussichten, wie er durchblicken ließ. Mit entsprechenden Anträgen aber lief er keine offenen Türen ein.

Das ist mir egal.Das sagte die Richterin zu Verweisen auf Regeln der Strafprozessordnug, die Verteidiger Büttner anführte.

„Das ist mir egal“, kommentierte die Richterin mehrfach Anträge, als auch Verweise auf die Regeln der Strafprozessordnung. Zeugen brauche sie keine weiteren, einzelne Screenshots der Videos in den Akten reichten ihr aus, zumal sie die Aufnahmen gar nicht habe, und Fortsetzungstermine gebe ihr Kalender innerhalb der Fristen nicht her, entgegnete sie. Zudem gehe es „offensichtlich eh in die Berufung“. Also kam es, wie es kommen musste: Büttner bat um eine Unterbrechung (in der der andere Fall dann abgeschlossen wurde) und stellte einen Befangenheitsantrag gegen Nißl.

Darüber hat nun die Direktorin des Amtsgerichts zu entscheiden. Sollte die Besorgnis der Befangenheit bejaht werden, ist der Prozess geplatzt und müsste neu aufgerollt werden – was wohl Sinne des Angeklagten sein dürfte. Er hat Flüchtlingsstatus mit einer Duldung, wie er auf Nachfragen sagte. Eine Verurteilung könnte dafür negativ enden. Vorerst ist aber ein weiterer Sitzungstermin am 24. Februar, 8 Uhr morgens, vorgesehen. Ob und wie es danach weitergeht ist unklar – genauso, wie im Prozess um die gestohlenen Geschäftsgeheimnisse. Der Fall aber liegt aktuell beim Bundesgerichtshof.