Jung, deutsch, Intensivtäterin – 21-jährige Regensburgerin vor Gericht

Sie war Teil einer brutalen Mädel-Gang und fiel fast im Tagesrhythmus auf. Die 21-Jährige ist daher auch ein Fall für den Spezialstaatsanwalt in Regensburg. Vier Monate U-Haft scheinen ein Umdenken bei ihr ausgelöst zu haben. Doch was ist die „richtige“ Strafe für eine junge Frau, die nicht nur Drogenprobleme zu haben scheint.
Mitten in der Altstadt fordert eine aggressive Mädchen-Gang im August vergangenen Jahres Geld von zwei 17-Jährigen. Die Mädchen werden ausgeraubt – danach laufen die vier Täterinnen lachend davon. Die erste aus dem Quartett sitzt nun auf der Anklagebank. Der nächtliche Raub in der Maximilianstraße ist nur ein „Höhepunkt“ von dem, was der heute 21-Jährigen zur Last gelegt wird. Anni (Name geändert) wird als Intensivtäterin in Regensburg geführt. Nun will der Staat durchgreifen bei ihr.
In 170 Tagen – unterbrochen von einer kurzen Pause, wo sie schon einige Tage in U-Haft landete – hat Anni eine Litanei von Vorwürfen gesammelt, die nun vor dem Schöffengericht verhandelt werden: einfache Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung, Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, versuchte Gefangenenbefreiung, räuberischer Diebstahl, Raub und Tierquälerei.
Justiz geht mit aller Härte gegen Fälle wie diesen vor
Elf Tatbestände, einige davon mehrfach, hat Spezialstaatsanwalt Maximilian Wimmer in Annis Fall zusammengetragen. Die einst zur Bekämpfung ausufernder Kriminalität im Bahnhofsumfeld geschaffene Stelle bei der Staatsanwaltschaft hatte lange Zeit vorwiegend junge Migranten im Visier. Längst zählen aber auch junge Menschen wie Anni, eine gebürtige Regensburgerin, zu dem Klientel, gegen das mit aller Härte durchgegriffen werden soll.
Angezeigt scheint das auch zu sein: Die angeklagten Fälle lesen sich teils drastisch. Immer wieder greift die 21-Jährige zu roher Gewalt – sie sprüht Pfefferspray in ein Auto, teilt Tritte und Faustschläge aus oder schmeißt Heißluftfritteusen durch Wohnungen. Respekt vor Ordnungshütern scheint sie nicht zu haben. Polizisten, die von ihr noch nicht wüst beleidigt wurden, dürfte es bei der Polizeiinspektion Regensburg-Süd nur ganz wenige geben. Fast jeder hatte schon mit Anni zu tun. So klingt es zumindest bei den Zeugenaussagen der Beamten klar durch.
Ich erinner mich nicht mehr so konkret dran, aber es tut mir leid. Ich war echt nicht Herr meiner Sinne.Die Angeklagte bat im Prozess um Verzeihung
Allein mit Alkohol, Drogen und einem „falschen Umfeld“ lässt sich das am Ende wohl kaum erklären. Die 118 Tage in U-Haft scheinen ein Umdenken bewirkt zu haben. In sich gekehrt, ruhig und scheinbar geläutert sitzt die junge Frau gestern neben Strafverteidiger Jörg Meyer. Sieht man sie so, vermag man sich gar nicht vorzustellen, dass sie monatelang nur die andere Seite zeigte. Verlesene Unterlagen aus der JVA legen nahe, dass neben multiplem Substanzmissbrauch wohl auch psychisch Probleme bei der 21-Jährigen vorliegen.
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Die scheint Anni aber angehen zu wollen. Einen stationären Therapieplatz hat sie sich bereits gesucht, die nötige Kostenzusage beantragt. Sie sucht die Beratung bei der Suchtambulanz und hat sich für eine Wohngruppe beworben. Sie hat zu klärende Angelegenheiten selbst angepackt und arbeitet sogar. Doch: Im Gefängnis ist sie auch substituiert; sie erhält regelmäßig Drogenersatzstoffe. Diese Struktur und die Abstinenz dann in Freiheit zu erhalten – daran scheitern leider ganz viele Fälle wie Anni.
Zu groß ist die Versuchung, wenn man ins alte Umfeld zurückkehrt. Aus dem Weg gehen kann man sich im Milieu in Regensburg eigentlich kaum. Das hat die 21-Jährige bereits erfahren: Elf Tage nach ihrer Inhaftierung wegen des Raubes in der Maxstraße kam sie frei. Vier Wochen später klickten erneut die Handschellen, als wieder ein Streit mit einer „Freundin“ aus dem Ruder lief und nachts ein Großaufgebot der Polizei wegen ihr anrücken musste.
Opfer des Raubes belasten die Angeklagte eindeutig
Im Prozess versucht das Schöffengericht, die vielen Vorwürfe zu beleuchten und am Ende eine gerechte Strafe zu finden. Verteidiger Meyer sprach von einer „sehr schlechten Phase, ausgelöst durch die Trennung von ihrem Freund, der ihr Halt gab“. Sie sei abgerutscht und habe wild durcheinander konsumiert. Sie räume einen Großteil der Anklage ein, bestreite einiges davon auch. Dass sie beim Raub nur dabei gestanden sei, bestätigten die Geschädigten jedoch nicht. Auch an einen räuberischen Diebstahl erinnere sie sich „ganz anders“. Hier ist offen, wie die Zeugen das vor Gericht schildern.
Dass Jugendstrafrecht anzuwenden ist, dürfte klar sein. Das richtige Strafmaß und ein Korsett für den Ausweg in ein normales Leben für Anni zu finden, wird sicher nicht leicht. Das Urteil fällt am 12. Februar.