Mann (41) machte Auto in Lappersdorf zur Waffe: Ein „Kurzschluss“ aus Vaterliebe?

Aus Angst, seine zeitweise ins Milieu abgerutschte Tochter trifft sich auf einem Schotterweg bei der Pielmühle mit Dealern, fährt der Mann in Lappersdorf zum vermeintlichen Tatort. Was an jenem Sommertag dann passierte, brachte ihn nun vors Schöffengericht in Regensburg.
Weil er fürchtet, seine Tochter würde sich mit Dealern treffen, sind einem Iraker im Sommer vergangenen Jahres die Sicherungen durchgebrannt. Mit seinem Auto rast der 41-Jährige auf einem Schotterweg am Strandbad Pielmühle auf eine Gruppe Jugendlicher zu und fährt einen heute 18-Jährigen an. Den „Kurzschluss“ wird der alleinerziehende Vater von drei Kindern wohl teuer bezahlen müssen. Das Urteil des Schöffengerichts hat Auswirkungen auf den Status als Flüchtling und seine Arbeit.
Mindestens 30 Kilometer pro Stunde soll der VW Polo des Angeklagten draufgehabt haben, als er auf die drei Teenager zuraste. So sieht es die Anklage. „Wir sind nur spazieren gegangen“, schilderte der Geschädigte gestern vor Gericht. Sein Eindruck: Das Auto hatte sogar noch beschleunigt. „Dann hat er mich erwischt.“ Aus Angst rannten die beiden Jungs weg, riefen aber dann die Polizei.
Tochter schrie: „Man Vater kommt, rennt weg“
Die rückt an. Zunächst aber war man etwas ratlos, wie man den Mann am Steuer ausfindig machen könnte. Denn: Der unverletzte Junge hatten sich mit einem Mädchen getroffen, mit dem er gut ein halbes Jahr per Snapchat schrieb. Die heute 15-Jährige hatte noch geschrieen: „Mein Vater kommt, rennt weg.“ Einen Nachnamen hatte man nicht, lediglich die Telefonnummer. Und die führte die Ermittler zu dem Mann, der nun auf der Anklagebank saß.
Der 41-Jährige soll sein Auto als Waffe benutzt haben – vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung waren die Vorwürfe gegen ihn, zu denen sich der Mann auch äußerte. „Er hat die Orientierung in dem Moment verloren“, argumentierte Verteidiger Jamil Azem aus München. Die Teenagerin sei „aus der Reihe getanzt“, habe Drogen genommen und wäre wieder rückfällig geworden. Also habe der Angeklagte ihr Handy geortet und sei hingefahren. Doch: Verletzen habe er niemand wollen.
Der Vater gab an, kurz vor den Jugendlichen gebremst zu haben, aber sein Auto sei dann gerutscht. „Das Einzige, was ich wollte, war meine Tochter wieder nach Hause zu bringen“, erklärte er. Und er hätte wissen wollen, wer die Jungs sind, damit er sie anzeigen könne. So habe man ihm das beim Jugendamt erklärt, das er wegen der Drogenprobleme mit dem Mädchen eingeschaltet hatte. Er glaubte, das seien Dealer.
Tatsächlich waren die Jungs harmlos – was an jenem Sommertag in Lappersdorf passierte, hinterließ jedoch Eindruck. Die Entschuldigung des Vaters nahm der 18-Jährige zwar zur Kenntnis, ein Schmerzensgeld lehnte er aber ab. „Ich möchte das nicht“, sagte er. „Man kann doch keinen Menschen anfahren, einfach so.“ Das sah am Ende des Prozesses auch das Schöffengericht so, milderte die Vorwürfe aber doch noch.
Vorsatz ist laut Gericht schwer objektivierbar
„Mit Pech hätten sie hier auch alle drei Personen erfassen und ihr Tochter mit verletzten können“, so Richter Charitopolous. Dennoch sehe man nur eine fahrlässige, keine gefährliche Körperverletzung erfüllt. Ein Vorsatz, wie ihn die Staatsanwaltschaft gesehen hatte, sei objektiv schwer nachweisbar. „Es ist uns am Ende des Tages zu dünn.“ Statt einer Freiheits- wurde eine Geldstrafe verhängt: Er müsse „die Konsequenzen für die aus unserer Sicht schon krasse Tat tragen“. 130 Tagessätze muss der 41-Jährige bezahlen, sein Führerschein wird eingezogen.
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Die Argumente des Verteidigers, dass der Angeklagte sich vorbildlich integriert habe, allein für drei Kinder sorgt und nachts arbeitete, um für sie da sein zu können, zogen am Ende nicht. Dass der Mann mangels Führerschein und mit einer Vorstrafe seine Arbeit nicht wieder bekomme, habe allein er zu verantworten. Die Ämter hätten zwar die Einbürgerung auf Eis gelegt, sein Status sei aber durchaus sicher.