Richter in Regensburg bietet Deal für Geständnis und spricht Angeklagten dann frei

Von André Baumgarten · 21. Oktober 2024 um 10:00

Datenschutz gleich Null? Wegen großer Sicherheitslücken spricht das Amtsgericht in Regensburg einen Mann frei, der Geschäftsgeheimnisse seiner Chefs kopierte. Teils gingen die wohl im Businessplan sogar an Banken.

Jahrelang ist ein 34-Jähriger bei einer Spezialfirma im Bereich Metallbau fest angestellt. Dem Techniker wird die Verantwortung für die gesamte IT anvertraut – was er, als er im Sommer 2022 kündigt, aber ausgenutzt haben soll. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Eine Festplatte voll sensibler Betriebsdaten findet die Kripo bei ihm und er wird wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen angeklagt. Doch das Amtsgericht sprach ihn nun frei – weil die Daten beim Global Player nicht ausreichend gesichert waren.

Den Ausschlag dafür scheint wohl auch das letzte Wort des Angeklagten gegeben zu haben. „Was Datenschutz überhaupt bedeutet“, habe er erst bei seinem neuen Arbeitgeber gesehen. „Mit dem Wissen, was ich jetzt habe, würde ich das nicht mehr so machen.“ Auch sein Verteidiger Andreas Pompe hatte das mit weiteren Punkten in seinem Plädoyer hervorgehoben. Schutzvorkehrungen habe es in dem Unternehmen kaum gegeben. Ein Detail hob der Anwalt ganz besonders hervor: Es wäre gang und gäbe gewesen, dass Angestellte teils eigene PCs mitgebracht hätten, um damit arbeiten zu können.

Über 175.000 Dateien der Firma auf Festplatte

Fakt ist: Als IT-Verantwortlicher hatte der 34-Jährige vollen Zugriff auf alle Daten. Er betreute die Server des Unternehmens und programmierte die Software für die Fertigungsverwaltung selbst. Wie eine Auswertung der im Schlafzimmer des Mannes beschlagnahmten Festplatte zeigte, waren darauf mehr als 175.000 Dateien seines Arbeitgebers – Produktions- und Maschinendaten, Details zu Aufträgen und Kunden, dazu Konstruktionspläne, Zeichnungen und wichtige Unterlagen zu Designs, zu Forschung und auch zu Entwicklung. Wie ein Zeuge in dem dreitägigen Prozess betonte, wäre es mit den sichergestellten Einstellungsdaten der Fertigungsmaschinen ein Leichtes gewesen, die Bauteile für internationale Kunden auf einen Knopfdruck zu produzieren.

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Teils habe man die Einstellungen über Monate mit viel Ausschuss und auch Werkzeugverschleiß verfeinert. „Da steckt richtig viel Zeit und Know-how drin.“ Zudem hatte dieser Zeuge den 34-Jährigen ein paar Tage vor dessen Kündigung in der Produktion dabei angetroffen, als er ohne sich, wie sonst üblich, anzukündigen, Daten an Maschinen sicherte. „Er wirkte dann auch ein bisserl ertappt, nervös, würde ich sagen“, schilderte der Zeuge seinen Eindruck.

Nur wenig entlastend wirkte aber ein weiteres Detail: Die Festplatte voller Daten, die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden, lagerten in einer kleinen schwarzen Kiste, nebst Unterlagen sowie Papieren für eine geplante Geschäftsgründung – und zwar im selben Bereich, wie die Firma, bei der er kurz zuvor gekündigt hatte. In einem Businessplan, den der 34-Jährige an Banken versandt haben soll, fanden sich Screenshots mit Daten von Kunden und Aufträgen. Ein Aspekt, warum Richter Tschech sich überzeugt zeigte, dass der Angeklagte die Daten mitnahm und sie auch nutzen wollte.

Überraschende Wende nach drei Prozesstagen

Dass am Ende ein Freispruch stand, ist umso bemerkenswerter, als dass dem Mann weniger als eine Stunde vor dem Urteil vom Gericht noch ein Deal angeboten worden war: 200 Tagessätze, wenn er die Anklage gestehen sollte. Das wollte der 34-Jährige aber nicht – was sich lohnen sollte. Tatsächlich habe er sich in der „rechtlichen Beurteilung umstimmen lassen“, leitete Tschech seine Urteilsbegründung ein. „Zu einem Freispruch kommt es nur aus rechtlichen Gründen“, so der Richter unmissverständlich. Denn: Dass die Firma selbst angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hatte, sei in der Abwägung klar zu verneinen.

Laut Tschech waren Maschinen gar nicht geschützt, es konnte wohl jeder Mitarbeiter auf sensibelste Daten zugreifen oder es wurden Passwörter weitergegeben – das alles könne man „kaum als besonders wirksame Sicherung bezeichnen“. Entscheidend sei aber, dass private Laptops und auch Technik genutzt worden sei. „So war es nicht strafbar“, sagte der Richter, „aber eher durch Glück“. Den Freigesprochenen warnte er mit Blick auf die Firma, die er gegründet habe: „Da würde ich an Ihrer Stelle aufpassen, dass Sie da keine Daten der Firma ... verwenden.“