Wiederholungstäter: Pädophiler stimmt in Regensburg medikamentöser Kastration zu

Von André Baumgarten · 9. Februar 2026 um 19:00

Um nicht in die Sicherungsverwahrung zu müssen, stimmt ein 53-Jähriger in Regensburg einer medikamentösen Kastration zu. Als er im Sommer 2023 auf Ausgang aus der Klinik war, soll er ein kleines Mädchen missbraucht haben. Das BKH gab einst selbst den entscheidenden Hinweis an die Kripo.

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Der Hinweis, der die Kripo zu einem mehrfach vorbestraften Pädophilen führte, kam aus der Einrichtung, in der er schon seit Jahren behandelt wird. Ohne Erfolg: Im August 2023 fragt er ein Mädchen, ob es „seinen Spatz“ sehen will und lässt die Hosen fallen. Im Prozess vor dem Landgericht wird nun klar, dass es im Bezirksklinikum strenge Vorkehrungen gibt. Verhindern konnte das den Vorfall auf einem Schotterweg an einer Kindertagesstätte nicht. Daher ist nun die Jugendkammer gefragt. Ein Gutachter fand klare Worte.

Was den Mann erneut vor Gericht bringt, hat erschreckende Parallelen zu früheren Verurteilungen, wie Recherchen der Mediengruppe Bayern zeigten. Vor 26 Jahren schlug der heute 53-Jährige in Kelheim zu. Auch hier war ein Spielplatz der Tatort. Er fragt nach dem Weg und zeigt drei Kindern seinen Penis. 2006 erwischte es in Mittelfranken drei Mädchen. Er lenkte deren Aufmerksamkeit auf sich und manipulierte dann an sich selbst.

Zwei Vorverurteilungen wegen Kindesmissbrauchs

In Fall eins verhängte das Regensburger Landgericht einst eineinhalb Jahre Jugendstrafe, setzte die Haft und die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung aus. Sechs Jahre später endete das Leben in Freiheit. Die Richter in Ansbach verurteilten ihn zu zwei Jahren und drei Monaten. Seither ist der Mann in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Trotz der Diagnosen – bei ihm wurde Pädophilie kombiniert mit einer schweren Persönlichkeitsstörung festgestellt – gab es immer wieder Lockerungen und Ausgang.

So kam es zu dem, womit die Jugendkammer sich im aktuellen Prozess auseinandersetzen muss. Wieder wird ein kleines Mädchen zum Opfer – es reagiert aber souverän und rennt weg. Der Angeklagte bestreitet, der Täter jenes Übergriffs in den Sommerferien vor drei Jahren zu sein. Der Hinweis auf ihn kam jedoch aus dem BKH, wie Zeugen bestätigten. Nachdem die Polizei einen Zeugenaufruf veröffentlichte, wies das Bezirksklinikum von allein auf ihn als möglichen Täter hin. Denn dort wird jeder Ausgang peinlich genau dokumentiert und es gibt Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen.

Am Montag erstattet der psychiatrische Sachverständige (rechts) sein Gutachten. - Foto: Baumgarten/Archiv

Auf Ausgangsblättern notieren Mitarbeiter im BKH exakt, was für Kleidung die Patienten beim Verlassen der Klinik tragen. So schilderte es eine Krankenschwester. Ausgänge müssten vorab beantragt und von den Therapeuten genehmigt werden. Die Patienten selbst müssten zudem im Wochenplan dokumentieren, was sie vorhaben und was sie letztlich getan haben. Auffälligkeiten fanden sich zum fraglichen Tattag aber nicht. Er notierte mit großzügigen Zeiträumen, was er getan haben will.

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Pfleger hegten aufgrund der Tatdetails sofort den Verdacht, der Mann könnte etwas damit zu tun haben. Was das betroffene Mädchen bei den Ermittlern zum Roller und zur Bekleidung des Mannes einst aussagte, passte haargenau auf ihn. Und: Auf Wahl-Lichtbildern, die dem taffen Kind vorgelegt worden waren, erkannte sie den Angeklagten wieder – trotz des Bartes, den er zur Tatzeit aber nicht hatte. Nach Aufkommen des Verdachts wurde er für weitere Ausgänge sofort gesperrt.

Konfrontiert mit dem Verdacht, so berichtete es die frühere Bezugstherapeutin des 53-Jährigen vor Gericht, habe er mit Erstaunen regiert, „wie denn das sein kann“. Und er habe „immer wieder beteuert, dass er es nicht gewesen ist“. Weiteres Indiz: Seinen Penis nannte er auch in Therapiesitzungen „Spatz“, so wie bei dem Vorfall im August vor drei Jahren. Dann forderte er das Mädchen auf, ihm auch zu zeigen, was es in der Unterhose hat. Berührt hatte er sie nicht.

Aus psychiatrischer Sicht ist ein möglicher Therapieerfolg in einer Klinik deutlich besser zu erreichen als in der Sicherungsverwahrung.Dr. Joachim Nitzschke, Gutachter

Dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Joachim Nitschke fiel die Beurteilung des einschlägig vorbelasteten Mannes leicht: deutliche narzisstische Neigungen und die Pädophilie, die er immer wieder leugne, ließen in der Zukunft „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ neue Sexualstraftaten erwarten. Das Rückfallrisiko sei immens. „Es zieht sich wie ein roter Faden durch“, so der Mediziner. Dennoch sah er die Voraussetzungen für die von der Anklage angedachte Sicherungsverwahrung nicht. Eine medikamentöse Kastration auf freiwilliger Basis könne ein Lösungsansatz sein. In der forensischen Psychiatrie sei bei dem 53-Jährigen mehr zu erreichen.

Landgericht entscheidet über Sicherungsverwahrung

Letztlich aber ist das eine juristische Einordnung, die die Jugendkammer treffen muss. Theoretisch wäre auch ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung möglich – um auf Nummer sicher zu gehen. Wie das Gericht sich positioniert, wird sich am Mittwochvormittag zeigen, wenn das Urteil in diesem Fall verkündet wird.